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In: Arbeitshilfe Städtebaurecht
Das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme wurde durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz zum 1.Mai 1993 als Dauerrecht eingeführt. Anders als nach dem Städebauförderungsgesetz ist die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme heute ein Instrument der Gemeinden, mit dem sie auf den sich aus landesplanerischen, aber auch und insbesondere auf den sich aus örtlichen Erfordernissen ergebenden erhöhten Baulandbedarf reagieren können. Die Festlegung des Entwicklungsbereichs erfolgt nun durch Satzungsbeschluß der Gemeinde und nicht, wie nach altem Recht, durch Rechtsverordnung der Landesregierung. Das Deutsche Institut für Urbanistik untersucht auf Anregung der Kommunen die im Zusammenhang mit der Anwendung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auftretenden Fragen. Kern der Studie ist die Untersuchung von acht Fallbeispielen unterschiedlicher Größe, Zielsetzung und Ausgangslage. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 1994 als Handbuch für die Anwendungspraxis veröffentlicht. Im Vorgriff auf die Veröffentlichung werden mit der Arbeitshilfe Praxishinweise zur Vorbereitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gegeben. Die Vorbereitungsphase beginnt mit ersten grundsätzlichen Überlegungen zum Einsatz des Entwicklungsrechts für eine bestimmte städtebauliche Aufgabe und endet mit der förmlichen Festlegung des Entwicklungsbereichs durch gemeindliche Satzung.
In: Beiträge zur Stadtentwicklung
In: Blaue Reihe$l58
In: Stadt Umbau 2010
In: Stadt Umbau 2010
Projekte: Riebeckplatz, Franckesche Stiftungen, Glaucha, Saline-Insel, Quartier Tulpenbrunnen, Skatepark Neustadt, Magistrale
In: Materialien / Deutsches Institut für Urbanistik 94,3
Das Deutsche Institut für Urbanistik führt ein Forschungsvorhaben zum Thema "Möglichkeiten zur Steuerung des Flächenverbrauchs und der Verkehrsentwicklung" durch. Das interdisziplinär angelegte Forschungsprojekt beschäftigt sich unter anderem mit den bauplanungsrechtlichen und landesplanungsrechtlichen Instrumenten der Flächensteuerung. Im Rahmen des Forschungsprojekts war es notwendig, zur Vorbereitung der Diskussion des planungsrechtlichen Instrumentariums einen Grundstock empirischer Kenntnisse zu beschaffen. Zu diesem Zweck wurden 42 Bebauungspläne, 10 Flächennutzungspläne und 12 Regionalpläne durch das Difu ausgewertet. Die Auswertung beschränkt sich auf die im Forschungszusammenhang interessierenden Fragen zur Steuerung des Flächenverbrauchs und der Verkehrsentwicklung. Sie verfolgt nicht die Absicht, ein flächendeckendes Resümee zum Stand der Planungspraxis in Deutschland zu geben. Ermöglicht werden soll allerdings eine Einschätzung über das "Ob" und "Wie" des Einsatzes flächensteuernder Instrumente in der Praxis der räumlichen Planung. Die Berücksichtigung der Regionalplanung soll zugleich ermöglichen, die Effizienz des sich aus § 1 Abs. 4 BauGB für die Bauleitplanung der Gemeinden ergebenden Anpassungsgebots einzuschätzen.
In: Arbeitshilfe Städtebaurecht
Mit dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz, das seit dem 1. Ma 1993 in Kraft ist, sind weitreichende Änderungen und Neuerungen im Städtebau- und Planungsrecht verbunden. Es handelt sich um ein "Artikelgesetz", das in 15 Artikeln acht bestehende Gesetze und zwei Verordnungen ändert sowie zwei neue Gesetze schafft. Ziel dieses "Artikelgesetzes" ist es insgesamt, das Bau- und Planungsrecht zu vereinfachen, das Planungs- und Genehmigungsverfahren zu verkürzen, die Bereitstellung von Wohnbauland zu erleichtern und eine Vereinfachung und Reduzierung der Sonderregelungen für die neuen Bundesländer vorzunehmen. Insgesamt wird deutlich, daß mit dem Investitionserleichterungs- un Wohnbaulandgesetz einerseits das planungs- und baurechtliche Instrumentarium erweitert und vielfältigere Möglichkeiten für die Gemeinden und privaten Investoren geschaffen wurden, daß es andererseits aber auch komplexer und für die Anwender unübersichtlicher geworden ist. Die Arbeitshilfe soll dazu beitragen, diese Komplexität zu reduzieren und das Arbeiten mit den neuen Regelungen zu erleichtern.