Entscheidungen zum Therapieverzicht auf einer Intensivstation vor und nach der Gesetzesänderung zur Patientenverfügung vom 1. September 2009
Die Entscheidung zum Therapieverzicht ist fester Bestandteil moderner Intensivmedizin und wird entweder als Begrenzung oder Abbruch intensivmedizinischer Maßnahmen durchgeführt. Zielstellung der vorliegenden Arbeit war die Untersuchung und Bewertung der Therapieentscheidungen am Lebensende auf der Intensivstation. Dazu wurden Daten von 152 Patienten, die zwischen 2008 und 2010 verstarben, retrospektiv ausgewertet. Hierbei zeigte sich, dass ein höheres Patientenalter, eine schwere akute Erkrankung sowie ein komplikationsreicher Krankheitsverlauf einen signifikanten Einfluss auf die Entscheidung zum Therapieverzicht hatten, während Art der Vorerkrankungen des Patienten sowie das vorliegen schriftlicher Vorausverfügungen nur eine untergeordnete Rolle spielten. Durch die Gesetzesänderung vom 1. September 2009 wurde zwar die Verbindlichkeit der Vorausverfügungen bestärkt, die klinische Interpretation und praktische Umsetzung bleibt davon jedoch im Regelfall unberührt.