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Bureaucratic migration politics: German support for common EU policies on labour migration
In: German politics: Journal of the Association for the Study of German Politics, Band 26, Heft 2, S. 255-272
ISSN: 0964-4008
World Affairs Online
Attracting highly qualified and qualified third-country nationals: Focussed Study of the German National Contact Point for the European Migration Network (EMN)
Die Studie stellt die nationale Strategie und die Maßnahmen zur Gewinnung von hochqualifizierten und qualifizierten Drittstaatsangehörigen in prägnanter Form dar. Zudem enthält es eine statistische Übersicht der Zuwanderung dieses Personenkreises und geht auf Herausforderungen und Hindernisse ein. Das deutsche Aufenthaltsrecht bietet ausländischen Fachkräften umfangreiche Beschäftigungsmöglichkeiten und ist auch im Vergleich mit den anderen Industriestaaten relativ liberal. Untergesetzliche Maßnahmen, wie Informationsplattformen, flankieren die rechtlichen Regelungen. Die Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland nahm in den letzten Jahren zu und lag im Jahr 2012 bei rund 27.000 Drittstaatsangehörigen. Ein direkter Kausalzusammenhang zu den politischen Maßnahmen lässt sich jedoch nicht herstellen. Hochqualifizierte Drittstaatsangehörige wandern nicht ausschließlich unter den für sie vorgesehenen Aufenthaltstiteln zu (§§ 19 und 20 des Aufenthaltsgesetzes sowie seit 1. August 2012 § 19a des Aufenthaltsgesetzes - Blaue Karte EU): Ein erheblicher Anteil erhält stattdessen eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung gemäß § 18 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes. Im Jahr 2012 erteilte die Bundesagentur für Arbeit 25.921 Zustimmungen, die einer qualifizierten Beschäftigung gemäß § 18 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes zuzuordnen sind. Schätzungen ergeben, dass davon zwischen 53 Prozent und 87 Prozent an hochqualifizierte Drittstaatsangehörige vergeben wurden. Hinzu kommt eine nicht unerhebliche Anzahl Hochqualifizierter, die für eine Beschäftigung gemäß § 18 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes einreisen, die keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erfordert und somit nicht in deren Zustimmungsstatistik auftauchen. Die Zuwanderungsregeln für Fachkräfte werden zum Teil von deutschen Unternehmen (insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen), aber auch von einigen Fachkräften selbst, weiterhin als kompliziert wahrgenommen, obwohl Deutschland laut OECD mittlerweile zu den Industrieländern mit den geringsten Hürden für die Zuwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte gehört. Die OECD empfiehlt aber, die Zuwanderungsmöglichkeiten in Fachberufen, die keinen Hochschulabschluss voraussetzen zu verbessern, zum Beispiel auch durch stärkere Berücksichtigung humankapitalorientierter Steuerungselemente. Das Working Paper 53 wurde von der deutschen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Teilbericht zu einer europäisch-vergleichend angelegten Studie erarbeitet und aus EU-Mitteln kofinanziert.
Gewinnung von hochqualifizierten und qualifizierten Drittstaatsangehörigen: Fokus-Studie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN)
Die Studie stellt die nationale Strategie und die Maßnahmen zur Gewinnung von hochqualifizierten und qualifizierten Drittstaatsangehörigen in prägnanter Form dar. Zudem enthält es eine statistische Übersicht der Zuwanderung dieses Personenkreises und geht auf Herausforderungen und Hindernisse ein. Das deutsche Aufenthaltsrecht bietet ausländischen Fachkräften umfangreiche Beschäftigungsmöglichkeiten und ist auch im Vergleich mit den anderen Industriestaaten relativ liberal. Untergesetzliche Maßnahmen, wie Informationsplattformen, flankieren die rechtlichen Regelungen. Die Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland nahm in den letzten Jahren zu und lag im Jahr 2012 bei rund 27.000 Drittstaatsangehörigen. Ein direkter Kausalzusammenhang zu den politischen Maßnahmen lässt sich jedoch nicht herstellen. Hochqualifizierte Drittstaatsangehörige wandern nicht ausschließlich unter den für sie vorgesehenen Aufenthaltstiteln zu (§§ 19 und 20 des Aufenthaltsgesetzes sowie seit 1. August 2012 § 19a des Aufenthaltsgesetzes - Blaue Karte EU): Ein erheblicher Anteil erhält stattdessen eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung gemäß § 18 