Das Werk bietet praktische Hilfe auf dem Weg zu einer erfolgreichen juristischen Promotion. Was sind richtige Themen für juristische Doktorarbeiten und wie findet man sie? Welche Methoden gibt es und was können sie (nicht) leisten? Wie hängen Thema und Methode zusammen? Das Werk gibt hierzu die relevanten Antworten. Die 2. Auflage legt hierbei den Schwerpunkt auf die Themenfindung und Methodik.
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Nach § 123 Abs. 1 BGB ist jede Willenserklärung anfechtbar, zu deren Abgabe der Erklärende durch eine arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung bestimmt wurde. Nur für den Fall einer Täuschung durch einen Dritten schränkt § 123 Abs. 2 BGB dieses Anfechtungsrecht ein. Sebastian Martens untersucht mit einem rechtshistorischen und rechtsvergleichenden Ansatz, wie sich diese Regelung erklären lässt. In einem ersten Kapitel widmet er sich den römisch-rechtlichen Ursprüngen, deren Rezeption und Fortentwicklung auf dem europäischen Kontinent er im zweiten Kapitel darstellt. Im dritten Kapitel wird die Entstehung der entsprechenden Regelungen des englischen Common Law untersucht. Das abschließende vierte Kapitel nutzt die bis dahin gesammelten Erkenntnisse zu einer dogmatischen Analyse und Kritik des geltenden Rechts. Dabei wird gezeigt, dass die unterschiedliche Behandlung von Drohung und Täuschung zu Wertungswidersprüchen führt und im BGB selbst eine einheitliche Lösung angelegt ist. Darüber hinaus wird deutlich, dass das Recht der Willensmängel insgesamt stark von den praktisch eher bedeutungslosen Drittfällen geprägt wurde: Der Anfechtungstatbestand der widerrechtlichen Drohung gewann seine Kontur durch das Bemühen um eine handhabbare Lösung der Drittfälle, und durch die auf das römische Recht zurückgehende differenzierte Behandlung von Drohungen und Täuschungen durch Dritte wurde die Entwicklung eines allgemeinen Anfechtungstatbestandes der widerrechtlichen Beeinflussung verhindert.
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Die juristischen Methoden in den europäischen Rechtsordnungen weisen große Unterschiede auf. Sebastian A.E. Martens führt die bislang weitgehend unabhängigen nationalen Diskurse zusammen und entwirft vor diesem Hintergrund eine europäische Methodenlehre des Unionsrechts, die den besonderen Zielen des Unionsrechts genügen und sich zugleich möglichst bruchlos in die verschiedenen mitgliedstaatlichen Traditionen einfügen soll. Dabei bestimmt Martens bereits den Inhalt seiner Methodenlehre eigenständig als eine Begründungslehre für den das Unionsrecht anwendenden Richter. Der Inhalt dieses Unionsrechts wird zunächst mittels einer eigenen neuen europäischen Rechtsquellenlehre ermittelt, bevor Martens anschließend, auch unter Heranziehung rechtsvergleichender und rechtshistorischer Analysen darlegt, wie sich aus diesen Rechtsquellen Argumente im Streit um die richtige Lösung eines rechtlichen Problems gewinnen lassen.
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Die juristischen Methoden in den europäischen Rechtsordnungen weisen große Unterschiede auf. Sebastian A.E. Martens führt die bislang weitgehend unabhängigen nationalen Diskurse zusammen und entwirft vor diesem Hintergrund eine europäische Methodenlehre des Unionsrechts, die den besonderen Zielen des Unionsrechts genügen und sich zugleich möglichst bruchlos in die verschiedenen mitgliedstaatlichen Traditionen einfügen soll. Dabei bestimmt Martens bereits den Inhalt seiner Methodenlehre eigenständig als eine Begründungslehre für den das Unionsrecht anwendenden Richter. Der Inhalt dieses Unionsrechts wird zunächst mittels einer eigenen neuen europäischen Rechtsquellenlehre ermittelt, bevor Martens anschließend, auch unter Heranziehung rechtsvergleichender und rechtshistorischer Analysen darlegt, wie sich aus diesen Rechtsquellen Argumente im Streit um die richtige Lösung eines rechtlichen Problems gewinnen lassen. Reihe Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht
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