Die Immigranten in der EG im Zeichen von 1993
In: Europäische Einigung und soziale Frage: Möglichkeiten europäischer Sozialpolitik, S. 191-210
Die gemeinschaftliche Freizügigkeit in Sinne der Römischen Verträge wird nach Einschätzung des Autors für Nicht-EG-Bürger bis 1993 nicht verwirklicht sein. Die EG-Staaten sind dafür weder politisch noch wirtschaftlich ausreichend vorbereitet. Es gibt keine von der EG-Zugehörigkeit unabhängig, rechtlich abgesicherte Gleichstellung der Immigranten aus Drittländern und die Hindernisse, die dem entgegenstehen, werden auch nach 1993 fortbestehen. Die gegenseitige Zuerkennung des Wahlrechts für alle EG-Bürger werde ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gewährung des Wahlrechts für Immigranten sein. Der Autor zweifelt jedoch den Sinn der Freizügigkeit für Zuwanderer aus Drittländern an, die im Gastland über Generationen hinweg ihren Immigrantenstatus beibehalten und sich zu ausländischen Minoritäten zusammenschließen. Eine solche Freizügigkeit wäre nur bei rechtlicher Gleichbehandlung der Immigranten in der EG sinnvoll. Dafür fehle aber noch der politische Wille. (KA)