Sozialpakt - 48. und 49. Tagung 2012
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 61, Heft 5, S. 228-228
ISSN: 0042-384X
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In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 61, Heft 5, S. 228-228
ISSN: 0042-384X
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 60, Heft 6, S. 272-273
ISSN: 0042-384X
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 59, Heft 6, S. 271-273
ISSN: 0042-384X
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 57, Heft 4, S. 177-179
ISSN: 0042-384X
The committee, consisting of 18 independent experts examined the compliance by contractual states of the agreement on the elimination of any form of racial discrimination. The number of contractual states has remained the same with 173 member states. With the ratification of the agreements, the states are obligated to report regularly on the implementation of the agreement. Adapted from the source document.
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 57, Heft 4, S. 177-178
ISSN: 0042-384X
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 56, Heft 4, S. 174-176
ISSN: 0042-384X
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 55, Heft 5, S. 207-208
ISSN: 0042-384X
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 54, Heft 1-2, S. 56-59
ISSN: 0042-384X
rezensiertes Werk: Schilling, Theodor: Internationaler Menschenrechtsschutz, Universelles und europäisches Recht. Tübingen : Mohr Siebeck Lehrbuch, 2004. - 302 S. ISBN 3-16-148212-3
BASE
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 52, Heft 3, S. 89-92
ISSN: 0042-384X
In: Menschenrechtsbildung, S. 105-116
rezensiertes Werk: Fritzsche, Peter K.: Menschenrechte, Eine Einführung mit Dokumentationen. Paderborn ; München [u.a.] : Verl. Ferdinand Schöningh, 2004. - 421 S. ISBN 3-8252-2437-6
BASE
rezensiertes Werk: Nowak, Manfred: Introduction to the International Human Rights Regime. Leiden/Boston : Marinus Nijhoff Publishers, 2003. - 365 S. ISBN 90-0413-658-4
BASE
In: Menschenrechtsbildung. Bilanz und Perspektiven., S. 105-116
Der Beitrag gibt eine Übersicht über die Programme des Europarates zur Menschenrechtsbildung im Zeitraum der UN-Dekade (1994-2004) zur Menschenrechtsbildung. Der Europarat ist hier die wichtigste der drei zwischenstaatlichen Organisationen und hatte von Beginn seiner Arbeit an, im Jahre 1949, die Menschenrechte als Schwerpunkt gesetzt. Er vereint derzeit 45 Mitgliedstaaten. Aus dieser homogenen Wertegemeinschaft konnte sehr schnell ein regionales Menschenrechtsschutzsystem entwickelt werden. Dieses basiert auf der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und ihren Protokollen. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit von Individualbeschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Hier zeigt sich auch die Betonung der zivilen und politischen Rechte innerhalb des Europarates. Die Ausführungen zeigen, dass die Rolle des Europarates im Menschenrechtsbildungsbereich so vielfältig wie die Ausgestaltung der Aktivitäten selbst ist. Er ist teilweise Vermittler, manchmal aber auch Initiator für Netzwerkgründungen. Die Mitarbeiter des Europarates organisieren die Programme selbstständig oder geben finanzielle Unterstützung und fachliche Beratung. (ICA2). Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1994 bis 2004.
In: Menschenrechtsbildung: Bilanz und Perspektiven, S. 105-116
Der Beitrag gibt eine Übersicht über die Programme des Europarates zur Menschenrechtsbildung im Zeitraum der UN-Dekade (1994-2004) zur Menschenrechtsbildung. Der Europarat ist hier die wichtigste der drei zwischenstaatlichen Organisationen und hatte von Beginn seiner Arbeit an, im Jahre 1949, die Menschenrechte als Schwerpunkt gesetzt. Er vereint derzeit 45 Mitgliedstaaten. Aus dieser homogenen Wertegemeinschaft konnte sehr schnell ein regionales Menschenrechtsschutzsystem entwickelt werden. Dieses basiert auf der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und ihren Protokollen. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit von Individualbeschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Hier zeigt sich auch die Betonung der zivilen und politischen Rechte innerhalb des Europarates. Die Ausführungen zeigen, dass die Rolle des Europarates im Menschenrechtsbildungsbereich so vielfältig wie die Ausgestaltung der Aktivitäten selbst ist. Er ist teilweise Vermittler, manchmal aber auch Initiator für Netzwerkgründungen. Die Mitarbeiter des Europarates organisieren die Programme selbstständig oder geben finanzielle Unterstützung und fachliche Beratung. (ICA2)