Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG als ein Grundrecht der Kunst: Grundlagen einer systemischen Interpretation von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG
In: Völkerrecht, Europarecht, Staatsrecht 50
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In: Völkerrecht, Europarecht, Staatsrecht 50
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 60, Heft 4, S. 147-153
ISSN: 0042-384X
World Affairs Online
In: Vereinte Nationen, Band 60, Heft 4, S. 147-153
"Die Fähigkeit Palästinas, in den internationalen Organisationen mitzuwirken, wird mit Hinweis auf seine umstrittene Staatlichkeit infrage gestellt. Dennoch genießt es in den Vereinten Nationen schon heute relativ weitreichende Rechte als Beobachter. In die UNESCO wurde es aufgenommen, obwohl es kein Staat ist. Die Mitwirkungsfähigkeit Palästinas in den internationalen Organisationen ist also nicht mehr allein von der Staatsqualität abhängig. Dies ist aber auch nicht unumstritten." (Autorenreferat)
In: Europarecht, Band 42, Heft 2, S. 261-274
In: Europarecht, Band 42, Heft 2, S. 261-274
ISSN: 0531-2485
World Affairs Online
In: World Heritage Angkor and Beyond, S. 57-67
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 57, Heft 6, S. 243-249
ISSN: 0042-384X
In: Vereinte Nationen, Band 57, Heft 6, S. 249-255
In: Studie / Deutsches Institut für Menschenrechte
Der rechtliche Rahmen für ein inklusives Bildungssystem ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich: In vielen Ländern sind seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 nicht unerhebliche Änderungen und Anpassungen des Landesschulrechts an die menschenrechtlichen Vorgaben vorgenommen worden, wie sie in der Konvention konkretisiert werden.
Die Studie ermittelt anhand von zwölf ausgewählten menschenrechtlichen Kriterien den Umsetzungsstand der Vorgaben aus dem Recht auf inklusive Bildung im deutschen Schulrecht (Artikel 24 UN-BRK in Verbindung mit Artikel 13 UN-Sozialpakt). Sie untersucht den Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen für die schulische Bildung und zeichnet die Entwicklungen auf der rechtlichen Ebene seit dem Inkrafttreten der UN-BRK in ihren wesentlichen Zügen nach. Stand ist die Rechtslage zum Stichtag 01.12.2013.
Der rechtliche Rahmen für ein inklusives Bildungssystem stellt sich in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich dar: In vielen Ländern sind zwar seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 nicht unerhebliche Änderungen und Anpassungen des Landesschulrechts an die menschenrechtlichen Vorgaben, wie sie insbesondere in dieser Konvention konkretisiert werden, vorgenommen worden. Kein Land jedoch erfüllt alle im Recht auf inklusive Bildung angelegten Kriterien.
Die Studie ermittelt anhand von zwölf ausgewählten menschenrechtlichen Kriterien den Umsetzungsstand der Vorgaben aus dem Recht auf inklusive Bildung im deutschen Schulrecht (Artikel 24 UN-BRK in Verbindung mit Artikel 13 UN-Sozialpakt). Sie untersucht im Wesentlichen den Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen für die schulische Bildung und zeichnet die Entwicklungen auf der rechtlichen Ebene seit dem Inkrafttreten der UN-BRK in ihren wesentlichen Zügen nach; Stand ist die Rechtslage zum Stichtag 01.12.2013.
In: Schriftenreihe Natur und Recht; Handbuch des Meeresnaturschutzrechts in der Nord- und Ostsee, S. 265-288
In: Schriftenreihe Natur und Recht; Handbuch des Meeresnaturschutzrechts in der Nord- und Ostsee, S. 371-375
In: Schriftenreihe Natur und Recht; Handbuch des Meeresnaturschutzrechts in der Nord- und Ostsee, S. 7-18
In: Schriftenreihe Natur und Recht; Handbuch des Meeresnaturschutzrechts in der Nord- und Ostsee, S. 357-360