Das Verbot politischer Sprechakte der Regierung
In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 149, Heft 1, S. 1
ISSN: 1868-6796
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In: Archiv des öffentlichen Rechts, Band 149, Heft 1, S. 1
ISSN: 1868-6796
In: Common market law review, Band 60, Heft 2, S. 319-344
ISSN: 1875-8320
Following its latest Own Resources Decision, the European Union is equipped with a new fiscal policy instrument. In addition to its financing function, the Own Resources Decision can pursue policy objectives by linking the contribution burden of Member States to a political objective of the Union. The article presents the concept, function, and problems of this new category of political own resources and develops a legal framework to ensure that political own resources do not shift the institutional balance between the Council and the Parliament.
Own Resources Decision, fiscal own resources, political own resources, Multiannual Financial Framework
In: Archiv des Völkerrechts, Band 61, Heft 2-3, S. 223
ISSN: 1868-7121
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung, Band 139, Heft 1, S. 402-405
ISSN: 2304-4861
In: Grundlagen der Rechtswissenschaft 41
Das deutsche Verfassungsrecht versteht die Demokratie nicht politisch, sondern administrativ – als Ensemble von Organen mit verschiedenen 'Kompetenzen'. Christian Neumeier geht den Ursprüngen dieser Vorstellung nach und rekonstruiert, wie liberale Juristen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine neue Theorie des öffentlichen Rechts entwickelten, als der Verwaltungsstaat die Grundbegriffe des öffentlichen Rechts zu prägen begann. Politische Herrschaft sollte jetzt auf einer einzigen rechtlichen Form beruhen: auf begrenzten Ermächtigungen, die verschiedenen Akteuren bestimmte Aufgaben zuweisen, deren Erledigung sie funktional legitimiert. Bürger verfügen seitdem über Rechte, der Staat über Kompetenzen. Die Untersuchung verfolgt die Entstehung dieser Theorie aus der Vorstellungswelt des deutschen Liberalismus, seiner politischen Situation und seines Sozialmodells und fragt nach ihrer Bedeutung für das öffentliche Recht der Gegenwart.
In: Europarecht, Band 57, Heft 2, S. 190-212
Die Europäische Union verfügt seit dem letzten Eigenmittelbeschluss über ein neues fiskalisches Politikinstrument. Über ihre Finanzierungsfunktion hinaus kann die Union mit der Erhebung von Eigenmitteln politische Ziele verfolgen, indem die Beitragslast der Mitgliedstaaten an ein bestimmtes politisches Verhalten geknüpft wird. Der Beitrag stellt Begriff, Funktion und Probleme solcher Finanzierungsbeiträge mit Lenkungszweck vor und entwickelt einen unionsrechtlichen Rahmen, damit das neue Politikinstrument die institutionellen Gewichte zwischen Rat und Parlament nicht verschiebt.
In: JuristenZeitung, Band 77, Heft 6, S. 282
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen, Band 48, Heft 1, S. 163-185
In: Carl-Schmitt-Vorlesungen Band 2
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Was bezeichnet der Begriff Staat und brauchen wir ihn heute noch als einen Ordnungsbegriff der politischen Theorie? Quentin Skinner geht dieser Frage in der zweiten Carl-Schmitt-Vorlesung nach, um zwei verbreitete Missverständnisse aus der Welt zu schaffen. Der Staat ist weder mit der Regierung gleichzusetzen noch ist er historisch obsolet geworden. Skinner analysiert zu diesem Zweck die erste und zugleich berühmteste Theorie der Unterscheidung von Staat und Regierung: Thomas Hobbes' Vorstellung des Staates als einer eigenen Person, die von Herrschern wie Beherrschten gleichermaßen unterschieden werden muss. Sie baut auf einer neuen Theorie politischer Repräsentation auf. Repräsentation ist danach nicht als Verhältnis von Ur- und Abbild zu denken, sondern als Autorisation des Souveräns durch die Subjekte. Skinner untersucht darüber hinaus die Rezeption von Hobbes' Theorie bei Pufendorf, Vattel und Blackstone und ihre vernichtende Kritik durch die Utilitaristen. / »Thomas Hobbes and the Person of the State« -- What do we mean when we refer to the state? Is the state a concept political theorists still need to concern themselves with today? Quentin Skinner explores these questions in the second Carl Schmitt Lecture to elucidate a common misunderstanding. When we talk about states, we do not simply mean governments. Skinner analyses the first and to the present day most famous theory to make such a claim: Thomes Hobbes' concept of the state as a person, distinct from both rulers and ruled.
