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In: Kirche und Gesellschaft Nr. 444
In: Grüne Reihe
In: Denkart Europa. Schriften zur europäischen Politik, Wirtschaft und Kultur 9
Dieses Buch geht neue Wege bei der Analyse und Bewertung des politischen Europabewusstseins und der Zugehörigkeit zur Europäischen Union, indem es die Debatten über europäische Werte in den Mittelpunkt einer innovativen und kritischen Untersuchung stellt. Der Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Antwort, die der EU-Verfassungskonvent auf die Frage nach dem politischen Selbstverständnis der Europäischen Union gegeben hat: Der Verfassungsvertrag – ebenso wie der Vertrag von Lissabon – sehen die EU als eine Wertegemeinschaft. In welchem historischen und politischen Kontext hat sich dieser Ausdruck als Identitätsvokabel für die EU durchsetzen können? Welche Bedeutung hat die Bezeichnung als Wertegemeinschaft für die EU als politische Institution? Und welche Rolle spielt die Kontroverse über die religiösen Wurzeln Europas? Wer eine kritische Aufarbeitung der EU als Wertegemeinschaft sucht, findet in diesem Band eine eingehende Analyse der politischen Debatten, eine genaue Untersuchung der Konsequenzen für das politische Selbstverständnis der EU und eine ethische Einordnung und Bewertung des schillernden Begriffs der "Wertegemeinschaft". Schließlich legt das Buch eine sozialphilosophisch wie ethisch reflektierte Theorie der Wertfundamente politischer Institutionen im pluralistischen Kontext vor
In: Arbeitspapiere des ICEP 2005,1
In: Staatslexikon
ZusammenfassungInfolge der Migration sind die europäischen Gesellschaften heute multireligiöse Gesellschaften. Gleichzeitig schwindet vor allem in Westeuropa infolge der zunehmenden Religionslosigkeit weiter Bevölkerungsschichten das Verständnis für religiöse Belange. Die religionspolitische Anpassung vieler Gesellschaftsbereiche an die neuen Anforderungen, die sich aus der muslimischen Zuwanderung stellen, partizipiert damit an der Kontroverse über die Rolle, die religiösen Lebensäußerungen im öffentlichen Raum überhaupt zugestanden werden sollen. Der Beitrag diskutiert zunächst Konzept und Ziel von Religionspolitik und die zentrale Bedeutung der Religionsfreiheit für die Religionspolitik, um dann zu analysieren, inwiefern die Religionspolitik im Mittelpunkt der Konkurrenz von identitätsbehafteten Staats- und Freiheitskonzepten steht. Abschließend wird vorgeschlagen, die Religionspolitik sozialethisch als Bestandteil der Integrationspolitik zu verstehen.AbstractAs a result of migration, European societies are today multi-religious societies. At the same time, resulting from ongoing secularization, the understanding of religious concerns in Western Europe is fading away. The adaptation of society to the new requirements arising from Muslim immigration is thus participating in the controversy over the role that religious life manifestations in public space should be given. The article first discusses the concept and the goal of religious policy and the central importance of freedom of religion for it, in order to analyze the extent to which religious policy is based on competing, identity-loaded concepts of state and liberty. Finally, it is suggested that social ethics should reflect on religious policy as a part of integration policy.
BASE
In: Politische Bildung: PB ; Beiträge zur wissenschaftlichen Grundlegung und zur Unterrichtspraxis, Band 45, Heft 2, S. 62-82
ISSN: 0554-5455
An den Debatten über die Werte Europas, die nach 1989 im politischen Raum stattfanden, waren Religionen nicht nur als Thema präsent, sondern verschiedene Religionsgemeinschaften waren auch als Akteure beteiligt. Der Beitrag ordnet diese Debatten zeitgeschichtlich ein, analysiert die Diskursverläufe und -gegenstände und bewertet sie als politische Identitätsdebatten, die um ein pluralismustaugliches Verständnis von Politik und Religion ringen (Original übernommen).