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes. Im Jahr 2012 erteilte die Bundesagentur für Arbeit 25.921 Zustimmungen, die einer qualifizierten Beschäftigung gemäß § 18 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes zuzuordnen sind. Schätzungen ergeben, dass davon zwischen 53 Prozent und 87 Prozent an hochqualifizierte Drittstaatsangehörige vergeben wurden. Hinzu kommt eine nicht unerhebliche Anzahl Hochqualifizierter, die für eine Beschäftigung gemäß § 18 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes einreisen, die keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erfordert und somit nicht in deren Zustimmungsstatistik auftauchen. Die Zuwanderungsregeln für Fachkräfte werden zum Teil von deutschen Unternehmen (insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen), aber auch von einigen Fachkräften selbst, weiterhin als kompliziert wahrgenommen, obwohl Deutschland laut OECD mittlerweile zu den Industrieländern mit den geringsten Hürden für die Zuwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte gehört. Die OECD empfiehlt aber, die Zuwanderungsmöglichkeiten in Fachberufen, die keinen Hochschulabschluss voraussetzen zu verbessern, zum Beispiel auch durch stärkere Berücksichtigung humankapitalorientierter Steuerungselemente. Das Working Paper 53 wurde von der deutschen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Teilbericht zu einer europäisch-vergleichend angelegten Studie erarbeitet und aus EU-Mitteln kofinanziert.
Politikbericht 2012
Der Politikbericht 2012 der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) gibt einen Überblick über die wichtigsten politischen Diskussionen und Entwicklungen in den Bereichen Migration, Integration und Asyl in der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2012. Dabei nimmt der Bericht besonderen Bezug auf Maßnahmen, welche die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Gesamtansatzes für Migration und Mobilität, der EU-Aktion gegen Migrationsdruck, der EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie der Europäischen Agenda zur Integration von Drittstaatsangehörigen getroffen hat. Diese Maßnahmen werden durch weitere Gesetze und Initiativen der Bundesregierung in den Bereichen Migration, Integration und Asyl ergänzt. Zudem stellt der Bericht die allgemeine Struktur des politischen und rechtlichen Systems in Deutschland dar und skizziert die wichtigsten politischen und institutionellen Veränderungen im Jahr 2012.
Annual Policy Report 2012
Der Politikbericht 2012 der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) gibt einen Überblick über die wichtigsten politischen Diskussionen und Entwicklungen in den Bereichen Migration, Integration und Asyl in der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2012. Dabei nimmt der Bericht besonderen Bezug auf Maßnahmen, welche die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Gesamtansatzes für Migration und Mobilität, der EU-Aktion gegen Migrationsdruck, der EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie der Europäischen Agenda zur Integration von Drittstaatsangehörigen getroffen hat. Diese Maßnahmen werden durch weitere Gesetze und Initiativen der Bundesregierung in den Bereichen Migration, Integration und Asyl ergänzt. Zudem stellt der Bericht die allgemeine Struktur des politischen und rechtlichen Systems in Deutschland dar und skizziert die wichtigsten politischen und institutionellen Veränderungen im Jahr 2012.
Annual Policy Report 2011
Der Politikbericht 2011 der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) gibt einen Überblick über die wichtigsten politischen Diskussionen und Entwicklungen in den Bereichen Migration, Integration und Asyl in der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2011. Der Bericht nimmt besonderen Bezug auf Maßnahmen, welche die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Europäischen Pakts zu Einwanderung und Asyl und des Stockholm Programms des Europäischen Rats beschlossen hat (eine gesonderte Übersicht zur Umsetzung der konkreten Zielvorgaben befindet sich im Anhang des Berichts). Diese Maßnahmen werden durch weitere Gesetze und Initiativen der Bundesregierung in den Bereichen Migration, Integration und Asyl ergänzt. Außerdem stellt der Bericht die allgemeine Struktur des politischen und rechtlichen Systems in Deutschland dar und skizziert die wichtigsten politischen und institutionellen Veränderungen im Jahr 2011.
