The responsibility to protect: Norm im Entstehen?
In: Sicherheit und Frieden: S + F = Security and Peace, Band 27, Heft 1, S. 54-59
ISSN: 0175-274X
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In: Sicherheit und Frieden: S + F = Security and Peace, Band 27, Heft 1, S. 54-59
ISSN: 0175-274X
World Affairs Online
In: Sicherheit & Frieden, Band 27, Heft 1, S. 54-59
In: Sicherheit und Frieden: S + F = Security and Peace, Band 27, Heft 1, S. 54-59
ISSN: 0175-274X
Auf dem UN-Milleniumsgipfel 2005 verpflichteten sich die UN-Staaten, ihre Bevölkerungen vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Sie kamen weiterhin überein, dass die internationale Gemeinschaft in Gestalt der UN die Pflicht hat, friedliche Mittel einzusetzen, der UN-Sicherheitsrat aber zu Zwangsmitteln greifen kann, wenn Staaten ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Einige Fragen bleiben jedoch offen. Angst vor Missbrauch, das Konzept der Souveränität und das Veto-Recht stehen der Implementierung einer "Responsibility to Protect" entgegen. Zwar hat dieses Konzept Unterstützung an akademischen Kreisen, der Zivilgesellschaft, einigen Staaten und der UNO gefunden, es bleibt aber vorerst bestenfalls eine "Norm im Entstehen" und ist noch nicht ein Leitbild der internationalen Beziehungen oder Bestandteil des internationalen Rechts. (ICEÜbers)