Die Parlamentsarmee — zu schön, um wahr zu sein?
In: Armee in der Demokratie, S. 51-72
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In: Armee in der Demokratie, S. 51-72
In: HSFK-Standpunkte: Beiträge zum demokratischen Frieden, Heft 2, S. 1-12
ISSN: 0945-9332
In: Friedens- und Konfliktforschung, S. 561-582
In: HSFK-Standpunkte: Beiträge zum demokratischen Frieden, Heft 8, S. 1-12
ISSN: 0945-9332
In: HSFK-Report, Band 11/2010
"Am 30. Juni 2011 endet die Ära der Bundeswehr als Wehrpflichtarmee – zumindest vorläufig. Berthold Meyer zeichnet die Vorgeschichte dieses historischen Ereignisses nach und schildert die weltanschaulichen und parteipolitischen Querelen, die es seit dem Ende des Ost-West-Konflikts und der deutschen Vereinigung 1990 immer wieder verhinderten, die längst überfällige Reform der Streitkräfte politisch durchzusetzen und sie auf ihre neuen Aufgaben der internationalen Krisenbewältigung zuzuschneiden. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1994 schreibt vor, Einsätze der Bundeswehr strikt am Ziel des Friedens auszurichten und konstituiert die Bundeswehr als 'Parlamentsarmee'. Das stellt die Politik in die Pflicht, bei allen anstehenden Entsendeentscheidungen streng zu prüfen, ob der geplante Einsatz diesem Urteil zuwiderläuft. Der Autor macht Vorschläge, wie es dem Bundestag gelingen kann, die neue Freiwilligenarmee nicht in Konflikt mit diesem Urteil zu bringen. Er mahnt an, die Grundsätze der 'inneren Führung', die parlamentarische Kontrolle und die feste Verankerung der Armee in der Gesellschaft nicht zu gefährden. Ziel sollte es sein, einen 'Zweiten Gesellschaftsvertrag' zu formalisieren, der das besondere Verhältnis von Gesellschaft, Regierung und Streitkräften regelt, das heißt ihre jeweiligen Pflichten und Ansprüche festlegt und die zivilgesellschaftliche und ethische Legitimationsbasis für die 'Armee im Einsatz' definieren könnte." (Autorenreferat)
In: HSFK-Report, Band 2/2009
'Das Konzept der 'Inneren Führung' entstand in den 1950er Jahren als ambitioniertes Projekt und gilt als Markenzeichen der deutschen Bundeswehr. Mündige 'Staatsbürger in Uniform' sollten für die Landesverteidigung zuständig sein und zum Leitbild einer neuen bundesrepublikanischen Armee im Nachkriegsdeutschland werden. Doch mittlerweile findet die Verteidigung der Heimat immer häufiger in weiter Ferne statt. Auslandseinsätze mit ihren oft extremen Belastungen für alle Beteiligten stellen das Konzept auf eine harte Probe. Die Zusammenarbeit mit Armeen anderer Länder, die unter Umständen völlig anderen Leitbildern verpflichtet sind, schafft zusätzlich Irritationen und Glaubwürdigkeitsverluste. Ist das Konzept angesichts der vielen Auslandseinsätze mit kampfbezogenem Mandat noch tragfähig? Der Autor plädiert eindringlich für eine Weiterentwicklung des Konzepts. Nach einem historischen Abriss überlegt er, wie der Inneren Führung im Bundeswehr-Alltag und in der parlamentarischen Kontrolle ein höherer Stellenwert verschafft werden kann und präsentiert konkrete Vorschläge für die Umsetzung. Seine mannigfaltigen Vorschläge reichen von der Forderung nach konsequenterer Registrierung und Ahndung von Verstößen gegen die Innere Führung über Maßnahmen zur Steigerung der interkulturellen Kompetenz der Soldaten im Einsatz bis hin zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Dienst und Familie für die Soldaten und vieles mehr. Der Autor weist überzeugend nach, dass dieses Leitbild durchaus für das Aufgabenspektrum und die Einsatzrealität einer modernen Armee tauglich ist.' (Autorenreferat)
In: HSFK-Report, Band 10/2007
'Die Deutschen interessieren sich nicht für 'deutsche Interessen', fasst Berthold Meyer die derzeitige gesellschaftliche Stimmung zusammen. Schon im Jahr 2005 bedauerte Bundespräsident Horst Köhler das 'freundliche Desinteresse' der Öffentlichkeit an Bundeswehreinsätzen und sicherheitspolitischen Themen. Seither ist die Distanz der Deutschen zu ihrer Truppe eher größer geworden. Daran konnte auch die Aufforderung von Verteidigungsminister Franz-Josef Jung, eine breite sicherheitspolitische Debatte zu beginnen, bislang nichts ändern. Diese Forderung hatte er beim Vorlegen des Weißbuches zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr im Herbst 2006 formuliert. Der Mangel an öffentlicher Auseinandersetzung ist umso misslicher als die Bundeswehr eine Parlamentsarmee ist. Die Regierung allein kann keine Entsendeentscheidungen treffen, dies ist den Volksvertretern vorbehalten. Abgeordnete sind es also, die die zahlreichen