Kemmerer/Möllers/Steinbeis/Wagner (eds.): Choice Architecture in Democracies
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 133, Heft 22, S. 1486-1487
ISSN: 2366-0651
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In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 133, Heft 22, S. 1486-1487
ISSN: 2366-0651
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 133, Heft 7, S. 428-430
ISSN: 2366-0651
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 133, Heft 8, S. 501-502
ISSN: 2366-0651
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 132, Heft 15
ISSN: 2366-0651
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 132, Heft 15
ISSN: 2366-0651
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 132, Heft 20
ISSN: 2366-0651
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 131, Heft 12
ISSN: 2366-0651
In: Beiträge zum Raumplanungsrecht 253
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 130, Heft 16
ISSN: 2366-0651
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 129, Heft 18, S. 1183-1183
ISSN: 0012-1363
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 129, Heft 3, S. 173-172
ISSN: 0012-1363
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 129, Heft 7, S. 430-431
ISSN: 0012-1363
In: Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung, S. 361-373
Der Begriff Daseinsvorsorge umfasst gemeinwohldienliche Leistungen im weiteren Sinn, die der Einzelne zu einer angemessenen Lebensführung benötigt und deren grundsätzlich marktförmige Darbietung daher regelmäßig staatlichem Einfluss unterliegt.
In: BMVI-Online-Publikation Nr. 2017,3
Seitdem ein Grundsatz zur Daseinsvorsorge im Raumordnungsgesetz (ROG) aufgenommen wurde und die Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung ein konkretes Leitbild zur Sicherung der Daseinsvorsorge vorgeben, haben Aktivitäten der Regionalplanung zur Sicherung der Daseinsvorsorge im Kontext des demografischen Wandels spürbar an Bedeutung gewonnen. Allerdings setzen bisher erst wenige Regionalplanungsträger das hierzu zur Verfügung stehende rechtsverbindliche Instrumentarium ein. Überwiegend wird auf Festlegungen in Regionalplänen zur Beeinflussung von Daseinsvorsorge und Fachplanungen von der Regionalplanung verzichtet. Seitens der Regionalplanung werden hingegen verstärkt informelle Ansätze zur Einflussnahme auf Daseinsvorsorge und Fachplanungen angewendet, und dies nicht zuletzt aufgrund der Förderung von Modellvorhaben durch den Bund und auch die Länder. Gleichwohl engagiert sich erst eine Minderheit der Regionalplanungsträger in entsprechenden regionalen Netzwerken. Im Rahmen des Forschungsprogramms "Modellvorhaben der Raumordnung" (MORO) wurde daher eine Studie zum Thema "Daseinsvorsorge in der Regionalplanung und Möglichkeiten ihrer formellen und informellen Steuerung" durchgeführt, deren Ergebnisse in dieser Online-Publikation präsentiert werden. Im Ergebnis empirischer Studien werden Strategien für die Regionalplanung vorgestellt, die mit Vertretern der Praxis diskutiert wurden und aufzeigen, wie in Zukunft die Arbeitsteilung zwischen formellen und informellen Ansätzen bei der Planung der Daseinsvorsorge beschaffen sein könnte. Auch werden Probleme und Hemmnisse aufgezeigt, die bislang die Sicherung der Daseinsvorsorge durch die Regionalplanung limitieren und die Ausrichtung von Fachplanungen an Vorgaben der Regionalplanung behindern.
In: Neuaufstellung des Zentrale-Orte-Konzepts in Nordrhein-Westfalen, S. 123-138
Dem neuartigen Steuerungsinstrument der zentralörtlich bedeutsamen Allgemeinen Siedlungsbereiche (zASB) stehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken entgegen. Es kann als Ziel der Raumordnung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG formuliert werden. Zwar handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, sein Inhalt kann jedoch im Wege der Auslegung hinreichend konkretisiert werden: Die räumliche Bestimmtheit steht außer Frage und ein kundiger Betrachter kann angesichts der vorliegenden Legaldefinition der zASB und der ausführlichen Erläuterungen den Zielinhalt mit hinreichender Genauigkeit bestimmen. Darüber hinaus ist das Ziel letztabgewogen.