In: Grundlagen der Rechtswissenschaft 41
In: IZA Discussion Paper No. 10558
SSRN
In: Economics of education review, Band 76, S. 101978
ISSN: 0272-7757
In: IZA Discussion Paper No. 11260
SSRN
Working paper
Florian Dorn und Clemens Fuest, ifo Institut, stellen die Frage nach einer ökonomischen Begründung für das "Next-Generation-EU"-Programm. Eine direkte Wirkung des NGEU-Programms für die wirtschaftliche Stabilisierung in der aktuellen Krise sehen sie eher als begrenzt an. Vielmehr scheine der schuldenfinanzierte Aufbauplan dem Ziel zu dienen, die Mitgliedstaaten mit öffentlichen Ausgabenprogrammen in den kommenden Jahren strukturell zu stärken und für die nächste Krise widerstandsfähiger zu machen. Auch lege das Vorhaben, eine "grünere, digitalere und widerstandsfähigere EU" zu erreichen, nahe, dass der Fonds eine allokative Funktion habe. Friedrich Heinemann, ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim, sieht das "Next-Generation-EU"-Programm kritisch bezüglich der Bewältigung des durch die Pandemie ausgelösten asymmetrischen Schocks. Auch als Finanzierungsinstrument für die Bereitstellung bislang unterfinanzierter europäischer öffentlicher Güter mit besonderer Beachtung der Pandemie-Erfahrungen sei es eher mangelhaft. Alternativ könnte es ein Instrument zur Bewältigung nationaler Überschuldung sein. Margit Schratzenstaller, Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, WIFO, wertet den europäischen Aufbauplan als Beleg für die Handlungsfähigkeit der EU in der Krise. Die gemeinsame Aufnahme von Schulden durch die EU-Mitgliedstaaten zur Finanzierung und seine zukunftsorientierte Ausrichtung machten das Aufbaupaket zu einem bemerkenswerten Kooperationsprojekt, das großes Potenzial habe, den Zusammenhalt in der EU zu stärken und wichtige Ziele der EU zu unterstützen. Michael Thöne, Universität zu Köln, geht davon aus, dass der Beschluss zum Aufbauplan viel für den gegenwärtigen Zusammenhalt der EU getan hat. Die gemeinsame Verschuldung könne zum Katalysator einer schrittweisen, aber in der Substanz doch grundlegenden Reform der EU-Einnahmen werden und zu mehr europäischen öffentlichen Gütern führen. Entscheidend dafür, ob die neuen Hilfsprogramme und Instrumente einen nachhaltigen integrationspolitischen Schwung entfalten können, ist nach Ansicht von Peter Becker, Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin, die erfolgreiche und nachhaltige Implementierung der nationalen Umsetzungspläne. Eine Voraussetzung hierfür sei, dass die Kommission ihre Aufgabe bei der Überwachung und Kontrolle der Implementierung ernst nehme. Zeichne sich ein echter und sichtbarer Mehrwert ab und führe die finanzielle Unterstützung zu einer spürbaren wirtschaftlichen Erholung, könnte sich aus dem wirtschaftlichen Aufschwung ein Anstoß für mehr politisches Zusammenwirken in der EU entwickeln. Nach der Einigung mit Polen und Ungarn im Streit über den neuen Rechtsstaatsmechanismus zogen die beiden Länder ihr Veto gegen das "Next-Generation-EU"-Programm zurück. Der Kompromiss bleibt in manchen Punkten hinter den öffentlichen Erwartungen zurück. Christian Waldhoff und Christian Neumeier, Humboldt-Universität zu Berlin, sehen aber in dem neuen Rechtsstaatsmechanismus einen moderaten Fortschritt für die Durchsetzung rechtsstaatlicher Institutionen in den Mitgliedstaaten, dessen langfristiges Potenzial nicht unterschätzt werden sollte. Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, sieht in der Verordnung über die Rechtsstaatlichkeit ein wichtiges Instrument der Europäischen Union zur Verteidigung ihrer Grundwerte. Gemeinsam mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 und dem Aufbauprogramm "Next Generation EU" bilde die Verordnung ein Gesamtpaket für einen europäischen Grundkonsens. Die Rekordsumme aus dem künftigen EU-Haushalt und den Corona-Hilfen ist ein beispielloser Akt europäischer Solidarität. Die EU muss allerdings sicherstellen, dass die Gelder jenen zugutekommen, die von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie am stärksten betroffen wurden. Daniel Freund, Europäisches Parlament, sieht in dem Rechtsstaatsmechanismus – auch in dem gefundenen Kompromiss mit Polen und Ungarn – einen Weg, die Zahlung von EU-Geldern an die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien zu knüpfen.
BASE
In: Journal of Finance Forthcoming
SSRN