Direkte Demokratie in Liechtenstein: Entwicklung, Regelungen, Praxis
In: Liechtenstein politische Schriften Band 60
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In: Liechtenstein politische Schriften Band 60
In: Series Edition Weltordnung, Religion, Gewalt Bd. 11
In: Beiträge Nr. 40
In: Fachbereich Politikwissenschaft
In: Beiträge Nr. 36
In: Fachbereich Politikwissenschaft
In: Liechtenstein - Politische Schriften 37
In: Direkte Demokratie: Analysen im internationalen Vergleich, S. 195-210
In: Sachunmittelbare Demokratie im interdisziplinären und internationalen Kontext 2009/2010: Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Schweiz und Europa, S. 95-115
Die direkte Demokratie ist in Liechtenstein sowohl normativ wie auch in der Praxis stark verankert. Es besteht eine breite Palette an Mitwirkungsmöglichkeiten des Volkes, die regelmäßig genutzt werden, wenngleich nicht in der gleichen Intensität wie in der Schweiz. Der Beitrag gibt einen Überblick über die direktdemokratischen Instrumente (Initiative, Referendum, Landtagsbegehren) und über die Verfahrensregeln bei direktdemokratischen Entscheiden (Sammelbegehren und Gemeindebegehren, Unterschriftenzahl und Unterschriftensammlung, Abstimmungsverfahren und Stimmenauszählung, Urnen- und Briefabstimmung, Abstimmungsbeschwerden, Verbindlichkeit, Sanktionierung durch den Fürsten, Sperrfrist). Des Weiteren geht der Beitrag auf die direkte Demokratie in der Praxis ein und skizziert hier die Häufigkeit, den zeitlichen Ablauf, Abstimmungskampagnen, Wirkung, Themen und Stimmbeteiligung bei der direkten Demokratie in Liechtenstein. (ICB2)
In: Die Parteiensysteme Westeuropas, S. 299-320
Der Beitrag zum Parteiensystem in Liechtenstein beschreibt zunächst die historische Entwicklung des Landes vor den Parteigründungen von 1699 bis 1878. Der zweite Abschnitt informiert dann über die Parteigründungen und somit über die Entstehung des Parteiensystems als Folge des Ersten Weltkriegs. Im Anschluss folgt eine Betrachtung der Phase nach dem Zweiten Weltkrieg, geprägt von politischer Konkordanz und Konvergenz, also ein Parteiensystem der Ko-Opposition. Die weiteren Abschnitte zeichnen folgende Entwicklung des Parteiensystems in Liechtenstein nach: (1) die aufkommende Opposition in den 1960er Jahren, (2) der Mehrheitswechsel in den 1970er Jahren, (3) die Ausweitung des Parteienspektrums in den 1980er und 1990er Jahren, (4) die Phase der Alleinregierungen unter M. Frick (Vaterländische Union) 1997 bis 2001 und O. Hasler (Fortschrittliche Bürgerpartei) 2001 bis 2005 sowie (5) die Wahlen 2005. Die als grün-alternativ zu charakterisierende Freie Liste, die seit 1993 in kleiner Vertretung, seit 2005 in Fraktionsstärke im Landtag Einsitz hat, kommt nach innerparteilichen Wandlungsprozessen und einer politischen Gewöhnung von Seiten der etablierten Großparteien künftig grundsätzlich als zusätzlicher Koalitionspartner in Betracht. Zudem ist eine weitere Fragmentierung des Parteiensystems nicht auszuschließen. Die Acht-Prozent-Sperrklausel stellt allerdings immer wieder eine Herausforderung für Kleinparteien dar. (ICG2)
In: Liechtenstein politische Schriften Bd. 30
In: Edition Weltordnung - Religion - Gewalt
"The publications of the interdisciplinary and internationally networked Research Platform "World Order – Religion – Violence" seek to improve our understanding of the relationship between religion, politics and violence. It therefore deals especially with the return of religious themes and symbols into politics, with the analysis of the link between political theory and religion, and finally with the critical discussion of the secularization thesis. At the centre of the research are questions concerning the causes of violent conflict, the possibilities for a just world order and the conditions for peaceful coexistence on a local, regional, national and international/worldwide scale between communities in the face of divergent religious and ideological convictions. Its task is to initiate and coordinate thematically related research-efforts from various disciplinary backgrounds at the University of Innsbruck. It creates a network between departments, research-teams and single researchers working on topics of religion, politics and violence. The overall aim of the research platform World Order-Religion-Violence is to promote excellence in social and human science research on religion and politics at the University of Innsbruck and to guarantee the diffusion of this particular competence on a national and international level." - Mit der Verabschiedung des Integrationskonzeptes Liechtenstein – Stärke durch Vielfalt durch die Regierung im Jahre 2010 betrat das Fürstentum ein neues Terrain: Von diesem Zeitpunkt an wurde Integration als öffentliche Angelegenheit im Dienste der Bevölkerung wahrgenommen und nachhaltig vorangebracht. Aus diesem Anlass organisierte das Ausländer-und Passamt in Zusammenarbeit mit dem Liechtenstein-Institut eine Vortragsreihe, deren primäres Ziel darin bestand, die unterschiedlichen Dimensionen der Integrationsarbeit der Bevölkerung näher zu bringen. Der vorliegende Sammelband dokumentiert diese Vortragsreihe, die im Zeitraum März bis Juli 2011 im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt wurde.
