Die Institutionalisierung des Europäischen Forschungsraums: zur Organisationsstruktur des Europäischen Forschungsrates
In: Wissenschaftsrecht
In: Beiheft 22
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In: Wissenschaftsrecht
In: Beiheft 22
In: Springer-Lehrbuch
The TTIP and its ISDS provisions have come under pressure from countries that have embraced free trade agreements and investment protection, most notably Germany. The new political environment in Germany entails a major hazard for the agreement and will likely compel the sacrifice of ISDS to save its substance.
BASE
In: https://doi.org/10.7916/D8Z60MZS
The use of subsidies to attract investment costs government billions of dollars annually, making regulation urgent. While comprehensive limitations such as the EU's are not likely soon, we should improve transparency, have major stakeholders promote incentive rules within preferential trade areas, strengthen WTO notifications, and ban relocation subsidies where possible
BASE
In: Recent Trends in German and European Constitutional Law; Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, S. 37-62
In: The Federalist: a political review, Band 48, Heft 3, S. 179-196
ISSN: 0393-1358
World Affairs Online
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 121, Heft 17, S. 1061-1069
ISSN: 0012-1363
In: Zeitschrift für Politik: ZfP, Band 53, Heft 4, S. 484-485
ISSN: 0044-3360
In: Zeitschrift für Politik: ZfP, Band 53, Heft 2, S. 233-235
ISSN: 0044-3360
In: Israel yearbook on human rights, Band 33, S. 85-104
ISSN: 0333-5925
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 41, Heft 1, S. 29-46
ISSN: 0038-884X
During this century, the number of international codifications in the area of human rights has increased steadily, & many states now participate in different human rights conventions as contractual parties. However, comparing these facts with the empirical observation that the actual situation of human rights has not improved globally at the same pace makes it clear that many states join international human rights conventions for symbolic effect. Using examples of actual cases, the author illustrates & presents proposals for solving the dilemmas within the existing legal positions. E. Sanchez
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 55, Heft 4, S. 176
ISSN: 0029-859X
In: Jus publicum Band 70
Alle modernen westlichen Verfassungen stehen vor dem Problem der richtigen Machtverteilung in der Ausübung der öffentlichen Gewalt. Die meisten Lösungsansätze sind mit dem Gewaltenteilungsprinzip verknüpft. Dessen praktische Umsetzung ist jedoch problematisch. Zum einen erweist sich die strikte Abgrenzung der Gewalten als unmöglich, zum anderen birgt jede Einräumung wechselseitiger Kontroll- und Verhinderungskompetenzen die Gefahr einer fruchtlosen Konfrontation und Blockade der beteiligten Organe.Der Gedanke des Interorganrespekts als notwendiges Komplementärprinzip der Gewaltenteilung zeigt einen Weg zur rechtlichen Bewältigung dieser Probleme auf. Er wirkt in dreifacher Weise: Die Vorgabe einer organadäquaten Funktionenzuordnung erlaubt eine Veränderung der klassischen Gewaltenteilungskonzeption; das Gebot wechselseitiger Rücksichtnahme der Verfassungsorgane aufeinander sichert die damit bestimmten Funktionsbereiche auch in Fällen zweifelhafter Kompetenzzuweisung gegen Übergriffe; und eine allgemeine Verpflichtung der Organe zu konstruktivem Zusammenwirken soll die Wahrscheinlichkeit von Entscheidungsblockaden minimieren.Wie ein Vergleich der Verfassungssysteme Deutschlands und der USA sowie des Vertragssystems der Europäischen Union demonstriert, gehören diese Postulate zum Konsens all jener Verfassungsordnungen, die auf ihrer obersten Ebene mehrere Verfassungsorgane als gleichberechtigte Entscheidungsträger nebeneinander installieren. Damit wird die Notwendigkeit des Interorganrespekts als grundlegendes Verfassungsprinzip deutlich.
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 17/18, S. 30-38
ISSN: 2194-3621
"Die Kinderkonvention der Vereinten Nationen ist das Ergebnis eines jahrzehntelangen Entwicklungsprozesses, in dessen Verlauf sich die Notwendigkeit einer eigenständigen Anerkennung von Kinderrechten immer deutlicher herausgeschält hat. Sie enthält zum ersten Mal in rechtlich verbindlicher Form einen umfassenden Katalog von Menschenrechten in ihrer Anwendung auf Kinder. Dazu zählen neben einem umfassenden Diskriminierungsverbot und der übergreifenden Verpflichtung aller staatlichen Stellen auf die 'besten Interessen' der von einer Entscheidung jeweils betroffenen Kinder vor allem Rechte des Kindes auf eine eigene Identität, auf Meinungs- und Religionsfreiheit sowie auf Achtung der Privatsphäre, auf Gesundheit, sozialen Schutz, Sport, Spiel und Ruhe sowie auf einen wirksamen Schutz vor Ausbeutung und Gewalt." (Autorenreferat)