Auswirkungen der Eurokrise auf Sachsen und allgemeine Implikationen der Krise
In: Arbeitspapier 43
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In: Arbeitspapier 43
In: Diskussionsbeiträge 78
In: Occasional paper 56
In: Position liberal
In: Arbeitspapier 36
Erfolgt die beabsichtigte Teilveräußerung der SWL vor dem Hintergrund ihrer strategischen wachstumsintensiven Zielsetzung, ist auch aus standortpolitischer Perspektive entscheidend, inwiefern der potenzielle Partner den Teilerwerb als langfristige Kapitalanlage bzw. als eine strategische Portfolioexpansion betrachtet oder nur kurzfristiger Gewinnerzielungsabsicht unterworfen ist. Vor dem Hintergrund der Einnahmengenerierung des Haushaltes speziell zur Schuldentilgung der Stadt sowie mit Blick auf regionale standortbezogene Entwicklungskonzepte und der Sicherung von Arbeitsplätzen vor Ort, bietet sich als Alternativoption ebenfalls die Veräußerung einzelner Töchter der SWL an. Ein möglicher Verkauf von SWL-Tochterunternehmen hat den Vorteil, dass diese mitunter einen hohen Kaufpreis erzielen könnten und gleichzeitig für die Ausübung der Kerntätigkeit der SWL vor dem Hintergrund einer Daseinsvorsorgefunktion unter Umständen keine signifikante Bedeutung vorweisen. Der kommunale Stadtkonzern könnte wiederum von seiner bisherigen Struktur der Querverbundsholding hin zu einem leistungsstarken Stadtkonzern umgebaut werden.
In: Arbeitspapier 32
In: Diskussionsbeiträge 42
In: Arbeitspapier 24
Zur Ermittlung der Finanzausgleichsmasse, d.h. der Bestimmung des Finanzierungsverhältnisses zwischen Land und Kommunen, kommen derzeit zwei verschiedene Verfahren zur Anwendung. Während die Bestimmung einer festen Verbundquote lediglich eine bestimmte Teilhabe am Steueraufkommen des jeweiligen Bundeslandes verbürgt, bewirkt die isolierte Anwendung des einnahmebezogenen Gleichmäßigkeitsgrundsatzes eine Festschreibung des im Zeitpunkt seiner Gültigkeit herrschenden Aufteilungsverhältnisses der Gesamteinnahmen. Insofern vermag keines der Modelle eine befriedigende Lösung der vertikalen Ausgleichsproblematik herbeizuführen. Angesichts diverser Vorteile ist dennoch dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz der Vorzug zu geben, zumal dessen Entwicklung mit der turnusmäßigen Aufgaben- und Ausgabenüberprüfung in die richtige Richtung geht. Eine aus finanzwissenschaftlicher Sicht akzeptable Mittelverteilung zwischen Land und Kommunen kann letztlich aber nur auf Basis einer sachgerechten Aufgaben- und Ausgabenermittlung für beide Ebenen gelingen, die bereits der erstmaligen Festlegung des Aufteilungsverhältnisses zugrunde liegt.
In: Diskussionsbeiträge 36