Praktikabilität als rechtliches Argument?
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 146, Heft 4, S. 595
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In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 146, Heft 4, S. 595
In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 69, Heft 1, S. 535
ISSN: 2569-4103
In: Jus Publicum Band 292
Der modernen Demokratie werden derzeit gleichermaßen expertokratische wie auch populistische Tendenzen attestiert. Ähnliches gilt für das Recht. Dies macht deutlich, dass weder in einem zu ausgeprägten Vertrauen in Experten noch in einer Abwendung bzw. Ausblendung von Expertenwissen ein gangbarer Weg für moderne Demokratien liegt. Vor diesem Hintergrund muss der Frage nachgegangen werden, wie Entscheidungen vollständig informiert, zugleich aber demokratisch legitimiert getroffen werden können. Laura Münkler erforscht, auf welche Weise es gelingen kann, wissensbasiert und demokratisch zu entscheiden und dabei weder populistischen noch expertokratischen Neigungen zu erliegen. Sie untersucht, wie eine funktional sinnvolle Beteiligung von Experten an hoheitlicher Entscheidungsfindung stattfinden kann und welche institutionellen Vorkehrungen hierfür zu treffen sind.
In: Jus publicum Band 292
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 55, Heft 2, S. 181-211
ISSN: 1865-5203
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 55, Heft 2, S. 181-211
ISSN: 0038-884X
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 131, Heft 1
ISSN: 2366-0651
In: Schriften zum Gesundheitsrecht 33
In: Verwaltungsarchiv: VerwArch ; Zeitschrift für Verwaltungslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungspolitik, Band 106, Heft 4, S. 475-498
ISSN: 0042-4501
In: Schriften zum Gesundheitsrecht 33
Kosten-Nutzen-Bewertungen stellen vor dem Hintergrund der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung ein vielfach diskutiertes Mittel zur Bewältigung von Verteilungsproblemen dar. Ethische, ökonomische und rechtliche Aspekte prallen in ihnen aufeinander, denn Kosten-Nutzen-Bewertungen werfen die Frage nach der Bewertbarkeit von Leben und Gesundheit auf und adressieren das Dilemma zwischen unbegrenzten Bedürfnissen und begrenzten Mitteln. Vor diesem Hintergrund untersucht Laura Münkler den bestehenden wie auch den verfassungsrechtlich möglichen Anwendungsbereich von Kosten-Nutzen-Bewertungen. Insbesondere analysiert sie das Zusammenspiel zwischen IQWiG und GBA, die verwendete ökonomische Methodik wie auch die rechtliche Umsetzbarkeit von Kosten-Nutzen-Bewertungen und erörtert, inwieweit das Wirtschaftlichkeitskriterium ein Einfallstor für derartige Bewertungen bildet.
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 1294
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Was ist ein Nichtakt? Das Allgemeine Verwaltungsrecht bleibt die Antwort auf diese theoretisch wie praktisch relevante Frage schuldig. Dies ist umso erstaunlicher, als die dogmatischen Wurzeln dieser Rechtsfigur bis in die Entstehungsphase der Handlungsformen- und Fehlerfolgenlehre zurückreichen. Dennoch fehlt es bis heute an einer klaren rechtlichen Kontur der Rechtsfigur. Dies hat zu Ungereimtheiten im Umgang mit Nichtakten geführt. -- Die dogmatische Rekonstruktion der Figur zeigt, dass der Nichtakt auf das Verhältnis von Zivil- und Öffentlichem Recht zurückgeht und die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Zurechnung von Handlungen zum Staat betrifft. Den Schlüssel für die materiell- und prozessrechtliche Einordnung von Nichtakten bildet seine Abgrenzung von Scheinakten: Während der Nichtakt allein Zurechnungsfragen betrifft, entfaltet die Figur des Scheinakts das dogmatische Spannungsverhältnis zwischen rechtlich relevanter Handlung und Rechtsformenwahl
In: Schriften zum Öffentlichen Recht Bd. 1294
In: Fundamenta juris publici 11
Kann man Verfassungspolitik als rechtswissenschaftliche Disziplin betreiben? Für die einen stellt sich die Frage nicht, weil Verfassungsdogmatik immer schon unausweichlich rechtspolitisch arbeitet. Für die anderen zeichnet sich Dogmatik just als Gegenüber zur Politik aus, ist dementsprechend wissenschaftlich betriebene Verfassungspolitik eine contradictio in adiecto. Im Rahmen des 11. "Grundlagen"-Gesprächs anlässlich der Bremer Staatsrechtslehrertagung im Oktober 2022 haben sich dazu- im Hauptreferat - Brun-Otto Bryde sowie - in Kommentaren - Martin Nettesheim und Laura Münkler Gedanken gemacht
In: Fundamenta Juris Publici 11
Kann man Verfassungspolitik als rechtswissenschaftliche Disziplin betreiben? Für die einen stellt sich die Frage nicht, weil Verfassungsdogmatik immer schon unausweichlich rechtspolitisch arbeitet. Für die anderen zeichnet sich Dogmatik just als Gegenüber zur Politik aus, ist dementsprechend wissenschaftlich betriebene Verfassungspolitik eine contradictio in adiecto. Im Rahmen des 11. "Grundlagen"-Gesprächs anlässlich der Bremer Staatsrechtslehrertagung im Oktober 2022 haben sich dazu– im Hauptreferat – Brun-Otto Bryde, Gießen, sowie – in Kommentaren – Martin Nettesheim und Laura Münkler Gedanken gemacht.
In: Velbrück Wissenschaft