Keine privilegierende Spezialität von § 277 StGB a. F. gegenüber § 267 StGB – genetische vs. systematisch-grammatische Auslegung?
In: JuristenZeitung, Volume 78, Issue 14, p. 673
4 results
Sort by:
In: JuristenZeitung, Volume 78, Issue 14, p. 673
In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie, Volume 16, Issue 4, p. 286-292
ISSN: 1862-7080
ZusammenfassungAufgabe der forensischen Sachverständigen ist es, abstrakt gesagt, den sie beauftragenden Rechtsanwendern bestimmte Informationen zu vermitteln, die diese für ihre Entscheidungsfindung benötigen. Stellungnahmen zu Fragen des inländischen Rechts haben sie sich zu enthalten. Die Grenze der Aufgabenbereiche verläuft demnach entlang der Unterscheidung, was eine Tatsachenfrage und was eine Rechtsfrage ist. Diese wurde und wird in rechtstheoretischer Hinsicht aber als nicht unproblematisch erachtet (ihre Möglichkeit teilweise sogar geleugnet). Der folgende Beitrag geht deshalb zunächst der allgemeinen Frage nach, wie im Kontext des Sachverständigenbeweises zwischen Tat- und Rechtsfragen differenziert werden kann, wofür auf eine syllogistische Rekonstruktion des Rechtsanwendungsvorgangs zurückgegriffen wird. Sodann soll ein Augenmerk auf die besonderen Probleme gelegt werden, die die Unterscheidung im Zusammenhang mit Schuldfähigkeitsgutachten aufwirft. Dabei wird die These entwickelt, dass es bei der Beurteilung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht um eine empirisch-naturwissenschaftliche, sondern um die praktisch-normative Frage geht, wem als einem (formell) vernünftigen Wesen zu begegnen ist und wem nicht, was die Aufgabenverteilung zwischen Rechtsanwender und Sachverständigem prekär erscheinen lässt.
In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie: ARSP = Archives for philosophy of law and social philosophy = Archives de philosophie du droit et de philosophie sociale = Archivo de filosofía jurídica y social, Volume 105, Issue 1, p. 104-123
ISSN: 2363-5614
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Volume 34, Issue 2, p. 228-242
ISSN: 0934-9200
Im Koalitionsvertrag haben sich die Ampel-Parteien auf eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene geeinigt. An einem konkreten Gesetzesvorhaben fehlt es zwar bislang, es liegt aber nahe, dass die gesetzliche Umsetzung sich an dem von den Grünen in den Jahren 2015 und 2018 erfolglos eingebrachten Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes (CannKG-E) orientieren wird. Ziel des nachfolgenden Beitrags ist es deshalb, nach einem kurzen Überblick über den Inhalt des CannKG-E und seinen Regelungsgegenstand die Rahmenbedingungen und etwaige rechtliche Hürden einer Cannabislegalisierung zu beleuchten, um schließlich zu prüfen, inwieweit der Entwurf dem selbstgesetzten Anspruch, Cannabis einer regulierten Freigabe zuzuführen, genügt und inwieweit er nach wie vor der Logik des BtMG verhaftet ist.