Die Businessplan-Mappe: 40 Beispiele aus der Praxis
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Der Ratgeber für Gründer und kleine Unternehmen beschreibt, wie man eine Finanzierung über die Bank durchführt
In: Linde international
In: Exzellente Managemententscheidungen, S. 245-271
In: Gabler Edition Wissenschaft
In: Bank- und Finanzwirtschaft
In: SLZ: Schweizerische Lehrerinnen- und Lehrer-Zeitung, Heft 7, S. 6-12
ISSN: 0036-7656
Humanit̃re Hilfe und Krankenpflege im S|dsudan Ein Krankenhaus irgendwo im entlegenen S|dsudan. Ein Ort, an dem das Leben der Menschen gepr̃gt ist von bitterer Armut, Krieg, Gewalt, Klimakrise und t̃glichem Existenzkampf. Wie f|hlt sich Menschsein unter diesen Bedingungen an? Was bewegt jemanden dazu, freiwillig dorthin zu gehen wohin niemand m̲chte? Der Gesundheits- und Krankenpfleger Andreas Lutz nimmt Sie mit auf die Reise in ein Projekt der humanit̃ren Hilfsorganisation ♯rzte ohne Grenzen (MSF) im nord̲stlichen S|dsudan. Beeindruckt von den Begegnungen mit Menschen, die unter den prek̃ren Bedingungen dieses Krisengebiets leben, schreibt er von den Erfahrungen als Pflegender und wie "Gesundheitsversorgung unter sehr limitierten Ressourcen funktioniert "existenzielle Momente von Freude und Trauer den dortigen Krankenhausalltag pr̃gen "sich die Anwendung von Triage auf Betroffene und Gesundheitspersonal auswirkt "die Corona-Pandemie 2020 den S|dsudan erreicht "wie Menschen versorgt werden, die unter Atemwegsinfekten, Diarrhoe, Malaria, Mangelerñhrung, Tetanus, Tuberkulose und Leishmaniose leiden "Sinnerf|llung und Lebensfreude sich auch unter schwierigsten Bedingungen einstellen k̲nnen "sich die Sch̲nheit und Einzigartigkeit des Lebens t̃glich neben grossem Leid eigene Wege bahntƯƯƯƯ "Extremsituationen Menschen zusammenwachsen lassen "man sich einer anderen Kultur verbunden f|hlt "man ein tieferes Verst̃ndnis von Krisen und des eigenen Selbst entwickelt. Mit pers̲nlichen Fotos, Tagebucheintr̃gen und Zeichnungen aus dem Einsatzgebiet
In: Managemententscheidungen, S. 399-425
In: Schriften zum Bürgerlichen Recht Band 539
In: Schriften zum Bürgerlichen Recht Band 539
Maßgebliches privatrechtliches Instrument zur Äquivalenzkontrolle bei Austauschverträgen ist § 138 BGB. Wucher gemäß § 138 Abs. 2 BGB lässt sich jedoch nur selten beweisen. Das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof griffen deshalb bereits früh auf das wucherähnliche Rechtsgeschäft als Fallgruppe des § 138 Abs. 1 BGB zurück. Insbesondere die Rechtsprechung zu Verbraucherdarlehensverträgen prägte das heutige Verständnis der Wucherähnlichkeit. Diese dogmatische Grundsteinlegung kann für die deutlich jüngere Diskussion um wucherähnliche Arbeitsverträge fruchtbar gemacht werden. -- Wucherähnliche Verbraucherdarlehens- und Arbeitsverträge setzen mindestens ein Merkmal neben dem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung voraus. Entgegen der herrschenden Auffassung ist dies nicht die verwerfliche Gesinnung des Übervorteilenden, sondern die vertragsspezifische Schutzbedürftigkeit des Übervorteilten. Diese ist für jeden Vertragstypus gesondert zu ermitteln. / »Usury-Like Consumer Loan and Employment Contracts. Analysis of two Application Fields of Sec. 138 (1) BGB with Particular Regard to Contract-Specific Vulnerability«: Usury pursuant to Sec. 138 (2) of the German Civil Code (BGB) can rarely be proven. The case law on loan contracts therefore formed the usury-like transaction as a case group of Sec. 138 (1) BGB. The author analyses this dogmatic foundation and its transfer to usury-like employment contracts by the Federal Labour Court (BAG). Contrary to the predominant opinion, the decisive unwritten prerequisite of usury-likeness is the contract-specific vulner-ability of the overreached party.