Auslandeinsätze verantworten, in denen einige Tausend Soldaten ihr Leben für 'deutsche Interessen' riskieren. Diese Interessen sind allerdings ebenso diffus wie Volkes Wille. Im jüngsten Weißbuch bleibt der Interessenbegriff sehr schwammig und auch der Verteidigungsbegriff wird in Fortführung von Peter Strucks Formel von der 'Verteidigung am Hindukusch' sehr weit gefasst. Berthold Meyer analysiert die Entwicklung der 'deutschen Interessen' sowie des Verteidigungs- und Sicherheitsbegriffs. Er weist dabei eine Entgrenzung dieser Begriffe nach und stellt einen Mangel an der politischen Legitimation weltweiter Militäreinsätze fest. Um diesen Problemen entgegen zu wirken, unterbreitet er eine Reihe Vorschläge. Vor allem appelliert er an den Bundestag, Bundeswehreinsätze ernsthafter und offener zu diskutieren, damit auch das Interesse der Bürger an ihren Streitkräften und an deutscher Sicherheitspolitik wieder zunimmt.' (Autorenreferat)
In: HSFK-Report, Band 11/2005
Der Report untersucht die Praxis der Konfliktverwaltung sowohl am Problemkomplex der Wehr- und Dienstgerechtigkeit als auch am Umgang der zuständigen Staatsorgane mit der Frage, wozu eine Armee noch Wehrpflichtige einzieht, wenn der klassische Verteidigungsauftrag obsolet geworden ist. Die Ausführungen beginnen mit einigen grundsätzlichen Überlegungen zu den Dimensionen des Konfliktgegenstandes Wehrpflicht in der Demokratie und zum Problem der Wehrgerechtigkeit. Auf die Bundesrepublik Deutschland bezogen behandelt er dann die Diskrepanz zwischen der behördlich errechneten und der von den Menschen empfundenen Wehrgerechtigkeit im Allgemeinen sowie insbesondere am Verhältnis von Wehrdienst und Zivildienst und am Problem der Gleichbehandlung der Geschlechter. Daran anschließend beleuchtet er die verschiedenen Bundeswehrreformen nach 1990 unter der Frage, inwieweit sich das Bemühen, die Allgemeine Wehrpflicht trotz einer drastischen Verringerung der Streitkräfte beizubehalten, als Hemmfaktor für eine effektive Anpassung der Streitkräfte an ihre neuen Aufgaben erwiesen hat. Da dieser Prozess nicht abgeschlossen ist, nimmt der Report in seinen letzten Kapiteln zu der Frage Stellung, wie künftig den Anforderungen nach Wehrgerechtigkeit und nach Aufrechterhaltung einer möglichst hoch qualifizierten Truppe entsprochen werden kann. Dabei wird sowohl die Rasenmäherlösung einer allgemeinen oder einer besonderen sicherheitspolitischen Dienstpflicht als auch die Ausklammerung des Gerechtigkeitsproblems durch die Einführung einer Berufsarmee diskutiert und für ungeeignet befunden. Als Alternative dazu schlägt der Verfasser schließlich vor, die Bundeswehr in eine ausschließlich aus kürzer und länger dienenden Freiwilligen bestehende Armee umzuwandeln und dazu ein mit einem Bonus verbundenes freiwilliges Dienstjahr einzuführen, das von Männern und Frauen entweder in der Bundeswehr oder bei anderen Einrichtungen öffentlichen Interesses abgeleistet werden kann. (ICG2)
In: HSFK-Report, Band 6/2005
'Als Österreich vor fünfzig Jahren seine volle Souveränität zurückerlangte, war der Preis dafür die 'immerwährende Neutralität'. Sowohl die Politiker als auch die breite Öffentlichkeit zahlten ihn kurz nach dem Zweiten Weltkrieg gern, sahen sie darin doch auch eine Chance, sich in gefährlichen Zeiten aus den Händeln anderer Staaten herauszuhalten und wie die Schweiz in Frieden Wohlstand zu erwerben. Allerdings entschied es sich bald schon für eine 'aktive Neutralitätspolitik' und engagierte sich friedenspolitisch in internationalen Organisationen. Mit dem Ende des Ost-West-Konfliktes verlor die Neutralität ihre unmittelbare Schutzfunktion für die Donaurepublik, aber sie wollte und konnte sie als 'immerwährende' nicht aufzugeben. Das schien auch für den Beitritt zur Europäischen Union kein Hindernis zu sein, da diese anders als die NATO kein Militärbündnis war. Doch inzwischen betreibt die EU nicht nur eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), sondern auch eine militärisch unterfütterte Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Österreich möchte sich in die ESVP voll einbringen. Mit dieser Absicht reformiert es das Bundesheer, um es technisch problemlos in gemeinsamen 'Battle Groups' mit Einheiten der Partnerländer einsetzen zu können. Im Gegensatz zu diesem militärpolitischen Engagement hängt eine die politischen Lager übergreifende Mehrheit der öffentlichen Meinung nach wie vor einem überkommenen Neutralitätsverständnis an. Um dies aufzufangen, versuchen die Politiker einen rhetorischen Spagat zwischen Neutralitätsbekundungen und Solidaritätsversprechen gegenüber den EU-Partnern. Dies könnte im Falle eines Einsatzes zu einer sowohl für Österreich wie für die Zusammenarbeit problematischen Akzeptanzkrise führen. Der Autor empfiehlt daher Österreich, anstatt den Spagat zu überdehnen, innerhalb der ESVP eine friedenspolitische Vorreiterrolle zu übernehmen und sich in der militärischen Kooperation auf solche Fähigkeiten zu konzentrieren, in denen es einen reichen Erfahrungsschatz aufgrund seiner Erfahrungen mit UN-Blauhelmeinsätzen hat.' (Autorenreferat)
