Gesetzliche 35-Stunden-Woche in Frankreich
In: Arbeit und Recht: AuR ; deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Band 46, Heft 11, S. 437-440
ISSN: 0003-7648
In Frankreich wird die Arbeitszeit seit dem Ende des 19. Jahrhunderts eher durch Gesetze und Verordnungen als durch Verhandlungen der Sozialpartner geregelt. Mit dem am 19.5.1998 verabschiedeten Gesetz "zur Orientierung und Anregung bei der Verkürzung der Arbeitszeit" - nach dem Namen der zuständigen Ministerin auch "Aubry-Gesetz über die 35 Stunden" genannt - soll der Prozeß der Arbeitszeitverkürzung auf dem Verhandlungsweg wieder in Gang kommen. Neben der Arbeitszeitverkürzung behandelt der Text die effektive Arbeitszeit, die Pausen- und Ruhezeiten und die Teilzeitarbeit. (IAB)