Staat und Auswanderung im 19. Jahrhundert
In: Zeitschrift für Kultur-Austausch, Band 39, Heft 3, S. 292-301
ISSN: 0044-2976
Die Verfasser geben zunächst einen Überblick über die Entwicklung gesetzlicher Regelungen der Auswanderung aus Deutschland vom Reichstagsabschied des Jahres 1555 bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts, das die Aufnahme der Auswanderungsfreiheit als Grundrecht in die meisten Landesverfassungen brachte. Sie behandeln dann Ansatzpunkte staatlicher Auswandererfürsorge in den Beschlüssen der Frankfurter Nationalversammlung und den von Bremen und Hamburg ergriffenen Schutzmaßnahmen. Die erste gesamtstaatliche Maßnahme des Auswandererschutzes stellt das 1869 gegründete Reichskommissariat für das Auswanderungswesen dar. Im Jahr 1897 wurde das Reichsgesetz über das Auswanderungswesen verabschiedet, das im wesentlichen Regelungen zum Schutz der Auswanderer gegen Übervorteilung, zur ordnungsgemäßen Unterbringung und Verpflegung und zum Schutz alleinreisender Frauen enthielt. Darüberhinaus zielte das Gesetz auf eine Lenkung des Auswandererstromes durch das "Spezialisierungsprinzip". Vernachlässigt wurde die Beratung von Ausreisewilligen. (WZ)