Ein verquerer Frieden: Nordirland fünfzehn Jahre nach dem Belfast-Abkommen von 1998
In: HSFK-Report 2013,5
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In: HSFK-Report 2013,5
In: HSFK-Report 2012,3
Die Europäische Union hat 2008 einen Gemeinsamen Standpunkt bezüglich der Rüstungsexporte der einzelnen EU Mitglieder verabschiedet. Die öffentliche Kritik an europäischen Rüstungsexporten wächst derzeit jedoch wieder an und die EU, aber gerade auch Deutschland, geraten in die Defensive. Den Kern des EU-Gemeinsamen Standpunkts zu Rüstungsexporten bildet ein Kriterienkatalog, der die Genehmigungspraxis von Rüstungsausfuhren einheitlich für alle Länder der EU anleiten soll. Nun steht die Überprüfung des Standpunkts an, und es stellt sich die Frage, ob sich die Übereinkunft zu einem effektiven Rüstungsexportkontrollregime gemausert hat. Wie gehen die einzelnen Staaten, insbesondere Deutschland, mit den Vorgaben um? Wurden Transparenz und Kohärenz gesteigert? Inwieweit wird Lieferungen in problematische Länder Einhalt geboten? Im HSFK-Report Nr. 3/2012 Die Zange, die nicht kneift. Der EU-Gemeinsame Standpunkt zu Rüstungsexporten - Chancen und Risiken seiner Überprüfung zieht Bernhard Moltmann Bilanz. Er benennt die Meriten des Standpunktes, aber auch seine Defizite und lotet das Potenzial für Verbesserungen aus.
In: Friedensgutachten, S. 150-164
ISSN: 0932-7983
World Affairs Online
In: Amnesty-Journal: das Magazin für die Menschenrechte, Heft 4-5, S. 31
ISSN: 1433-4356, 2199-4587
In: Friedens-Forum: Zeitschrift der Friedensbewegung, Band 25, Heft 2-3, S. 40-41
ISSN: 0939-8058
In: Friedensgutachten, S. 124-135
ISSN: 0932-7983
World Affairs Online
World Affairs Online
In: HSFK-Report, Band 5/2013
In: HSFK-Report, Band 3/2012
"Die Europäische Union hat 2008 einen Gemeinsamen Standpunkt bezüglich der Rüstungsexporte der einzelnen EU Mitglieder verabschiedet. Die öffentliche Kritik an europäischen Rüstungsexporten wächst derzeit jedoch wieder an und die EU, aber gerade auch Deutschland, geraten in die Defensive. Den Kern des EU-Gemeinsamen Standpunkts zu Rüstungsexporten bildet ein Kriterienkatalog, der die Genehmigungspraxis von Rüstungsausfuhren einheitlich für alle Länder der EU anleiten soll. Nun steht die Überprüfung des Standpunkts an, und es stellt sich die Frage, ob sich die Übereinkunft zu einem effektiven Rüstungsexportkontrollregime gemausert hat. Wie gehen die einzelnen Staaten, insbesondere Deutschland, mit den Vorgaben um? Wurden Transparenz und Kohärenz gesteigert? Inwieweit wird Lieferungen in problematische Länder Einhalt geboten? Der Autor zieht Bilanz, benennt die Meriten des Standpunktes, aber auch seine Defizite und lotet das Potenzial für Verbesserungen aus." (Autorenreferat)