World Affairs Online
In: Bildungspolitik und Bildungsgerechtigkeit, S. 31-38
In einem ersten Schritt geht der Verfasser auf den Zuschnitt und die Ausrichtung der Konzepte der Forderung nach Chancengleichheit und der Beteiligungsgerechtigkeit ein. Anschließend wird die Kritik an der Chancengleichheit einer Gegenkritik unterzogen und auf Schwierigkeiten des favorisierten Begriffs der Beteiligungsgerechtigkeit hingewiesen, bevor abschließend auf das Bildungswesen eingegangen wird. In diesem Kontext wird auf die sprachliche Problematik der Redeweise von "Beteiligung an Bildung" aufmerksam gemacht. "Beteiligung an Bildung" kann nicht die Zuteilung, so der Autor, eines vorhandenen Guts meinen oder die Inklusion in ein gesellschaftliches Subsystem "Bildung", sondern allein den effektiven und effizienten Zugang zu Bildungschancen und -gelegenheiten, zu Bildungsressourcen, die aber notwendigerweise durch eigene Anstrengung genützt und angeeignet werden müssen. Den Bildungssubjekten geht es nicht darum, ins Bildungswesen integriert zu werden, sondern Bildung zu erwerben, um das Bildungswesen wieder verlassen zu können und die erworbene Bildung in ihrer weiteren Lebensgestaltung einzusetzen, vor allem (aber nicht nur) auf dem Arbeitsmarkt. Die ethische Bedeutung des Gutes "Bildung" erschließt sich nicht aus dem Betrachten des Bildungswesens, sondern aus dem Stellenwert der jeweiligen Bildung für die individuelle(n) Lebensführung(smöglichkeiten) insgesamt. Insbesondere für sozial benachteiligte Gruppen ist, so die These, das öffentliche Bildungssystem meistens die einzige erreichbare Möglichkeit zu einer Bildung zu gelangen, die ihnen die entscheidenden weiteren Schritte, vor allem den Zugang zur Berufsausbildung ermöglicht. Soziale Gerechtigkeit fordert daher nicht nur, dass ihnen der Zugang zu Bildungsangeboten effektiv möglich ist, sondern hat auch den Anspruch an das Bildungssystem, dass diese Bildung möglichst erfolgreich verläuft. Ein signifikant hoher Anteil an "Bildungsversagern", wie er in Deutschland zu konstatieren ist, muss daher als Versagen des Bildungssystems gedeutet werden. Der Grundsatz, die effektiven Bildungschancen gerade der Schwächsten zu verbessern, muss das gesamte Bildungssystem erfassen, vom Verständnis der Kindergärten als Bildungseinrichtungen bis zur besseren Mittelausstattung im schulischen Elementarbereich und der Abkehr vom Prinzip der schulischen Leistungsselektion "nach unten". (ICF2)
In: Bildungspolitik und Bildungsgerechtigkeit., S. 31-38
In einem ersten Schritt geht der Verfasser auf den Zuschnitt und die Ausrichtung der Konzepte der Forderung nach Chancengleichheit und der Beteiligungsgerechtigkeit ein. Anschließend wird die Kritik an der Chancengleichheit einer Gegenkritik unterzogen und auf Schwierigkeiten des favorisierten Begriffs der Beteiligungsgerechtigkeit hingewiesen, bevor abschließend auf das Bildungswesen eingegangen wird. In diesem Kontext wird auf die sprachliche Problematik der Redeweise von "Beteiligung an Bildung" aufmerksam gemacht. "Beteiligung an Bildung" kann nicht die Zuteilung, so der Autor, eines vorhandenen Guts meinen oder die Inklusion in ein gesellschaftliches Subsystem "Bildung", sondern allein den effektiven und effizienten Zugang zu Bildungschancen und -gelegenheiten, zu Bildungsressourcen, die aber notwendigerweise durch eigene Anstrengung genützt und angeeignet werden müssen. Den Bildungssubjekten geht es nicht darum, ins Bildungswesen integriert zu werden, sondern Bildung zu erwerben, um das Bildungswesen wieder verlassen zu können und die erworbene Bildung in ihrer weiteren Lebensgestaltung einzusetzen, vor allem (aber nicht nur) auf dem Arbeitsmarkt. Die ethische Bedeutung des Gutes "Bildung" erschließt sich nicht aus dem Betrachten des Bildungswesens, sondern aus dem Stellenwert der jeweiligen Bildung für die individuelle(n) Lebensführung(smöglichkeiten) insgesamt. Insbesondere für sozial benachteiligte Gruppen ist, so die These, das öffentliche Bildungssystem meistens die einzige erreichbare Möglichkeit zu einer Bildung zu gelangen, die ihnen die entscheidenden weiteren Schritte, vor allem den Zugang zur Berufsausbildung ermöglicht. Soziale Gerechtigkeit fordert daher nicht nur, dass ihnen der Zugang zu Bildungsangeboten effektiv möglich ist, sondern hat auch den Anspruch an das Bildungssystem, dass diese Bildung möglichst erfolgreich verläuft. Ein signifikant hoher Anteil an "Bildungsversagern", wie er in Deutschland zu konstatieren ist, muss daher als Versagen des Bildungssystems gedeutet werden. Der Grundsatz, die effektiven Bildungschancen gerade der Schwächsten zu verbessern, muss das gesamte Bildungssystem erfassen, vom Verständnis der Kindergärten als Bildungseinrichtungen bis zur besseren Mittelausstattung im schulischen Elementarbereich und der Abkehr vom Prinzip der schulischen Leistungsselektion "nach unten". (ICF2).
