Kształcenie i dokształcanie zawodowe robotników zatrudnionych w Łódzkich Zakładach Przemysłu Bawełnianego
In: Zeszyty naukowe Uniwersytetu Łódzkiego : Nauki ekonomiczne Nr 11
In: Acta Universitatis Lodziensis
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In: Zeszyty naukowe Uniwersytetu Łódzkiego : Nauki ekonomiczne Nr 11
In: Acta Universitatis Lodziensis
https://wuj.pl/ ; Tn der ersten Periode nach der Erschaffung des westdeutschen Staates ging die DGB von der Voraussetzung aus, dass viele für die Welt der Werktätigen wesentliche Probleme auf dem Wege der Machtübernahme durch die linken Parteien und der Einführung entsprechender Gesetzesregelungen gelöst werden könnten. Daher auch richteten sie ihre hauptsächlichsten Forderungen an die Adresse des Gesetzgebers. Jedoch die Machtübernahme durch bürgerliche Parteien sowie die Stärkung deren Position im Ergebnis der aufeinander folgenden Wahlen in das Bundesparlament bewirkte, dass eine Besserung der sozialen Existenzbedingungen der arbeitenden Massen grundsätzlich auf dem Wege von Tarifverträgen und Streikaktionen möglich wurde. Die ersten Massenstreiks von einem bedeutenden Ausmass wurden von der Gewerkschaft der IG-Metallindustrie im Jahre 1951 in Hessen, darauffolgend im Jahre 1954 in Bayern und an der Wende der Jahre 1956/57 in Schleswig-Holstein durchgeführt. Gefordert wurden vor allem höhere Löhne, eine Kürzung der Arbeitszeit, eine Erhöhung der Krankengelder sowie die Verlängerung der Zeitdauer ihrer Auszahlung, Gegen Ende der fünfziger und zu Beginn der sechziger Jahre kam es zu einer Umwertung der bisherigen programmatischen Voraussetzungen der Gewerkschaften sowie zu einer Änderung der Methoden und der Taktik ihrer Handlungsweise. Die bisher verkündeten Konzepte von marxistischen Umwandlungen des Systems wurden durch in der Praxis eines kapitalistischen Staates brauchbareren Voraussetzungen der Ökonomie von Keynes ersetzt. Das im Jahre 1963 als Ausdruck eines Kompromisses zwischen dem linken und dem rechten Flügel beschlossene fundamentale Program verkündete eine aktive Lohnpolitik und die Aufnahme anderei Schritte, deren Ziel die gerechte Teilung des gesellschaftlichen Produkts sein sollte. Diesen Bestrebungen widersetzten sich hauptsächlich Verbände der Arbeitgeber, die in einer Lohnsteigerung vor allem einen Faktor sahen, der die Investitionsmöglichkeiten der Unternehmer beschränkte, die Steigerung der Arbeitslosigkeit stimulierte, die Inflation antrieb. den ökonomischen Fortschritt und die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft im internationalen Masstab schwächte und sogar hemmte. Dieser Standpunkt erhielt in der Regel Unterstützung durch die Staatsmacht, die mit Hilfe fiskaler Instrumente einen gestaltenden Einfluss auf den Inhalt der von den Gewerkschaften mit dem Verband der Arbeitgeber abgeschlossenen Tarifverträge haben konnte. Angesichts des Anwachsens und der Vertiefung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten erwiesen sich diese Einflüsse als unzureichend. Nur rein fiskale Instrumente boten nämlich nicht solche Möglichkeiten der Wirtschaftssteuerung durch den Staat, die ihr Stabilisation und Entwicklung zusichern würden. Man begann daher nach neuen Formen einer Ingerenz in die Tarifbereiche zu suchen, die rechtlich die verfassungsmässig garantierte Autonomie der Gewerkschaften nicht beschränken würde. Mit dem Augenblick der Entstehung der Regierung der grossen Koalition, in der die durch das grosse und mittlere Kapital unterstützte CDU/CSU und die eine starke Unterstützung durch die Gewerkschaften besitzende SPD ihre Zusammenarbeit aufnahmen, wurde die Berufung einer Konzertierte Aktion möglich, als Ebene der Zusammenarbeit und Kopperation von Gewerkschaften. Arbeitgeberverbänden und der Regierung. Tatsächlich diente sie jedoch hauptsächlich der Regierung und den Arbeitgeberverbänden zur Ausübung eines Einflusses auf die Gewerkschaften mit dem Ziel, die sozialen und Lohnforderungen der werktätigen Massen zu beschränken und dank dem die geplanten Stabilisationsziele und einen Wirtschaftswachstum zu