Licht aus Franken im Vormärz: der Rechtsgelehrte und Politiker Johann Adam Seuffert; ein Porträt
In: Mainfränkische Hefte 112
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In: Mainfränkische Hefte 112
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 56, Heft 1, S. 10-15
ISSN: 0029-859X
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 56, Heft 1, S. 10-16
ISSN: 0029-859X
"Die im Grundgesetz den Ländern auferlegte Beschränkung ihrer Finanzautonomie beeinträchtigt die Gliedstaaten in der vollen Entfaltung ihrer - als verantwortliche Selbstbestimmung zu verstehenden - Demokratie. Im Blick auf das Demokratieprinzip ist es daher angezeigt, die Schranken der Finanzautonomie der Länder bis auf das zum föderativen Zusammenspiel Notwendige abzubauen. Von einer solchen Reform sind neue Impulse für das demokratische Leben in unserem Bundesstaat zu erwarten." (Autorenreferat)
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 115, Heft 7, S. 441-450
ISSN: 0012-1363
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 20, Heft 2, S. 163-176
ISSN: 0042-4498
Die Staatskanzlei bildet keinen Geschäftsbereich; die Sachkompetenz der Ministerien muß gewahrt bleiben. In den ersten Nachkriegsjahren wurde die Landespolitik überwiegend als sachlich koordinierte Ressortpolitik verstanden. Coppel betonte die zeitlich geordnete Erfüllung des Regierungsprogramms, der als neue Abteilungen "Richtlinien der Politik" und "Presse, Information und Medien" zuarbeiten. Unter Strauß führte die dem Amt des Ministerpräsidenten eigene "verfassungsrechtliche Grundlage für ein umfassendes politisches Engagement" zur Einrichtung der Abteilung für "Grundsatzfragen und grenzüberschreitende Zusammenarbeit". Die Kooperation in der Staatskanzlei wird vornehmlich von Ad-hoc- Arbeitsgruppen getragen; die Zusammenarbeit mit anderen Behörden erfolgt in Arbeitsgruppen unter Vorsitz oder Beteiligung der Staatskanzlei. Der Ausbau eines EDV-Systems soll den Zugang zu allen bedeutenden Datenbanken des In- und Auslandes ermöglichen und jeder Stelle den direkten Zugriff zu den für ihre Arbeit benötigten Informationen ermöglichen. (MO)
In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 75, Heft 1, S. 38-53
ISSN: 0042-4501
In: Politische Studien: Magazin für Politik und Gesellschaft, Band 30, S. 188-201
ISSN: 0032-3462
In: Politische Studien: Magazin für Politik und Gesellschaft, Band 30, Heft 244, S. 189-201
ISSN: 0032-3462
Der Verfasser untersucht die Funktion des Berufsbeamtentums in einer demokratischen Staatsordnung. Fazit seiner Analyse: "Heute gilt es, das deutsche Berufsbeamtentum nach seiner aktuellen Rolle zu bewerten: Nach den Möglichkeiten und Notwendigkeiten, die den Vätern des Grundgesetzes deutlicher als jeder anderen verfassungsgebenden Versammlung dieses Jahrhundert vor Augen waren. Weiterentwicklung, auch mit Blick auf unsere Nachbarn, bedeutet, die Grundprinzipien unseres Berufsbeamtentums stärker zur Geltung zu bringen, die sich von den Strukturen des öffentlichen Dienstes im übrigen neuzeitlichen Kontinentaleuropa nur unwesentlich unterscheiden und der Logik des modernen Staates folgen. Hüten wir uns, die spezifischen Merkmale des öffentlichen Dienstes, die bei uns klarer als anderswo entwickelt sind, zu beseitigen und es dem Toren gleichzutun, der ererbtes Gut, um das ihn andere beneiden, achtlos verschleudert."