In: Wann ist Bildung gerecht? Ethische und theologische Beiträge im interdisziplinären Kontext., S. 73-89
Der Beitrag analysiert die Bedeutung der Solidaritätsidee in der Politik der Europäischen Union ausgehend von einer differenzierten Analyse der Verfassungsdokumente. In normativer Hinsicht lässt sich Solidarität auf europäischer Ebene nicht einfach bestimmen, indem die in den nationalstaatlichen sozialen Sicherungssystemen institutionalisierte 'Solidarität' auf die EU übertragen wird. Angesichts der Herausforderungen einer globalisierten Welt und der Grenzen, an die nationalstaatlich organisierte Solidarität stößt, muss eigenständig konzipiert werden, was 'europäische Solidarität' im Zwischenbereich zwischen Nationalstaaten einerseits und internationalen Organisationen andererseits präzise gegen diese nationalen bzw. globalen Solidaritätsformen abgrenzt und welche (sozial-) politischen Konsequenzen für die EU zu ziehen sind. Dazu wird die Konzeption einer europäischen Bürgersolidarität vorgeschlagen. Diese beruht auf einem europäischen Zugehörigkeitsbewusstsein, äußert sich in der – institutionell noch auszubauenden – politischen Verantwortungswahrnehmung und erstreckt sich auf die Gewährleistung der sozialen Rechte und der Freiheitsrechte aller Einwohner der EU.
BASE
In: Die Werte Europas: Verfassungspatriotismus und Wertegemeinschaft in der EU?, S. 284-294
Der Verfasser fragt nach den konzeptionellen Gründen für die Exklusionsanfälligkeit der Selbstbezeichnung der EU als Wertegemeinschaft. Hierzu setzt er sich zunächst auf konzeptioneller Ebene mit dem Begriff der Wertegemeinschaft auseinander. Er geht im Folgenden auf den Versuch ein, Wertegemeinschaft von einem spezifischen Begriff politischer Identität her zu verstehen und von allen Bestandteilen frei zu halten, die den Begriff mit kultureller Identität in Verbindung bringen. Dabei wird allerdings deutlich, dass die politische Identität der EU sich nicht vollkommen von einer Verwurzelung in kultureller Identität frei machen kann. Mit Charles Taylor wird abschließend nach kulturellen Bestandteilen der politischen Identität gefragt, um in diesem Zusammenhang den Begriff Wertegemeinschaft zu verorten - als Abstraktion gegenüber den Werttraditionen. (ICE2)
In: Macht und Ohnmacht: konzeptionelle und kontextuelle Erkundungen, S. 51-66
Der Verfasser unternimmt den Versuch einer Annäherung an den Begriff der Macht. Der erste Schritt ist im Wesentlichen phänomenologisch und handlungstheoretisch orientiert. Die Abgrenzung von Gewalt spielt hierbei eine entscheidende Rolle. In einem zweiten Schritt geht es weiterhin um die Auseinandersetzung mit Macht und Gewalt aus der Perspektive der Ohnmacht. Es werden historische und soziologische Untersuchungen herangezogen, die den Wert der Freiheit an die Erfahrung der gesteigerten Unfreiheit (Sklaverei) binden. Der Verfasser plädiert für die Verbindung von Macht und Freiheit in der Rechtsbindung. In einem dritten Schritt geht der Verfasser auf eine theologische Interpretation ein, die Menschenrechte als "Macht der Ohnmacht" thematisiert. (ICE2)
In: Ethik in der Praxis
In: Kontroversen Band 20