Wirtschaftsrecht im Wandel
In: Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik 256
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In: Wirtschaftswissenschaftliche und wirtschaftsrechtliche Untersuchungen 10
Lit.
In: Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik 1
In: Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Verfassungsrecht, S. 1044-1051
In: Ordo: Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Band 64, Heft 1, S. 475-486
ISSN: 2366-0481
Zusammenfassung
Der Ruf nach mehr Europa hat mit fundamentalen Strömungen im europäischen Einigungsprozess zu tun und soll zugleich eine Antwort auf die gegenwärtige Finanzkrise sein.
Die fundamentalen Strömungen lassen sich als Friedensargument, Binnenmarktargument, das imperiale Argument und das Deutschen-Argument systematisieren. Hinzu treten spezifische Interessenlagen einzelner Mitgliedstaaten.
Zwecke und eingesetzte Mittel (mehr Europa) sind letztlich nicht verhältnismäßig.
Die gegenwärtige Krise rührt von der Politiklastigkeit des Projekts Währungsunion. Aus deutscher Sicht ging es darum, den europäischen Einigungsprozess irreversibel zu machen. Dabei wurden die Eigengesetzlichkeiten der Märkte unterschätzt, das mangelnde Gewicht der no bail out-Klausel bei einer Bankenkrise nicht bedacht und fehlsam auf die Bindungskraft völkerrechtlicher Verträge auch dann vertraut, wenn es um innerste Kernbereiche der Politik geht. Aus französischer Sicht ging es darum, den DM-Imperialismus zu beseitigen. Die französische Diplomatie setzte ihre Interessen meisterlich durch. Politikdefekte mit einer Ausdehnung der Politik bekämpfen zu wollen, wirkt eher grotesk.
Einem Bundesstaatsmodell fehlen sämtliche Funktionsvoraussetzungen. Man lieferte sich überdies unbekannten Mehrheitsentscheidungen aus (Beispiel EZB) bis hin zum Risiko einer merkantilistisch geprägten "Europäischen Wirtschaftsregierung". Fortbestehende Verantwortung eines Mitgliedstaates nimmt den Charakter eines sicheren Hafens an.
3 Optionen zeichnen sich zur Währungsunion ab.
Die bisherige Rettungspolitik wird fortgeführt. Ihr Scheitern steht noch nicht fest.
Führt das Kaufen von Zeit nicht zu nachhaltigen Strukturreformen, landet man endgültig bei einer Transferunion.
Geboten wäre eine Wiederbelebung des no bail out-Prinzips und entschlossener Widerstand gegen alle Versuche, Elemente des Krisenmanagements in ein Regelungsmuster von Dauer überzuführen.
Reißbrettlösungen nach Art einer Aufspaltung der Währungsunion sind politisch nicht konsensfähig und aufgrund ihrer antagonistischen Struktur eine Gefährdung des Projekts Europa.
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 136, Heft 3, S. 514
In: JuristenZeitung, Band 64, Heft 21, S. 1040