Im Band I ist nach einer Theorie der physikalischen Naturethik und der organisatorischen Schwarm-Vernunft zu suchen, die zudem einige Strategien der künstlichen Spieltheorie nutzt und die aus diesen Perspektiven dann auch durchgehend Recht und Politik und deren Ethiken frisch beleuchten will. ; 1. Auflage
Band II bietet ein biologisches Herkunftskonzept der besonderen Art der Menschwerdung und erläutert eine Theorie vom rituellen Menschsein, die zudem Untersuchungen zu Unterwerfung, Herrschaft und Krieg mit umfasst. Im Mittelpunkt steht das Modell von der Verkindlichung des Primaten Mensch und dessen spielerische Art der Selbstorganisation. ; 1. Auflage
Die Interpretation der "Grundelemente" steht im Mittelpunkt. Zwar prägen vor allem die vielfältigen "juristischen Perspektiven" das Herangehen. Aber als Diskussionsebene dient diejenige der vorrechtlichen Sichtweise des "Präambel Humanismus". Aus semi-religiöser Sicht sorgt dabei die Idee der Versöhnung für den durchgehenden roten Faden. Ethiker wiederum könnten insbesondere an der Deutung der Gerechtigkeit interessiert sein. Die dritte Auflage bietet insgesamt erheblich erweiterte Ausführungen, nachdem die zweite Ausgabe nur wenige Ergänzungen enthielt. Um fast hundert Seiten ist die dritte Auflage angewachsen. So wird zum Rechtsinstitut der "Mediation", deren Art und deren wachsende Bedeutung auf die Definition der entsprechenden Europäischen Richtlinie verwiesen. Auch war die Idee der "Versöhnungsperson" zusätzlich und unter anderem mit dem "Menschenbild der EU-Grundrechtecharta" zu erläutern. Das deutsche Strafprozessrecht enthält ferner jetzt auch eine Regelung der Rechtsfrieden stiftenden "Vereinbarung", die üblicherweise zumindest mit einem Teilgeständnis des Angeklagten einhergeht. Zudem ist der deutsche Leitgedanke des Schuldprinzips im Lichte des Bundesverfassungsgerichts zu vertiefen. Ebenso war für das Verständnis des Strafens im weiteren Sinne auch die deutsche Sicherungsverwahrung noch einmal zu beleuchten. Nicht zuletzt aber ist die Gelegenheit der Neuauflage zu nutzen, die Frage nach Idee der Gerechtigkeit noch einmal zu vertiefen. So ist die "Uridee des Ausgleichens" deutlicher noch herauszustellen. Zu überlegen ist auch, ob der Gleichheit als dem systemischen Kern der Gerechtigkeit nicht strukturell die Rolle eines weltlichen "heiligen Geistes" zu kommt. Die Idee der Gerechtigkeit könnte insofern die Aufgabe wahrnehmen, Antagonismen zu überbrücken, etwa denjenigen von individueller Freiheit und kollektiver Solidarität. Ansonsten ist zu versuchen, die Mehrschichtigkeit der Idee der Gerechtigkeit noch schärfer herauszustellen. ; 5. erweiterte Auflage
Aus dem Vorwort: Die Schrift "Weltliche Zivilreligion. Idee und Diskussion, Recht und Ethik" bildet den ersten und normativen Teil des Überbaus. Die Diskussion der Idee der Zivilreligion ist sorgfältiger ausgeführt. Auf diesem Wege ist auch versucht, die hier gemeinte Form der Zivilreligion mit anderen mehr oder minder verwandten Aspekten sowohl weiter aufzuladen und damit zugleich ihre Ideenfamilie vorzustellen, als auch sich gegen ihre Verwandten klar abzugrenzen. Zu jeder Religion gehört ferner auch ein Bündel von Ethiken. Hinzu-gefügt sind dieser Ausgabe deshalb unter anderem Ausführungen zum Utilitarismus sowie eine Art "Besonderer Teil", der Schlaglichter auf eine Reihe von feinsinnigen ethische Einzellehren setzt, die im Umkreis von Bentham und Hegel angesiedelt sind. Diese Ethiken ergänzen und umranken die Ausführungen zur Idee der Gerechtigkeit, die zu den "Grundelementen" der westlichen Zivilreligion zählt. Dieser Schrift folgt nunmehr eine abgesonderte vierte Untersuchung nach, die den alten zweiten Teil der ersten Auflage weiter ausbaut. Jene Monographie wird, wie zuvor, dreifaltig ausgerichtet sein, weil sie auch naturalistische Ansätze und sozialreale Sichtweisen aufgreift. Sie sucht diese Trinität auf eine pragmatische Weise zu bündeln, welche die zivile Sicht des Bürgers und Demokraten zugrunde legen will." ; 3. erneut erheblich erweiterte Auflage