erreichen. Die über begründete Zeitrahmen hinaus verlängerte und diesen Zielen untergeordnete Politik der Selbstbeschränkung, die von der Leitung der DGB geführt wurde, rief spontane Proteste der Mitglieder der in ihr vereinten Organisationen hervor. Aus Furcht vor dem Zerreissen der Bande mit der Mitgliederbasis wurde die Leitung der DG3 zu einer Änderung dieser Politik gezwungen. Dagegen reagierten die Arbeitgeber öfter als in der Vergangenheit auf von Streiks unterstützte Forderungen der Gewerkschaften mit Aussperrungen. Die wachsende Spannung zwischen den Verbänden der Arbeitsgeber und den Gewerkschaften führte zu einem Austritt der letzteren aus der Konzertierte Aktion. Es wurden jedoch verschiedene andere Formen von Konsultationen und der Zusammenarbeit zwischen der Regierung, den Arbeitgebern und den Gewerkschaften beibehalten. In diesem Dreieck von gegenseitiger Abhängigkeit und Einflüssen mit dem Charakter von Rückkopplungen besitzen die Arbeitgeber eine vorherrschende Stellung. Jedoch vermochten die Gewerkschaften auf dem Wege von langjährigen Kämpfen. Zugeständnissen und Kompromissen trotzdem, wichtige Ergebnisse im Bereich einer Eesserung der Lohnbedingungen, Arbeitsverhältnissen sowie im Bereich sozialer Leistungen zu erlangen.
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https://wuj.pl/ ; Die verwickelte und auf vielen Ebenen verlaufende Frage nach der Rolle der politischen Parteien in der Wirksamkeit des Bundesrates der BRD gehört zu den umstrittensten Fragen der deutschen Wissenschaft; es ist schwer, den Standpunkt der einzelnen Forscher diesbezüglich auf einen gemeinsamen Nenner bringen zu wollen. Die Auseinandersetzungen mit diesem Problem tauchten bereits in den Disskussionen im Parlamentarische Rat über den Entwurf des Grundgesetzes auf. Die Folge dessen war, dass man die Struktur des Bundesrates akzeptierte, die die Verfassungstradition Deutschlands berücksichtigte und nicht die des Senats, die damals als Alternative stand. Nachdem der Verfasser sowohl den normativen Stand und die Meinungen eines Teils der westdeutschen Doktrin bezüglich der angenommenen Struktur des Bundesrates als auch die Prinzipien, nach welchen die Parteien an der Gestaltung des Gesamtwillens der Nation mitwirken, analysiert hat, kommt er zum Schluss, dass das gesetzliche Verfassungssystem der BRD ein Mangel an innerem Zusammenhalt aufweist. Es ist die Folge einer ungeschickten Verknüpfung von Verfassungsrelikten aus dem 19 Jahrhundert mit den in der westlichen Welt schon ziemlich verbreiteten Verfassungsprinzipien bürgerlicher Demokratien. Dieser Mangel ist weit fortgeschritten und vertieft, weil die Doktrin mit steifen und traditionellen Kategorien umgeht. Darüberhinaus nimmt dieses Verfassungssystem keine Rücksicht auf die für das effektive Funktionieren notwendigen praktischen Erfordernise. Danach bespricht der Verfasser die tatsächlichen Mechanismen, nach denen die Wirksameit des Bundesrates von den Parteien beeinflusst werden; er weist darauf hin, dass sie einerseits vom Charakter des imperativen Mandats abhängig sind, andererseits von den in der Praxis gestalteten gegenseitigen Verhältnissen zwischen den Parteiorganisationen (Instanzen), durch welche Regierungen der Bundesländer ausgestalten werden, und den Parteiorganisationen, die im Bundestag repräsentiert sind. Die Analyse beider Faktoren erweist, dass sie nicht nur die Beeinflussung des Bundesrates seitens der Parteileitung nicht behindern, wie manche Vertreter der westdeutschen Doktrin behaupten, sondern dass sie, im Gegenteil, wesentliche Elemente sind, die diese Beeinflussung in ihrer Wirksamkeit noch fördern. Die Formen und Methoden, derer sich politische Parteien bei der Beeinflussung der Bundesratsmitglieder bedienen, sind wesentlich verschieden von denen, die im Bundestag bestehen. Der Grund dafür ist im Mangel an gesetzlich festgelegten Parteistrukturen im Bundesrat zu sehen. Der Entscheidungsprozess in diesem Organ ist einer Reihe verschiedener Faktoren unterordnet, deren Aktivierung von der Art der zu Debatte stehenden Angelegenheit