Digitalisierung der Filmproduktion und -verwertung: der Markt und seine Potenziale
In: Film - Fernsehen
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Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 06.03.2002 war der Gesetzgeber aufgefordert, die Ungleichbehandlung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und den Beamtenpensionen in Bezug auf die unterschiedliche Besteuerung abzustellen. Der entscheidende Kritikpunkt war, dass die Beamtenpensionen nach § 19 Einkommensteuergesetz (EStG) voll zu versteuern sind, während die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit ihrem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG versteuert werden. Der Aufbau der Altersversorgung erfolgt bei den Beamten aus unversteuerten Mitteln und die Pensionen in der Nacherwerbsphase sind nach Abzug eines Versorgungs- und Arbeitnehmerfreibetrages in voller Höhe steuerpflichtig. Die Rente der Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Rentenversicherung setzt sich zu gleichen Teilen aus einem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen, wobei der Arbeitgeberanteil in der Erwerbsphase nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei ist. Der Arbeitnehmeranteil ist grundsätzlich mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern, kann aber dennoch teilweise als Sonderausgabe steuerlich berücksichtigt werden. Obwohl also mindestens 50% der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung aus steuerfreien Einkommen stammen, sind die Rentenzahlungen in der Nacherwerbsphase nur mit einem Ertragsanteil von bisher 27% (bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren), ab 2005 mit 18%, zu versteuern. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil gefordert, dass bei der Neuregelung "die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen [sind], dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird" (Korrespondenzprinzip). Der Gesetzgeber wurde verpflichtet bis spätestens zum 01.01.2005 die Besteuerung neu zu regeln, so dass eine Gleichbehandlung aller Versorgungsempfänger gemäß Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gewährleistet ist. Durch das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) vom 05.07.2004 kommt der Gesetzgeber dieser Verpflichtung nach. Das Gesetz, dass in weiten Teilen auf den Empfehlungen einer Expertenkommission ("Rürup-Kommission") vom 17.03.2003 basiert, sieht vor, dass alle Einkünfte in der Rentenphase zukünftig nachgelagert besteuert werden und die Beiträge der Anwartschaftsphase von der Einkommensteuer schrittweise freigestellt werden. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber mit dem AltEinkG auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für die private und betriebliche Altersversorgung neu geregelt. Die wesentlichen Schwerpunkte des Gesetzes sind: - Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, d.h., Altersvorsorgeaufwendungen werden angemessen steuerlich freigestellt und Alterseinkünfte werden regulär besteuert. - Das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen entfällt ab dem 01.01.2005 (Sonderausgabenabzug, Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit ). - Beiträge zu Leibrentenversicherungen ( gesetzliche Rentenversicherung, berufs-ständische Versorgung und privat kapitalgedeckte Leibrentenversicherungen) sind als Sonderausgaben beschränkt abziehbar. - Vereinfachung der steuerlichen Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente). - In der betrieblichen Altersversorgung soll längerfristig in allen fünf Durchführungswegen zur nachgelagerten Besteuerung übergegangen werden. - Mitnahmemöglichkeit der Betriebsrenten bei Arbeitgeberwechsel wird verbessert (Portabilität). Das Thema dieser Arbeit beschränkt sich auf die Auswirkungen des AltEinkG auf die Zusatzversorgung (2. Schicht) innerhalb des sog. Drei-Schichten-Modells der Rürup-Kommission. Im Vordergrund stehen die steuerlichen Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). Die nach §§ 10a und 82 ff. EStG geförderte Riesterrente wird von mir nur im Rahmen der bAV in Kapitel 3.3 behandelt. Die umfangreichen Veränderungen durch das AltEinkG innerhalb der Basisversorgung (z. B. die Einführung der privaten kapitalgedeckten "Rürup"-Rentenversicherung oder die Veränderungen