Die fünfte Auflage enthält etliche Ergänzungen, etwa zu Hegels "Lebendigkeitsdialektik" und bietet im Rahmen der Drei-Welten-Lehre zusätzliche Ausführungen zum Pragmatismus und einen Hinweis auf Hobbes dreistufige Philosophie. Anmerkungen zur Philosophie der Quantenfeld-Physik und ihrem seelenähnlichen Binnenraum-Modell sind ebenfalls eingefügt. Überdies habe ich versucht, das Wesen des Rechts aus der rechtsphilosophischen Sicht etwas kräftiger zu umreißen. Dementsprechend war auch der Titel des ersten Teilbuches zu ergänzen. Er gibt sich nunmehr noch etwas bunter und lautet "Demokratischer Präambel-Humanismus: Bekenntnisse, Rechts-, Seelen- und Geistlehren." Zudem war der Titel der gesamten Schriftenreihe, für die dieser Band die Grundlage bieten soll, näher zu erläutern. Die Einordnung der "Rechtsphilosophie als Kulturphilosophie", und zwar generell, hinterfragte auch einmal der Tagungsband der Schweizerischen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie, etwa im Sinne des südwest-deutschen Neukantianismus. Die Leitidee der Zivilreligion speist sich zwar auch aus diesem kulturellen Denken. Sie verfolgt aber mit dem Bezugsrahmen der Präambeln der nationalen Verfassungen und der Menschenrechtskonventionen einen breiteren Ansatz, der auf das "Zivile" und seine Verherrlichung ausgerichtet ist. Zu beschreiten ist eben ein rechtsethischer und sozialphilosophischer Weg der praktischen "Vernunft", der den Naturalismus ernst nimmt und mit seiner anthropologischen Art auch immer nach dem universell "Humanen" sucht. Es bot sich zudem an, eine Reihe anderer Abschnitte anhand neuer Literatur nachzuarbeiten. Ist nicht zum Beispiel das, was wir als Sein im Sinne der Physik oder der Biologie begreifen, vor allem das Sein einer konservierenden Binnenstruktur, also eine Art von Kultur? Am Schluss war dann noch die idealistische Parallelidee der Vernunft-Religion (im weiten Sinne des nous verstanden) zu erläutern und auf die kulturell-pragmatische Ebene einer sozialrealen Zivilreligion herunterzubrechen. Bei der Frage nach der ...
Aus dem Vorwort: Die Idee von einer weltlichen, aber für Religionen offenen "Zivilreligion" bedarf einer entsprechenden zivilen Weltanschauung und eines dazu passenden zivilen Menschenbildes. Der Titel umschreibt die zwei Modelle, die es dazu zu verfolgen gilt. Sie lauten "Mittelwelt" und "Drei-Drittel-Mensch". Dabei kann es nicht, und darf es auch nicht einmal, darum gehen, zwei perfekte einzelne Lehren zur Welt und zum Menschen zu entwickeln, falls es denn überhaupt möglich wäre, sie auszuarbeiten. Vielmehr sind solche Antworten anzubieten, die die "vorherrschenden" Ideen und Modellen aufgreifen, wie etwa für die Metapher von der "Mittelwelt" den Dualismus von Sein (Natur, Konkretheit etc.) und Sollen (Idealen, Abstrakten etc.). Die bereits vorherrschenden einzelnen Antworten gilt es dann dazu in der Form eines "westlichen Konsens" sinnvoll zu bündeln. Wissenschaftler mögen es mit guten Gründen als rein rational erachten, was sie in ihren einzelnen Wissenschaften zu bieten haben, und es entrüstet ablehnen, für ihr jeweiliges Gebiet von einer "Zivilreligion" zu sprechen. Aber wie sieht es mit der "Gesamtheit der Wissenschaften" aus? Kein Wissenschaftler dürfte heute ernsthaft erklären, als Universalgelehrter alles selbst begreifen und deuten zu können. Und falls doch, was ist dann mit der Mehrheit der anderen Menschen? Was gilt aus dem Blickwinkel des gebildeten Demokraten? Wir alle "glauben" den groben Leitlinien der jeweiligen Experten, die untereinander auch selbst kaum einen Konsens erreichen können. Wir beugen uns dabei einerseits und mit den Wissenschaftern den großen, vagen und semireligiösen Ideen der Vernunft und der Weltgesetze und andererseits der Einsicht in unsere Unvollkommenheit. Zudem sind wir als alltägliche Entscheider und würdige Träger der Grund- und Menschenrechte gehalten, uns ein höchsteigenes Bild von der Welt und auch von uns selbst zu zimmern, und zwar eines, das auch die Realität mit einbezieht. Dazu "vertrauen" wir auf unsere "Bildung" und auf unsere Erfahrungen mit der Um11 welt und ...
