"Mehr Demokratie" in Deutschland - Ein Blick auf die direkte Demokratie in den Ländern
In: Direkte Demokratie: Herausforderungen zwischen Politik und Recht ; Festschrift für Andreas Auer zum 65. Geburtstag, S. 377-386
Die Diskussion um die direkte Demokratie in Deutschland wird intensiv geführt, was spätestens seit dem Volksentscheid über Stuttgart 21 auch einer breiteren Öffentlichkeit in der Schweiz bewusst geworden ist. Die Wurzeln der direkten Demokratie in Deutschland gehen in die Weimarer Zeit zurück. Damals enthielten die Reichsverfassung sowie die Mehrzahl der Landesverfassungen entsprechende Institutionen. Heute sind sie auf Ebene der Länder und Kommunen vorgesehen, der Bund verzichtet dagegen (noch) auf sie. Die Instrumente werden in der Praxis auch genutzt, sofern die rechtliche Ausgestaltung nicht allzu große Hürden setzt. Der Beitrag widmet sich der direkten Demokratie in den Ländern. Neben einer Übersicht über die verschiedenen Institutionen wird anhand ausgewählter Aspekte der Versuch unternommen, die Stellung der direkten Demokratie im politischen System zu skizzieren. Der Beitrag betrachtet dabei unter anderem: Institutionen und Verfahren, Quoren und Mehrheitsprinzip, Budgetrecht und Haushaltsvorbehalt und die präventive Normenkontrolle. (ICA2)