Two-Stage Least Squares Random Forests with an Application to Angrist and Evans (1998)
In: IZA Discussion Paper No. 13613
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In: IZA Discussion Paper No. 13613
SSRN
Working paper
In: LABECO-D-22-00468
SSRN
In: Forschungsbericht / Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Band FB511
Das ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichte es den teilnehmenden Jobcentern, arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Frauen und Männer durch eine gezielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern, beschäftigungsbegleitendes Coaching sowie Lohnkostenzuschüsse zu unterstützen. Insgesamt wurden rund 20.400 Langzeitarbeitslose im Rahmen des Programms gefördert (2015-2020). Den Ergebnissen der Evaluation zufolge sind die Elemente des Programms erfolgreich. Das soziale Teilhabeempfinden der Geförderten pendelte sich nach anfänglich überraschend hohen Werten auf einem Niveau zwischen dem von Erwerbslosen und Erwerbstätigen ein und konnte somit insgesamt gesteigert werden. Kausalanalysen belegen weiterhin, dass durch das Programm die Wahrscheinlichkeit von potenziell Förderberechtigten, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen, signifikant erhöht wurde. Die durch die Förderung geschaffenen Beschäftigungsverhältnisse erweisen sich im Vergleich zu anderen Beschäftigungsverhältnissen als überdurchschnittlich stabil. Zudem sind sie zusätzlich, d.h. sie wären ohne das Programm nicht zustande gekommen. Die Höhe der positiven Beschäftigungseffekte führen mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit dazu, dass spätestens bis zum Oktober 2023 eine positive fiskalische Gesamtbilanz erwartet wird. Ergänzende Wirkungsanalysen zur Nachhaltigkeit der Beschäftigungseffekte folgen Ende 2021.
Das ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht den teilnehmenden Jobcentern, arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Frauen und Männer durch eine gezielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern, durch Arbeitnehmercoaching nach Beschäftigungsaufnahme sowie durch den Ausgleich von Minderleistungen durch Lohnkostenzuschüsse gezielt zu unterstützen. Das Programm wird zwischen 2015 und 2021 durchgeführt. In der begleitenden Evaluation sollen Erkenntnisse gewonnen werden, inwieweit das Programm - insbesondere seine innovativen Aspekte - einen Beitrag zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit leistet. Der vorliegende Zwischenbericht stellt die bisherigen Ergebnisse der Evaluation vor. Generell scheint sich zu bestätigen, dass die Verbindung von bewerberorientierter Vermittlung mit individueller Arbeitgeberansprache, Lohnkostenzuschuss und beschäftigungsbegleitendem Coaching erfolgsfähig ist. Bemerkenswert ist vor allem, dass die rund 20.000 Beschäftigungsverhältnisse nach derzeitigem Erkenntnisstand tatsächlich zusätzlich waren; es folglich keine Mitnahme-, Substitutions- und Verdrängungseffekte gab. Dieses außergewöhnliche Ergebnis muss allerdings in den weiteren Analysen noch erhärtet werden. Die Effekte auf die Soziale Teilhabe liegen auf dem Niveau, das in vergleichbaren Programmen erzielt wird. Wirkungsanalysen zur Nachhaltigkeit der Beschäftigungseffekte und eine Kosten/Nutzen-Analyse folgen in den Jahren 2020 und 2021.
Mit der Begleitevaluation der arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete sollen wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über die Inanspruchnahme, Umsetzung und Wirkungen der wesentlichen Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik im SGB II und SGB III zur Förderung der Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit gewonnen werden. Dabei werden auch Kontextfaktoren wie z. B. die regionalen Rahmenbedingungen sowie die Bedeutung der Sprachförderung in den Blick genommen. Zielgrößen sind neben Fortschritten auf dem Weg in Ausbildung und Arbeit auch Fortschritte bei Dimensionen sozialer Teilhabe, die gute Frühindikatoren für eine erst später erfolgende Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten darstellen. Dieser Zwischenbericht dokumentiert den bis zum 31. Oktober 2019 erreichten Projektfortschritt und präsentiert empirische Befunde auf Grundlage der bis zu diesem Zeitpunkt verfügbaren umfangreichen projektspezifischen Datenbasis.
Dieser Schlussbericht präsentiert wissenschaftliche Erkenntnisse über Umsetzung, Inanspruchnahme, Wirkungen und Wirtschaftlichkeit der arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete. Es werden die Fragen beantwortet, wie effektiv und effizient die zentralen Maßnahmen der Arbeitsförderung in den Rechtskreisen SGB II und SGB III für Personen im Kontext von Fluchtmigration im Hinblick auf ihre Arbeitsmarktintegration und soziale Teilhabe sind, und welche Faktoren, wie etwa Sprachförderung und individuelle und lokale Kontextfaktoren, die Maßnahmenwirksamkeit verstärken oder hemmen. Die kausalanalytisch angelegte Auswertung administrativer Daten wird durch die Untersuchung von Befragungsdaten und eine umfassende Implementationsanalyse ergänzt. Aus den empirischen Erkenntnissen abgeleitete Handlungsempfehlungen geben schließlich Impulse, um die Organisation, Prozesse und Rahmenbedingungen der arbeitsmarktpolitischen Integrationsmaßnahmen für Geflüchtete so zu gestalten, dass ihre positiven Wirkungen weiter verstärkt werden können.