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Rechtliche Regeln über Abwärme in Deutschland
Rechtsregeln über die Nutzung von Abwärme finden sich in der Bundesrepublik Deutschland im Energierecht wie auch im Immissionsschutzrecht. Ersteres zielt auf die Schonung der Energiereserven ab. Hier gibt es bisher nur eine punktuelle Regelung zur Abwärmenutzung in Gebäuden. Das Immissionsschutzrecht will die Umweltbelastung verringern. Es interessiert sich für Abwärme, weil deren Reduzierung oder Nutzung den Bedarf an immissionsträchtiger Energieerzeugung insbesondere durch fossile Brennstoffe verringert. In diesem Bereich hat die Regierung einen Regelungsauftrag des Gesetzgebers bisher noch nicht erfüllt. Nur im Teilbereich der Abfallverbrennung gibt es eine Regelung, über eine umfassende Rechtsverordnung wird noch zwischen Bund und Ländern gestritten. Die Konzeption der Bundesregierung lautet dabei: Energieersparnis durch Abwärmenutzung ist bedingt und begrenzt durch den Umweltschutz. Dies dient dann mittelbar auch der Schonung der Energiereserve. Alle bisherigen Teilregelungen und auch der Gesamtentwurf zeigen jedoch bereits schon ein gemeinsames Charakteristikum: Abwärmenutzung und -Vermeidung als Pflicht steht unter der Bedingung, daß sich die erforderlichen Maßnahmen in der Zeit der Nutzung einer Anlage wieder amortisieren und damit zumindest kostenneutral sind. Auch der Entwurf einer Wärmenutzungsverordnung zeigt, daß Energiesparen durch Abwärmenutzung nur dann verlangt wird, wenn sie sich betriebswirtschaftlich rentiert oder jedenfalls zu keinen Verlusten führt. Die Amortisationsmöglichkeit bestimmt auch den Umfang der Pflicht zu Energiesparmaßnahmen. Nationale oder gar internationale Interessen an einer sparsamen Energieverwendung spielen keine selbständige Rolle. Eine Internalisierung externer Kosten über die Emissionsvermeidung hinaus ist nicht vorgesehen, obwohl auch verhältnismäßige Belastungen von Verursachern für Zwecke des Umweltschutzes und der Energieersparnis verfassungsrechtlich durchaus zulässig wären. Genaue Aussagen könnte man hier aber nur in konkreten Einzelfällen machen. Solche Regelungen sind aber ersichtlich momentan weder existent noch geplant.
BASE
Völkerrecht als wirtschaftlicher Ordnungsfaktor und entwicklungspolitisches Steuerungsinstrument
In: Das internationale Recht im Nord-Süd-Verhältnis: Referate und Thesen, S. 1-76
Der Beitrag setzt sich aus rechtlicher Sicht mit ausgewählten Aspekten der Entwicklungsproblematik auseinander. Er behandelt völkerrechtliche Grundsatzfragen des internationalen Wirtschaftsrechts, der Nord-Süd-Problematik, des Entwicklungsrechts, der Menschenrechte und Armutsbekämpfung, des Investitionsschutzes und der Investitionsförderung, der Einbindung in die globalen Strukturen des Welthandels (WTO) sowie von Good Governance und Konditionalität. Es wird gezeigt, dass das Völkerrecht als Ordnungsrahmen und Steuerungselement notwendig ist, wenn Entwicklungspolitik effizient gestaltet werden soll. Es dient als Hilfestellung für die Entwicklung nationalen Rechts sowie als Instrument zur rechtlichen Ordnung der zwischenstaatlichen Beziehungen, zum Schutz der Entwicklungsländer und der Industrieländer in Transferbeziehungen, zur Einbindung der Entwicklungsländer in die Transaktionsabläufe der internationalen Wirtschaft, zum Schutz der Menschenrechte in den beteiligten Staaten und zur Absicherung gegen kurzfristige nationale Opportunismen. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass angesichts der enormen Größenordnung der Probleme das rechtliche Instrumentarium noch sehr unzureichend entwickelt ist. (ICE2)
International Labor Standards and International Trade Law
In: The Welfare State, Globalization, and International Law, S. 371-394
Wirtschaftssanktionen und staatliche Jurisdiktion - Grauzonen im Völkerrecht
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 57, Heft 2/3, S. 269-327
ISSN: 0044-2348
World Affairs Online
Extraterritoriale Jurisdiktion im öffentlichen Wirtschaftsrecht
In: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 119
Conditionality of IMF and World Bank Loans: Tutelage Over Sovereign States?
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 21, Heft 3, S. 263-277
ISSN: 0506-7286
Conditionality of IMF and World Bank loans: tutelage over sovereign states?
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 21, S. 263-277
ISSN: 0506-7286
World Affairs Online
Völkerrechtliche Zulässigkeit und Grenzen wirtschaftsverwaltungsrechtlicher Hoheitsakte mit Auslandswirkung
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 44, Heft 4, S. 675-783
ISSN: 0044-2348
World Affairs Online
Die Kompetenz der EWG zur Verhängung von Wirtschaftssanktionen gegen Drittländer
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 42, Heft 4, S. 780-803
ISSN: 0044-2348
Aus juristischer Sicht
World Affairs Online
Neuere Entwicklungen im Streit um die Jurisdiktionshoheit der Staaten im Bereich der Wettbewerbsbeschränkungen
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 41, Heft 3, S. 469-513
ISSN: 0044-2348
Streitbeilegung im GATT
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 41, Heft 1, S. 69-102
ISSN: 0044-2348
World Affairs Online
World Affairs Online
Marketing authorization for pharmaceutical products and the protection of submitted data
In: Schriften des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes - Rechtswissenschaft Bd. 27
Besprechungen - Extraterritoriale jurisdiktion im öffentlichen Wirtschaftsrecht
In: Archiv des Völkerrechts: AVR, Band 37, Heft 3-4, S. 492-493
ISSN: 0003-892X