Die Transformation des Alterssicherungssystems: Von der Einheitsrente zum gegliederten einkommensbezogenen System
In: Die Transformation Ostdeutschlands: Berichte zum sozialen und politischen Wandel in den neuen Bundesländern, S. 209-224
Der Verfasser zeigt in seinem Vergleich der Alterssicherungssysteme der Bundesrepublik und der DDR, dass sich beide Systeme besonders im Hinblick auf das Regelsicherungssystem nach dem Zweiten Weltkrieg deutlich auseinander entwickelt haben, wenn auch das zunächst sehr übersichtliche Einheitssystem der DDR im Laufe der Jahre sukzessive differenzierter wurde. Der Transformationsprozess der Alterssicherung der DDR im Zuge der Vereinigung mit der Bundesrepublik vollzog sich unter speziellen politischen Rahmenbedingungen. Hier ging es vor allem um die Übertragung materiellen Rechts sowie den Aufbau neuer Organisationsstrukturen. Obwohl die Übertragung des westdeutschen Rentenrechts auf die neuen Bundesländer zu einer fast durchgängigen erheblichen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Rentner führte, blieben Akzeptanzprobleme nicht völlig aus. Folgerungen für andere Transformationsländer lassen sich nur punktuell ziehen, so in Hinblick auf den Zeitfaktor, die Akzeptanzproblematik und die Entscheidung zwischen Totalrevision und schrittweiser Umwandlung. (ICE)