In: HSFK-Report, Band 4/2004
''Die Sicherheit Deutschlands wird auch am Hindukusch verteidigt' - seit der so genannten Struck-Doktrin aus dem Jahre 2002 ist abzusehen, dass die Bundesrepublik sich in Zukunft in immer mehr Krisenregionen militärisch engagieren wird. Grundlage hierfür bildet eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. Juli 1994. Dieses erklärte Auslandseinsätze der Bundeswehr für rechtens, schrieb aber der Bundesregierung ins Stammbuch, vor jedem Einsatz die konstitutive Zustimmung des Bundestags einholen zu müssen, und regte einen Gesetzesentwurf zur genaueren Regelung an. Kritiker dieser Parlamentsarmee monierten seit jeher, langwierige Debatten im Plenum behinderten schnelles Handeln und damit die Bündnisfähigkeit der Bundesrepublik, aber auch das Potenzial adäquat auf Terroranschläge zu reagieren. Seit März diesen Jahres befasst sich das Parlament mit zwei Gesetzesvorlagen - um die Vorgabe des Verfassungsgerichts umzusetzen - aber auch um das Verfahren zu vereinfachen. Sind die Parlamentarier einfach entscheidungsmüde? Darf sich der Bundestag seiner Mitverantwortung entziehen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich Berthold Meyer im vorliegenden Report und kommt zu dem Schluss, die vor zehn Jahren gewonnene Entscheidungskompetenz leichtsinnig aus der Hand zu geben, wäre ein demokratischer Rückschritt. Der Autor erinnert zunächst an Verfahren und Urteil, sowie Motivation der klagenden Parteien. Weiter zieht er Zwischenbilanz der durch das Urteil möglich gewordenen Entsendepolitik der Bundesrepublik Deutschland. Der abschließende Kommentar der vorliegenden Gesetzesentwürfe und zweier weiterer in der Diskussion stehender Vorschläge beinhaltet eine Mahnung des Verfassers: Die Neuregelung der Entscheidung zur Entsendung von Truppen sei nicht nur mit Blick auf Vereinfachung anzugehen, sondern auch im Bewusstsein der Verantwortung für Leben und Gesundheit der Soldaten sowie den Interessen der Steuerzahler zu formulieren.' (Autorenreferat)
In: HSFK-Report, Band 16/2003
'Unbestritten ist, dass sich die Aufgaben von Streitkräften westeuropäischer Staaten gewandelt haben, denn niemand glaubt, dass auf absehbare Zeit Verteidigung im klassischen Sinne nötig sein wird. Dagegen werden immer häufiger militärische Interventionen weltweit durchgeführt und diese Einsätze stellen erhebliche Anforderungen an die Professionalität von Streitkräften. Diese in Zeiten schrumpfender öffentlicher Haushalte zu gewährleisten, hat Reformen von Armeen notwendig gemacht. Frankreich hat ebenso wie Deutschland eine Militärreform in Angriff genommen, zwischen 1996 und 2002 seine langjährige Wehrpflichttradition beendet und eine Berufsarmee eingeführt. Diese Umstellung fußte auf der Überzeugung, dass Berufssoldaten durch ihre höhere Qualifikation besser zu Auslandseinsätzen geschickt werden können. Deutschland dagegen hält an der Wehrpflicht fest und nimmt die damit verbundene personelle Fluktuation in Kauf, weil man glaubt, so günstiger an in Zivilberufen ausgebildete Spezialisten zu gelangen. Doch ist es nicht nur eine unterschiedliche Auffassung von Professionalität und wie diese zu erreichen sei, die Deutschland und Frankreich unterschiedliche Wege gehen lässt. Auch das jeweilige Selbstbild im Weltgefüge spielt eine bedeutende Rolle. Während Frankreich seinem Anspruch als postkoloniale Großmacht verhaftet bleibt, die selbstverständlich nationale Interessen auch mit militärischen Mitteln durchsetzt, beschränkt das Grundgesetz Bundeswehr-Einsätze auf den Verteidigungsfall. Die Autoren untersuchen die Unterschiede in den Anforderungen an die Armeen der beiden Nachbarländer ebenso wie die verschiedenartigen Reformen. Abschließend gehen sie der Frage nach, ob eine höhere Professionalisierung automatisch eine größere Interventionsbereitschaft nach sich zieht und diskutieren diese vor dem Hintergrund militärischer Einsätze in der jüngeren Vergangenheit.' (Autorenreferat)