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In: Political science quarterly: a nonpartisan journal devoted to the study and analysis of government, politics and international affairs ; PSQ, Band 133, Heft 2, S. 389-390
ISSN: 1538-165X
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 32, Heft 14, S. 53-52
ISSN: 0721-880X
In: Political science quarterly: a nonpartisan journal devoted to the study and analysis of government, politics and international affairs ; PSQ, Band 125, Heft 2, S. 329-331
ISSN: 1538-165X
In: Political science quarterly: PSQ ; the journal public and international affairs, Band 125, Heft 2, S. 329-332
ISSN: 0032-3195
Die bundesweite Debatte um die Einführung von Mindestlöhnen zeichnet sich sowohl in der Wissenschaft als auch in der Politik seit Jahren eher durch zähe ideologische Grabenkämpfe als durch ökonomische Rationalität aus. Könnten die Erfahrungen der Schweiz in Deutschland als Vorbild für mehr Pragmatismus und neue Lösungsansätze in der Arbeitsmarkt- und Einkommenspolitik dienen?
BASE
In: Schriften der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, S. 47-57
Der Beitrag untersucht die Wirksamkeit des konkreten Instruments der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen im Hinblick auf die den Hartz IV-Reformen unterlegte Zielsetzung des 'Förderns und Forderns'. Datenbasis ist eine in Hamburg 2006 durchgeführte Untersuchung mit mehr als 60.000 Datensätzen zur Effektivität (den erreichten Wirkungen) und der Effizienz (dem erforderlichen Aufwand) von Arbeitsgelegenheiten. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass das Instrument der Arbeitsgelegenheiten stark genutzt wird und es sich als Maßnahme zur Aktivierung für Menschen, die lange nicht am Erwerbsleben teilgenommen haben, als sinnvoll erwiesen hat. Als Maßnahme zur langfristigen Integration von Arbeitslosengeld II-Empfängern in den ersten Arbeitsmarkt haben sich die Arbeitsgelegenheiten hingegen bisher nur begrenzt bewährt. Insbesondere bei der praktischen Umsetzung gibt es nach Ansicht des Autors noch Defizite. Aus seiner Sicht sollten Arbeitsgelegenheiten als sehr kostenintensives Arbeitsmarktinstrument 'künftig stärker mit Augenmaß, beschränkt auf Zielgruppen und mit intensive Beratung sowie Prüfung im Einzelfall angewendet werden.' (IAB)
Ab dem nächsten Jahr können die Kommunen – zumeist zusammen mit den örtlichen Agenturen für Arbeit – arbeitsmarktpolitische Maßnahmen dezentral ausgestalten. Werden die Arbeitslosen in Zukunft im Fokus einer neuen innovativen Arbeitsmarktpolitik stehen? Können mit Hartz IV der Lobbyismus der kommunalen Beschäftigungsträger und die starren, bürokratischen Vorgaben durch die Bundesregierung bzw. Bundesagentur für Arbeit überwunden werden?
BASE
In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, Band 54, Heft 6, S. 401-402
ISSN: 0342-300X
World Affairs Online
In: Soziale Sicherheit: Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Band 50, Heft 5, S. 170-174
ISSN: 0490-1630
"Die bisherigen Instrumente der Arbeitsmarktpolitik zeigen sich wenig erfolgreich. Insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit verharrt auf hohem Niveau und nimmt noch zu. Notwendig sind daher die Entwicklung von Instrumenten, die zielgenauer die Ursachen der jeweils individuellen Arbeitsmarktproblematik angehen, eine effektive Erfolgskontrolle sowie neue Anreize, die vorhandenen finanziellen Mittel tatsächlich sinnvoll zu nutzen." (Autorenreferat)
Liberals have long regarded the First Amendment's freedom of the press guarantee as their special plaything.' For most of this century, liberals have dominated the scholarship and the doctrinal debate on the freedom of the press. They have often urged the federal courts to establish the press as "a fourth institution outside the Government as an additional check on the three official branches." Liberal judges have ensured virtual autonomy for the print media through the cumulative effect of their rulings to immunize the press from damages for the publication of falsehoods about public figures unless the publication was done knowingly, recklessly, or with actual malice; to bar public access to newspapers; and to treat prior restraints of publications as presumptively unconstitutional. At the same time, the courts have not barred liberal lawmakers from regulating broadcasters to promote fairness and to prevent chaos in public debate on the airwaves. The liberal approach to the freedom of the press, however, seemingly stands on the brink of dismantlement. The present Supreme Court has "an activist outlook of'the most virulent and blinding sort" under which the dominating conservative Justices "selective[ly] enforce[] . .rights generally supporting state power and eroding libertarian values."' Indeed, no one currently on the Court is a staunch defender of an autonomous press, and the Court has already made some minor changes to, or at least refused to extend, the freedom of the press doctrine. Meanwhile, polls indicate that the popularity of the press is plummeting, and liberals have taken a beating from the left and the right' that has cost them considerable political and judicial power. Sensing that, for the time being, liberals may still dominate the playing field of the First Amendment, three liberal law professors- Dean Lee Bollinger of the University of Michigan Law School, Professor Lucas Powe of the University of Texas Law School, and Professor Rodney Smolla of the Marshall-Wythe School of Law at the College ...
