Die ehemalige DDR hatte eine Basissicherung im Rahmen einer Einheitssozialversicherung. Ferner beeinflusste der Staat die Einkommensverteilung über die staatlich gelenkte Lohnpolitik sowie die Güterverteilung über die Preispolitik. In der Bundesrepublik dominiert die Lebensstandardsicherung in Form von monetären Transfers im Rahmen eines gegliederten Sozialversicherungssystems. Die Gebietskörperschaften übernehmen ergänzende bedarfsorientierte Absicherungen. Die Übertragung dieses sozialen Sicherungsmodells auf die neuen Länder bei gleichzeitiger Anerkennung von in der DDR erworbenen Ansprüchen stellt erhebliche Anforderungen an die Organisation und die Finanzierung. In beiden Fällen war Unterstützung von den Trägern aus dem Westen notwendig. Die aufzubringenden Mittel erhöhen den Finanzierungsdruck in den alten Bundesländern und bedeuten einen Anpassungsdruck hinsichtlich Organisation und Leistungen der sozialen Sicherung. Die Chance, im Zuge der Vereinigung Veränderungen im System der sozialen Sicherung durch Übernahme von Strukturelementen des ostdeutschen Systems durchzuführen, z. B. Pflichtversicherung, Einheitsversicherungselemente, stärkere Integration von stationärer und ambulanter Behandlung durch Errichtung von Ambulatorien, wurde nicht genutzt.
"In den letzten Jahren ist das Alter für den frühestmöglichen Renteneintritt durch eine Reihe von Gesetzen heraufgesetzt worden. Mit dem Rentenreformgesetz 1992 gab es die erste Anhebung, und die Übergangszeiten, in denen die Anpassung allmählich vollzogen werden sollte, wurden geregelt. Das Rentenreformgesetz 1996 brachte dann weitere Leistungseinschränkungen: Zum einen wurden die Zeitpunkte, von denen an die neuen Eintrittsalter wirksam werden sollten, vorverlegt und zum anderen auch langfristig die Möglichkeit aufgehoben, wegen Arbeitslosigkeit bereits mit der Vollendung des 60. Lebensjahres eine Altersrente zu erhalten. Mit dem Rentenreformgesetz 1999 sind die Fristen für die Heraufsetzungen weiter verkürzt worden. Die verschiedenen Anhebungen der Renteneintrittsalter wurden vor allem unter dem Aspekt der Verbesserung der finanziellen Situation der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen. Je mehr Altersjahrgänge von den Anhebungen betroffen sind, desto deutlicher wird aber, daß die finanzielle Entlastung Folgen für die arbeitsmarktpolitische Lage hat: Weil die älteren Arbeitnehmer länger erwerbstätig bleiben, wird der angestrebte Abbau der Arbeitslosigkeit gehemmt: Daher sind für die nächsten Jahre Maßnahmen notwendig, die den zusätzlichen Belastungen auf dem Arbeitsmarkt entgegenwirken." (Autorenreferat)
"In den letzten Jahren ist das Alter für den frühestmöglichen Renteneintritt durch eine Reihe von Gesetzen heraufgesetzt worden. Mit dem Rentenreformgesetz 1992 gab es die erste Anhebung, und die Übergangszeiten, in denen die Anpassung allmählich vollzogen werden sollte, wurden geregelt. Das Rentenreformgesetz 1996 brachte dann weitere Leistungseinschränkungen: Zum einen wurden die Zeitpunkte, von denen an die neuen Eintrittsalter wirksam werden sollten, vorverlegt und zum anderen auch langfristig die Möglichkeit aufgehoben, wegen Arbeitslosigkeit bereits mit der Vollendung des 60. Lebensjahres eine Altersrente zu erhalten.; Mit dem Rentenreformgesetz 1999 sind die Fristen für die Heraufsetzungen weiter verkürzt worden. Die verschiedenen Anhebungen der Renteneintrittsalter wurden vor allem unter dem Aspekt der Verbesserung der finanziellen Situation der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen. Je mehr Altersjahrgänge von den Anhebungen betroffen sind, desto deutlicher wird aber, daß die finanzielle Entlastung Folgen für die arbeitsmarktpolitische Lage hat: Weil die älteren Arbeitnehmer länger erwerbstätig bleiben, wird der angestrebte Abbau der Arbeitslosigkeit gehemmt: Daher sind für die nächsten Jahre Maßnahmen notwendig, die den zusätzlichen Belastungen auf dem Arbeitsmarkt entgegenwirken." (Autorenreferat, IAB-Doku)
In dem Beitrag werden die Einnahmen und Ausgaben der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung von 1989 bis 1992 getrennt für Ost- und Westdeutschland aufgelistet. (IAB)
Überblick über die Einnahmen und Ausgaben der Sozialversicherungen (Renten, Kranken- und Arbeitslosenversicherung) in den alten und neuen Bundesländern