abhängt. Die Hauptrolle unter ihnen spielen politische Parteien, die den Rahmen für die Wirkung des bürokratischen Fachapparates der Bundesländer abstecken. Bei der Einflussnahme seitens der partei-politischen Organe bemerkt man die Tendenz einer verstärkten Aktivierung entweder der föderativen Wirksamkeit der Parteileitung oder aber der Länderleitung. Jene Aktivierung ist abhängig hauptsächlich vom Spannungsgrad und nicht selten vom politischen Kampf in Sachen, die im Bundesrat zu Debatte stehen. Sind es Angelegenheiten von grosser politischer Bedeutung, besonders wenn sie aussenpolitische oder Verteidigungsprobleme oder aber gesetzliche Regelungen von Wichtigkeit für die Parteiinteressen betreffen, dann treten deutlich Einwirkungen der Bundesparteileitung auf, die mit der Stellungnahme der Fraktion im Bundestag übereinstimmen. Sind es aber Angelegenheiten von Interesse für die einzelnen Bundesländer, wie z. B. neue Einteilung von Steuereinnahmen oder von finanziellen Belastungen, Verteilung von Aufgaben, besonders jener, die die gesetzliche Selbständigkeit der Bundesländer begrentz, dann wiegen Gründe der Landesparteileitungen wie auch der mit ihr eng verbundenen Landesbürokratie vor. Je nach dem Charakter der Angelegenheit werden also die einzelnen Vertretungen der Länder bestimmten Gliederungen unterordnet, übereinstimmend mit der von der Regierungsmehrheit oder Opposition angegebenen Linie. Diese Unterordnungen sind jedoch keine einfache Konsequenz jener Gliederung, weil das Kräfteverhältnis in den Landtagen anders als im Bundestag verläuft. Ein anderer daraus resultierender Grund ist das ungleiche Verhältnis der die Regierungsmehrheit bildenden Parteien in den Ländern zu den Parteien der Regierungsmehrheit und der Opposition auf Bundesebene. Die von den einzelnen Länderregierungen vertretenen Stellen im Bundesrat sind daher in der Praxis das Ergebnis äusserst komplizierter und verwickelter gegenseitiger Abhängigkeit und Verknüpfungen; die wesentlichen Varianten derselben werden von Verfasser einer Analyse unterzogen. Trotz jener Verwicklungen herrscht jedoch sowohl im Bundesrat, als auch im Bundestag eine Gliederung vor, die aus dem angenommenen alternativen Regierungssystem resultiert: Kräfte, die die Wirksamkeit der Regierung unterstützen, neben solchen, die zu jener in Opposition stehen. In den Jahren, wo die Mehrheit in den beiden Parlamentskammern in Westdeutschaland der christlichen Demokratie und ihren Koalitionspartnern gehörte, beobachtete man eine Zunahme der Zentralisierung neben Abschwächung des föderativen Charakter des Staates. Das geschah hauptsächlich dadurch, dass die Bundesbehörden sich der Befugnisse der Landesorgane bemächtigten, was in der Praxis dazu führte, dass die BRD in ein Staat des "kooperativen Föderalismus" verwandelt wurde. Der Bundesrat dagegen, staat die Interessen der Länder auf Bundesebene zu vertreten, wurde in der Tat zum Instrument in den Händen der politischen Leitung des Bundes, zwecks Einflussnahme auf die Regierungen und die Parlamente der Länder. Nach der Machtübernahme durch die kleine Koalition SPD/FDP im Jahre 1969 blieb die Superiorität im Bundesrat bei der christlichen Demokratie; deshalb wurde auch der Bundesrat kein wirksames Oppositionsinstrument gegenüber den Massnahmen der Regierung, obwohl jetzt öfter denn je gegen das Handeln der Regierungsmehrheit Einsprüche seitens der zweiten Kammer erhoben wurden. In den Schlussfolgerungen behauptet der Verfasser, dass der auf traditionellen deutschen Konstruktionen basierende Bundesrat nichts zur Vertiefung des föderativen Charakters des Staates beigetragen hat; im Gegenteil, infolge verschiedener Wandlungen — Resultat der von politischen Parteien gestalteten Praxis — ist der Bundesrat zu einem wesentlichen Element in der Entwicklung und Festigung des Zentralisierungsprozesses geworden und, in Konsequenz, einer gewissen Deformierung der Verfassung, die ein auf legalem Wege unantastbares und unveränderliches fundamentales Prinzip des Bundesstaates bildet.
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