"The publications of the interdisciplinary and internationally networked Research Platform "World Order – Religion – Violence" seek to improve our understanding of the relationship between religion, politics and violence. It therefore deals especially with the return of religious themes and symbols into politics, with the analysis of the link between political theory and religion, and finally with the critical discussion of the secularization thesis. At the centre of the research are questions concerning the causes of violent conflict, the possibilities for a just world order and the conditions for peaceful coexistence on a local, regional, national and international/worldwide scale between communities in the face of divergent religious and ideological convictions. Its task is to initiate and coordinate thematically related research-efforts from various disciplinary backgrounds at the University of Innsbruck. It creates a network between departments, research-teams and single researchers working on topics of religion, politics and violence. The overall aim of the research platform World Order-Religion-Violence is to promote excellence in social and human science research on religion and politics at the University of Innsbruck and to guarantee the diffusion of this particular competence on a national and international level."
BASE
In: Wes Land ich bin, des Lied ich sing?: Medien und politische Kultur, S. 109-125
Das Fürstentum Liechtenstein ist ein Staat, der mit Kleinheit und Ressourcenschwäche zu kämpfen hat, relativ spät den Eintritt in die Moderne geschafft hat und eine ausgeprägte Außenabhängigkeit aufweist. Unter diesen Bedingungen hat sich bis heute eine besonders enge Kopplung von Politik und Mediensystem erhalten, die das Land zu einem europäischen Sonderfall machen. Denn eine eigenständige "Medienlogik" hat sich nicht entwickeln können und der Mediendiskurs scheint nur eine Verlängerung der politischen Debatte mit Hilfe der Druckpresse zu sein. Als Folge davon sind die demokratietheoretischen Medienfunktionen, d.h. die Informations-, Öffentlichkeits-, Kritik- und Kontrollfunktion, erheblich eingeschränkt, wie im vorliegenden Beitrag näher gezeigt wird. Die Autoren fassen ihre wesentlichen Befunde zu den Strukturen und Inhalten des liechtensteinischen Medienangebots in folgenden drei Thesen zusammen, die auf einer systematischen und quantitativen Inhaltsanalyse der politischen Berichterstattung in den Printmedien beruhen: (1) Die liechtensteinischen Medien pflegen einen reinen Verlautbarungsstil - Journalismus ist eine "Restgröße", (2) Der Verlautbarungsjournalismus führt zu einer Binnenpluralität "durch die Hintertür", (3) Nachrichtenfaktoren und Produktionsroutinen werden von politisch-kulturellen Werten überschattet. (ICI2)
In: Die politischen Systeme Westeuropas, S. 759-777
Ausgehend vom Problembezug der Knappheit/Kleinheit, so der Verfasser, verfügen kleine Staaten i.d.R. über wenig materielle und personelle Ressourcen. Es wird daher von jedem Aktivbürger eine hohe Teilnahmeintensität gefordert; außerdem sind die Mitglieder der politischen und wirtschaftlichen Klasse nur schwierig zu ersetzen und müssen insgesamt ein breites Spektrum heterogener Aufgaben bewältigen. Anders als in größeren Staaten ist die Konfliktvermeidung und das quasi "inklusive" (umfassende wie geschlossene) Entscheidungssystem aber auch eine kaum zu vermeidende Folge der chronischen Knappheit an Handlungs- und Organisationskapazitäten. Kleine politische Gebilde sind wegen des inhärenten Zwanges zur Kooperation auch in spezifischer Weise konfliktanfällig, wenn die eingefahrenen Strategien der Konfliktbegrenzung versagen. Neben einem problematischen Machtsyndikalismus herrscht in Kleinstaaten jedoch häufig ein pragmatisch ausgerichteter Konservatismus vor, und es überwiegen zweckrationale Orientierungsmuster. Kleinstaaten sind vor allem dann erfolgreich, wenn sie die Bindung an einen größeren Sozius als Ticketpartner erreichen. Die kleinstaatlichen Strukturbesonderheiten und Handlungsrationalitäten werden vom mainstream-Denken zu Unrecht übersehen. Das europäische Co-Fürstentum Andorra wurde zuvor überwiegend nicht als ein souveräner Staat angesehen, ist inzwischen aber immerhin Mitglied der UNO und seit 1994 Mitglied des Europarats. Die Fürstliche Regierung Liechtensteins - zugleich die oberste Verwaltungsbehörde in Liechtenstein ist eine Kollegialregierung und muss als der politische Hauptakteur des Landes betrachtet werden. Monaco wandelte sich zu einer konstitutionellen Monarchie auf der Basis der Gewaltentrennung. Die dynastische Herrschaft der Grimaldis wird durch die verfassungsrechtlich garantierte Erbfolge nach dem Prinzip der männlichen Erstgeburt gesichert. Als Staatsoberhaupt San Marinos fungieren zwei Regenten (Capitani reggenti), die für jeweils ein halbes Jahr aus der Mitte des Großen und Generalrates gewählt werden, wobei eine Wiederwahl erst nach drei Jahren möglich ist. Die Vatikanstadt ist eine absolute Wahlmonarchie und hat wegen der klerikalen Dominanz und fehlenden Gewaltenteilung einen eklatanten Mangel an Volkssouveränität. Ihre Einzigartigkeit und damit Unvergleichbarkeit mit national staatlich verfassten politischen Systemen besteht in ihrem im Grunde theokratischen Charakter. (ICF2)