Politikbericht 2011
Der Politikbericht 2011 der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN) gibt einen Überblick über die wichtigsten politischen Diskussionen und Entwicklungen in den Bereichen Migration, Integration und Asyl in der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2011. Der Bericht nimmt besonderen Bezug auf Maßnahmen, welche die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Europäischen Pakts zu Einwanderung und Asyl und des Stockholm Programms des Europäischen Rats beschlossen hat (eine gesonderte Übersicht zur Umsetzung der konkreten Zielvorgaben befindet sich im Anhang des Berichts). Diese Maßnahmen werden durch weitere Gesetze und Initiativen der Bundesregierung in den Bereichen Migration, Integration und Asyl ergänzt. Außerdem stellt der Bericht die allgemeine Struktur des politischen und rechtlichen Systems in Deutschland dar und skizziert die wichtigsten politischen und institutionellen Veränderungen im Jahr 2011.
Soziale Absicherung von Drittstaatsangehörigen in Deutschland: Studie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN)
Die vorliegende Studie widmet sich dem Aufbau und Funktionsweise der beitragsfinanzierten gesetzlichen Sozialversicherung sowie der steuerfinanzierten Fürsorgesysteme in Deutschland. Während die Leistungen der Sozialversicherung (GRV und ALV, in Teilen die GKV) eine statuskonforme Absicherung ermöglichen, deren Höhe anteilig zum erzielten Erwerbseinkommen berechnet wird, soll die Grundsicherung das soziokulturelle Existenzminimum gewährleisten. Die Studie analysiert, unter welchen Voraussetzungen Drittstaatsangehörige Zugang zu einzelnen Sozialleistungen erhalten und welche aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen daraus erwachsen können. Der Sozialleistungsbezug von Drittstaatsangehörigen ist teilweise ausgeschlossen; dort, wo Drittstaatsangehörige leistungsberechtigt sind, kann der Leistungsbezug abhängig von Aufenthaltstitel und Art der Sozialleistung aufenthaltsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden grenzüberschreitenden Mobilität stellt die Übertragbarkeit von Sozialleistungsansprüchen eine migrationsspezifische Herausforderung moderner Sozialstaaten dar. Um hier für Rechtssicherheit zu sorgen und dem mobilitätsbedingten Verlust von Versicherungsansprüchen vorzubeugen, hat Deutschland eine Vielzahl an bilateralen Sozialversicherungsabkommen mit Drittstaaten geschlossen. Plastisch veranschaulicht wird die soziale Absicherung von Drittstaatsangehörigen durch drei Fallbeispiele, die verschiedene soziale Notlagen mit unterschiedlichen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen verbinden. Das Working Paper 57 wurde durch die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angesiedelte Nationale Kontaktstelle des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) als deutscher Beitrag für eine europaweit vergleichende Untersuchung des Sozialleistungszugangs von Drittstaatsangehörigen erstellt.
Social Security for Third-Country Nationals in Germany: Study by the German National Contact Point for the European Migration Network (EMN)
Die vorliegende Studie widmet sich dem Aufbau und Funktionsweise der beitragsfinanzierten gesetzlichen Sozialversicherung sowie der steuerfinanzierten Fürsorgesysteme in Deutschland. Während die Leistungen der Sozialversicherung (GRV und ALV, in Teilen die GKV) eine statuskonforme Absicherung ermöglichen, deren Höhe anteilig zum erzielten Erwerbseinkommen berechnet wird, soll die Grundsicherung das soziokulturelle Existenzminimum gewährleisten. Die Studie analysiert, unter welchen Voraussetzungen Drittstaatsangehörige Zugang zu einzelnen Sozialleistungen erhalten und welche aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen daraus erwachsen können. Der Sozialleistungsbezug von Drittstaatsangehörigen ist teilweise ausgeschlossen; dort, wo Drittstaatsangehörige leistungsberechtigt sind, kann der Leistungsbezug abhängig von Aufenthaltstitel und Art der Sozialleistung aufenthaltsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden grenzüberschreitenden Mobilität stellt die Übertragbarkeit von Sozialleistungsansprüchen eine migrationsspezifische Herausforderung moderner Sozialstaaten dar. Um hier für Rechtssicherheit zu sorgen und dem mobilitätsbedingten Verlust von Versicherungsansprüchen vorzubeugen, hat Deutschland eine Vielzahl an bilateralen Sozialversicherungsabkommen mit Drittstaaten geschlossen. Plastisch veranschaulicht wird die soziale Absicherung von Drittstaatsangehörigen durch drei Fallbeispiele, die verschiedene soziale Notlagen mit unterschiedlichen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen verbinden. Das Working Paper 57 wurde durch die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angesiedelte Nationale Kontaktstelle des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) als deutscher Beitrag für eine europaweit vergleichende Untersuchung des Sozialleistungszugangs von Drittstaatsangehörigen erstellt.