beim Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen) sowie bei den Kapitalanlage-produkten sind nicht Gegenstand dieser Arbeit. Es ist auch nicht Gegenstand dieser Arbeit, die jeweiligen Vor- und Nachteile der einzelnen Durchführungswege der bAV gegen die Möglichkeiten der anderen Versorgungsformen abzuwägen. Dies würde eine individuelle Betrachtung der Einkommenssituation des jeweiligen Arbeitnehmers voraussetzen. Inhalt dieser Arbeit ist es, die wesentlichen Änderungen durch das AltEinkG in der betrieblichen Altersversorgung darzustellen. Die Literatur, die ich für diese Arbeit verwendet habe, besteht aufgrund der Aktualität des Themas zum überwiegenden Teil aus ausgewählten Fachaufsätzen und den aktuellen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen. In Kapitel 2 werden die verschiedenen Durchführungswege der bAV kurz dargestellt, um dann in den Kapiteln 3 und 4 auf die Neuerungen bei der Steuerfreiheit und der Pauschalbesteuerung von Beiträgen in die kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung einzugehen. Während sich die Kapitel 5, 6 und 7 mit den Änderungen bei Übertragung von Betriebsrentenanwartschaften und dem Aufbau einer kapitalgedeckten bAV durch Abfindungszahlungen nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beschäftigen, zeigt Kapitel 8 noch einmal die Möglichkeiten der Besteuerung der Versorgungsleistungen aus den verschiedenen Durchführungswegen der bAV auf. Auszug aus dem Gutachten zu dieser Diplomarbeit: 'Die Arbeit ist klar und problembezogen gegliedert. Das Literaturverzeichnis umfasst die neueste Literatur. Die Ausführungen beinhalten auf ansprechendem Niveau den Stand der gegenwärtigen Diskussion und sind gut lesbar. Insofern erfüllt die Arbeit alle Anforderungen in vorbildlicher Weise, die an eine Diplomarbeit zu stellen sind. Als besonders geglückt erscheinen die Passagen der Arbeit, in denen unterschiedliche Auffassungen in Detailfragen gegenüber gestellt werden. Auch sind die zahlreich genannten Beispiele hilfreich zum Verständnis. Geschickt ist auch die Aufteilung von Haupt- und Nebengedanken durch die Anreicherung der Fußnoten'.
In: Schriftenreihe Medienforschung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Bd. 65
ABSTRACT. Sponges (phylum porifera) are among the oldest Metazoa and considered critical to understanding animal evolution and development. They are also the most prolific source of marine-derived chemicals with pharmaceutical relevance. Cell lines are important tools for research in many disciplines, and have been established for many organisms, including freshwater and terrestrial invertebrates. Despite many efforts over multiple decades, there are still no cell lines for marine invertebrates. In this study, we report a breakthrough: we demonstrate that an amino acid-optimized nutrient medium stimulates rapid cell division in 9 sponge species. The fastest dividing cells doubled in less than 1 hour. Cultures of 3 species were subcultured from 3 to 5 times, with an average of 5.99 population doublings after subculturing, and a lifespan from 21 to 35 days. Our results form the basis for developing marine invertebrate cell models to better understand early animal evolution, determine the role of secondary metabolites, and predict the impact of climate change to coral reef community ecology. Furthermore, sponge cell lines can be used to scale-up production of sponge-derived chemicals for clinical trials and develop new drugs to combat cancer and other diseases. ; ACKNOWLEDGMENTS: This research was supported by the European Union Marie Curie Grant (ITN-2013-BluePharmTrain-607786) (to D.S.), the European Union Horizon 2020 Project SponGES (grant agreement No. 679848) (to D.S., S.P., D.M.), the Harbor Branch Oceanographic Institute Foundation, Aquaculture and Save Our Seas Specialty License Program (to S.P.), and the National Oceanic and Atmospheric Administration, Cooperative Institute for Ocean Exploration, Research, and Technology (award number NA14OAR43202600 (to S.P.). This document reflects only the authors' views; sponsors are not responsible for any use that may be made of the information it contains. We thank Dr. M. Cristina Diaz (HBOI-FAU) and Dr. Patricia Blackwelder (Nova Southeastern University) for ...
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