Verschwiegener Völkermord : eine rechtshistiorische Darstellung der Lage der "Jugoslawiendeutschen" während des Zweiten Weltkrieges im Spiegel internationaler und nationaler Rechtsprechung
Erste gründliche Aufarbeitungen zum Thema Völkermord wurden fast ausschließlich im Zusammenhang mit den Verbrechen an der jüdischen Bevölkerung, begangen durch das Dritte Reich, vorgenommen. Angesichts dieser schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen wird oft vergessen, dass auch Teile der deutschen Bevölkerung zu Opfern bestialischer Verbrechen wurden. Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges lebten etwa 540 000 Menschen deutscher Muttersprache in der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien. Es fielen etwa 200 000 Volksdeutsche zwischen Oktober 1944 und April 1945 der Herrschaft von Titos Partisanenbewegung zum Opfer.Die klar erkennbare Absicht des Tito-Regimes, die in Jugoslawien ansässige deutschsprachige Minderheit als Gruppe zu vernichten, lässt nur den einen Schluss zu: Es handelte sich um Völkermord. Im Fall der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien und den von den Partisanen verfolgten und vertriebenen Volksdeutschen und Altösterreichern, wurde nie ein Urteil eines Internationalen Gerichts gefällt. Der Großteil der Überlebenden Volksdeutschen und Altösterreicher wurde bis heute weder für die erlittenen physischen und psychischen Schäden, noch für den Verlust des Eigentums entschädigt.Der Kern dieser Arbeit beschäftigt sich mit den Menschen- und Völkerrechtsverletzungen an der deutschsprachigen Minderheit Jugoslawiens von 1944 bis 1948 durch das Tito-Regime unter Einbeziehung des damals geltenden Völkerrechtes. Die Frage, ob und warum es sich in diesem Fall um Völkermord handelte soll dadurch abschließend geklärt werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf die völkerrechtliche Entschädigungspflicht, Österreichs, resultierend aus Art 27 des Staatsvertrages von Wien von 1955, und Jugoslawiens, resultierend aus den vom Tito-Regime vorgenommenen Enteignungen, eingegangen. Ebenso wird der Umgang der Nachfolgestaaten Jugoslawiens mit dieser Vergangenheit am Beispiel Slowenien und Kroatien dargestellt. ; Nearly all papers to the topic genocide examine the crimes of the Third Reich against the Jew-ish people. Because of this crimes against human rights, there will be often forgotten, that parts of the German people also became victims of cruel crimes. At the beginning of the Second World War, nearly 54 000 people with German mother tongue were living in the Federal Republic of Yugoslavia. Between October 1944 and April 1945 approximately 200 000 people of German descent became victims of Tito`s Partisans. The obvious intention of the Tito regime to eradicate the entirety of people of German descent prompt that the matter at hand has been genocide. People of German and Austrian descent, which were persecuted and exiled by the Partisans, were never the topic of any judgment of an international court upon this day most of them are not reimbursed for their physical and psychological damage nor their property. This work investigates the crimes against humanity on the German minority committed by the Tito regime between 1944 and 1948, applying the International Law of this period. The ques-tion if and why this case has been genocide was tried to resolve once and for all. Furthermore, Austrias statutory duty for war reparations, based on Art 27 of the Austrian independence treaty of 1955, and also Yugoslavias were analyzed respective their war reparations for the expropriation done by Tito`s regime. Finally also how the succession states of Yugoslavia, in case of Slovenia and Croatia, are handling this past. ; vorgelegt von Kristina Eleonora Lackner ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Zsfassungen in dt. und engl. Sprache ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2015 ; (VLID)779825