Die vierte Auflage dieser interdiszipinären Schrift hat einen leicht geänderten Titel erhalten. "Demokratischer Präambel–Humanismus" lautet er nunmehr. Auch ist herauszustellen gewesen, dass es sich bei dieser Schriftenreihe um ein strukturelles Kreuz handelt. Zum einen stehen die nunmehr vier Schriften selbstständig nebeneinander. Zum anderen sollen sie ein Gesamtkonzept bieten, dessen Grundlegung diese erste Schrift bildet. Die zweite ist den Grundelementen gewidmet. Die dritte Untersuchung bietet den normativen Überbau und die vierte bemüht sich um einen ganzheitlichen oder auch dreifaltigen Überbau. Der einordnende Zusatz "eine Rechtsphilosophie als Kulturphilosophie" lehnt sich an die Sicht Radbruchs an. Diese Ergänzung soll, nunmehr schon im Titel der Schriftenreihen beides umschreiben, die Ausgangsposition der (westlichen) "Rechtsphilosophie", die den bürgerrechtlichen Kernbegriff des Zivilen (civis, der Bürger) mit abdeckt und das breite Umfeld einer "Kulturphilosophie", und zwar einer solchen im Sinne einer gesamten Zivilisationsphilosophie. Der Inhalt der "Grundlegung" war dazu erneut erheblich zu erweitern. Drei Teilbücher sollen diese Schrift auch wegen ihres neuen Umfanges jetzt noch einmal untergliedern. Vor allem das zweite Teilbuch ist dabei noch etwas philosophischer angelegt und zugleich auch noch etwas politischer ausgerichtet. Insbesondere die Ausführungen zur Drei-Welten- Lehre waren zu verbreitern und zu vertiefen. Die Thesen zu den drei groben Stufen der Freiheit sind ebenfalls neu eingefügt. Die allerletzten Folgerungen sind natürlich erst am Ende zu ziehen, auch wenn hier schon der Grund für sie zu legen ist, der aber auch viele andere Ergebnisse noch (mit-) tragen würde. Wie bislang schon enthält der letzte Band den Versuch, ein in sich geschlossenes "trinitäres" Gesamtkonzept einer Zivilreligion anzubieten. ; 4. erneut erheblich erweiterte Auflage
Die Schrift "Weltliche Zivilreligion. Idee und Diskussion, Recht und Ethik" bildet den ersten und normativen Teil des Überbaus. Diese Untersuchung stellt die dritte Schrift innerhalb der Schriftenreihe dar. Ihr Gegenstand ist der erhebliche erweiterte und veränderte ersten Teil ihrer Vorgängerschrift, deren erheblich erweiterte und veränderte Neuauflage sie somit bildet. Die Diskussion der Idee der Zivilreligion ist sorgfältiger ausgeführt. Auf diesem Wege ist auch versucht, die hier gemeinte Form der Zivilreligion mit anderen mehr oder minder verwandten Aspekten sowohl weiter aufzuladen, und damit zugleich ihre Ideenfamilie vorzustellen, als auch sich gegen ihre Verwandten klar abzugrenzen. Zu jeder Religion gehört ferner auch ein Bündel von Ethiken. Hinzugefügt sind dieser Ausgabe deshalb unter anderem Ausführungen zum Utilitarismus sowie eine Art "Besonderer Teil", der Schlaglichter auf eine Reihe von feinsinnigen ethische Einzellehren setzt, die im Umkreis von Bentham und Hegel angesiedelt sind. Diese Ethiken ergänzen und umranken die Ausführungen zur Idee der Gerechtigkeit, die zu den "Grundelementen" der westlichen Zivilreligion zählt. Dieser Schrift folgt nunmehr eine abgesonderte vierte Untersu-chung nach, die den alten zweiten Teil der ersten Auflage weiter ausbaut. Jene Monographie wird, wie zuvor, dreifaltig ausgerichtet sein; denn sie greift auch naturalistische Ansätze und sozialreale Sichtweisen auf. Sie sucht diese Trinität auf eine pragmatische Weise zu bündeln, welche die zivile Sicht des Bürgers und Demokraten zugrunde zulegen will. Diese Schrift möchte der Idee der Zivilreligion einen bestimmten normativen Überbau verleihen. Jene weitere Schrift widmet sich dem Zivil-Gläubigen und sucht dessen Menschenbild zu beschreiben. ; 2. erheblich erweiterte (Teil-) Auflage