Vernünftig wissenschaftlich entscheiden: zur Verfassung des interrationalen wissenschaftlichen Diskurses
In: Erfahrung und Denken 105
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In: Erfahrung und Denken 105
In: UTB 3264
In: Recht
Die vorliegende Einführung in die Rechtstheorie verfolgt einen neuartigen Ansatz: Rechtstheorie soll zugleich Theorie und Anweisung zum Handeln sein. Sie ist damit sowohl Reflexion über das, was wir als Juristinnen und Juristen tatsächlich tun, als auch Handlungsorientierung für das, was wir tun sollten. Die Studierenden erhalten einen Überblick über die historischen und aktuellen Konzepte des Rechts und lernen, diese Konzepte in typische Gruppen einzuordnen sowie sie auf konkrete Fälle anzuwenden. Dadurch üben sie die Fähigkeit zu pluralistischer, grundsätzlicher Argumentation. In didaktischer Absicht werden die wichtigsten rechtstheoretischen Positionen einander gegenübergestellt. Darüber hinaus soll die Lektüre von Originaltexten und Kommentaren die Fähigkeit schärfen, die hinter einem Text liegenden Konzepte zu erkennen. (Quelle: Text Verlagseinband / Verlag)
In: UTB 2900
In: Recht
In: Zeitschrift für schweizerisches Recht
In: Beihefte 7
In: Zeitschrift für Politik: ZfP, Band 57, Heft 2, S. 187-207
ISSN: 0044-3360
In: Zeitschrift für Politik: ZfP ; Organ der Hochschule für Politik München, Band 57, Heft 2, S. 187-206
ISSN: 0044-3360
In: Rote Revue, Band 83, Heft 2, S. 27-34
In: 10 Jahre New Public Management in der Schweiz: Bilanz, Irrtümer und Erfolgsfaktoren, S. 113-119
Der Beitrag zum New Public Management in der Schweiz, das hier unter dem Begriff Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV) fungiert, beschreibt die Entwicklung dieses Instrumentariums. So war das NPM-Modell von 1994 ein betriebswirtschaftlich geprägtes System, bei dem die Politik ausgeklammert wurde. Dies korrigiert die staatspolitische Konzeption ab 1997, indem sie Politik und Betrieb verknüpft. Hinsichtlich der Stärken und Gefahren der politischen Steuerung mit WoV lässt sich folgendes feststellen: Die Konzeption nutzt Politik als Erfolgsfaktor, insbesondere für die demokratische Steuerung der Verwaltung, sieht darin aber auch ein Risiko dort, wo der Kulturwandel nicht stattfindet. WoV ist nur ein Instrument, kein Selbstzweck, denn es kann die Voraussetzungen seines Gelingens nicht selber schaffen. (ICG2)
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 349
In: Schriften zur Rechtstheorie Band 272
Abwägung ist für Gerechtigkeit zentral: Justitias Waage hat zwei Schalen, um Vorschriften, Interessen,Werte auszutarieren. Diese Aufgabe kann in der Praxis des Alltags bei jedem Arbeitsschritt auftauchen. Abwägung darf aber, anders als in älteren Lehren und Praktiken, rationale Konkretisierung nicht ersetzen wollen. Doch auch die neuere Doktrin von den »Prinzipien« führt ins Abseits; vergeblich versucht sie, durch philosophische Importe, sich auf eine vorgeblich objektive Wertordnung stützend, die Lücken in einer positivrechtlich vertretbaren Begründung auszufüllen. Dieser Ansatz scheitert; weisen doch »Prinzipien« als bloße Texte und Argumente gegenüber den Normtexten von Verfassung und Gesetz einen minderen Status auf. -- Die Beiträge des hier vorgelegten Buchs brechen dank der Begründung einer neu strukturierenden Methodik der Abwägung (Florian Windisch) und dank der die Prinzipienlehre (korpus)linguistisch dekonstruierenden Analyse von Friedemann Vogel und Ralph Christensen aus den Sackgassen der Tradition aus. Sie öffnen den Weg für eine immer auch empirisch begründete neue Praxis semantischer Diskussion und Entscheidung dessen, was die Juristen nach wie vor als »Abwägung« beunruhigt.
In: Policy studies journal: an international journal of public policy, Band 33, Heft 2, S. 259-282
ISSN: 0190-292X