Immigration of International Students from Third Countries: Study by the German National Contact Point for the European Migration Network (EMN)
Zuzüge zum Zweck des Studiums in Deutschland haben in den letzten Jahren zugenommen und machen die drittgrößte Gruppe aller Zuzüge von Ausländern nach Deutschland aus. Die Studie bietet eine Übersicht der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der praktischen Maßnahmen zur Gewinnung von Studierenden aus Drittstaaten. Zudem analysiert sie statistische Daten über erteilte Aufenthaltstitel zu Studienzwecken sowie zu Studienanfängern, Studierenden und Absolventen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für internationale Studierende wurden in den letzten Jahren kontinuierlich liberalisiert, um so die internationale Attraktivität Deutschlands als Hochschulstandort zu steigern. Die rechtlichen Bestimmungen der Zuwanderung von Studierenden aus Drittstaaten werden durch Länder, Hochschulen und Mittlerorganisationen mit praktischen Maßnahmen ergänzt. Der Bestand an Drittstaatsangehörigen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums lag zwischen 2007 und 2010 konstant bei ungefähr 120.000 und ging im Jahr 2011 auf rund 112.000 zurück. Die häufigsten Herkunftsländer sind China (mit großem Abstand), Russland, Südkorea und die Türkei. Die politischen Bemühungen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und internationale Studierende als Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen, verzeichnen Erfolge, d.h. internationale Studierende machen von den entsprechenden rechtlichen Zuwanderungsmöglichkeiten Gebrauch: Im Jahr 2011 erhielten rund 4.000 Personen einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken im Anschluss an eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken und ungefähr 3.500 eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche nach Studienabschluss. Seit dem Wintersemester 2010/2011 ist es auch Bildungsausländern aus Drittstaaten erlaubt, an EU-Mobilitätsprogrammen, z.B. den Erasmus-Programmen, teilzunehmen; jedoch nimmt nur eine geringe Zahl von Drittstaatsangehörigen diese Möglichkeiten wahr. Das Working Paper 47 wurde von der deutschen EMN-Kontaktstelle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Teilbericht zu einer europäisch-vergleichend angelegten Studie erarbeitet und aus EU-Mitteln kofinanziert.
Zuwanderung von internationalen Studierenden aus Drittstaaten: Studie der deutschen nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN)
Zuzüge zum Zweck des Studiums in Deutschland haben in den letzten Jahren zugenommen und machen die drittgrößte Gruppe aller Zuzüge von Ausländern nach Deutschland aus. Die Studie bietet eine Übersicht der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der praktischen Maßnahmen zur Gewinnung von Studierenden aus Drittstaaten. Zudem analysiert sie statistische Daten über erteilte Aufenthaltstitel zu Studienzwecken sowie zu Studienanfängern, Studierenden und Absolventen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für internationale Studierende wurden in den letzten Jahren kontinuierlich liberalisiert, um so die internationale Attraktivität Deutschlands als Hochschulstandort zu steigern. Die rechtlichen Bestimmungen der Zuwanderung von Studierenden aus Drittstaaten werden durch Länder, Hochschulen und Mittlerorganisationen mit praktischen Maßnahmen ergänzt. Der Bestand an Drittstaatsangehörigen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums lag zwischen 2007 und 2010 konstant bei ungefähr 120.000 und ging im Jahr 2011 auf rund 112.000 zurück. Die häufigsten Herkunftsländer sind China (mit großem Abstand), Russland, Südkorea und die Türkei. Die politischen Bemühungen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und internationale Studierende als Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen, verzeichnen Erfolge, d.h. internationale Studierende machen von den entsprechenden rechtlichen Zuwanderungsmöglichkeiten Gebrauch: Im Jahr 2011 erhielten rund 4.000 Personen einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken im Anschluss an eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken und ungefähr 3.500 eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche nach Studienabschluss. Seit dem Wintersemester 2010/2011 ist es auch Bildungsausländern aus Drittstaaten erlaubt, an EU-Mobilitätsprogrammen, z.B. den Erasmus-Programmen, teilzunehmen; jedoch nimmt nur eine geringe Zahl von Drittstaatsangehörigen diese Möglichkeiten wahr. Das Working Paper 47 wurde von der deutschen EMN-Kontaktstelle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Teilbericht zu einer europäisch-vergleichend angelegten Studie erarbeitet und aus EU-Mitteln kofinanziert.