BASE
In: Schriften zum öffentlichen Recht 313
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 313
Von Kombilohnmodellen wird eine bessere Integration geringqualifizierter Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt erwartet. Welche Förderkonzepte gibt es? Welche Anforderungen müssen an die Kombilohnmodelle gestellt werden? Wie schneidet das "Hamburger Modell" im Vergleich ab? Welche Wirkungen können für eine bundesweite Ausdehnung des Modells prognostiziert werden?
BASE
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 51, Heft 1, S. 2-9
ISSN: 0038-609X
"Seit Mitte der 90er Jahre existieren nicht-staatliche Arbeitsvermittlungsagenturen in privater und gemeinnütziger Trägerschaft zur Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Trotz respektierlicher Erfolge auf der lokalen Ebene scheinen sich diese Agentur-Modelle mit den Instrumenten der Direktvermittlung und der wiedereingliederungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung jedoch noch nicht flächendeckend durchgesetzt zu haben. Dabei ist die Persistenz der immer noch hohen Langzeitarbeitslosigkeit (36 %) unter anderem auch auf personelles Ressourcenversagen auf Seiten der Arbeitsämter zurückzuführen. Auf 3,8 Mio. Arbeitslose kommen gerade einmal 8.500 VermittlerInnen. Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit den Leistungsvor- und -nachteilen privater Vermittlungsagenturen beleuchtet der Beitrag - basierend auf einer Zusammenfassung der aktuellen Datenlage und einer empirischen Untersuchung von drei Arbeitsvermittlungsagenturen in Hamburg - die rechtlichen Rahmenbedingungen für ihre erfolgreiche Arbeitsweise und untersucht strukturelle Hemmnisse, die einer flächendeckenden Verbreitung derzeit noch im Wege stehen. Diese Barrieren sind insbesondere in der rigiden Gesetzgebung des SGB III und der monopolistischen Vergabestrukturen von Bund, Ländern Kommunen und der Bundesanstalt für Arbeit zu sehen, die bei der Auftragsvergabe häufig nach wie vor etablierte Träger bevorzugen. Des weiteren definieren viele Arbeitsämter/ Sozialämter ihr Verhältnis zu privaten Agenturen eher als Konkurrenz- denn als Kooperationsbeziehung. Der Beitrag schließt mit einer Reihe von Vorschlägen, wie Arbeitsämter/ Sozialämter und private Arbeitsvermittlungsagenturen ihre Zusammenarbeit künftig besser gestalten können, indem sich Arbeitsämter z.B. auf die Vermittlung von ArbeitslosengeldempfängerInnen konzentrieren, während schwervermittelbare Personengruppen ausschließlich durch private Agenturen reintegriert werden sollten. Dazu gehört neben der Förderung des Wettbewerbs der Agenturen untereinander auch ein größerer Autonomiespielraum für die Agenturen, sowohl bei der Festlegung der Preise als auch bei der Gestaltung von Wiedereingliederungsinstrumenten. Des weiteren sollten die Mitspracherechte der KlientInnen am Prozess der Arbeitsvermittlung vergrößert werden." (Autorenreferat)