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World Affairs Online
In: C.H. Beck Wissen
In: C.H. Beck Wissen 2930
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren": Was in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 so selbstverständlich klingt, ist bis heute für unzählige Menschen keine Wirklichkeit. Angelika Nußberger beschreibt die Geschichte der Menschenrechte, ihre philosophischen Grundlagen sowie die aktuellen Debatten: Gibt es ein Menschenrecht auf Frieden und Umweltschutz? Wie universal gelten die Rechte? Und in welchem Maße dürfen Gerichtshöfe für Menschenrechte die Gesetzgebung einzelner Staaten bestimmen? Doch bei allen Fragen steht fest: In einer vernetzten Welt wird die Bedeutung der Menschenrechte weiter zunehme
In: Elements of international law
Nussberger traces the history of the European Court of Human Rights from its political context in the 1940s to the present day, answering pressing questions about its origins and workings. This first book in the Elements of International Law series, provides a fresh, objective, and non-argumentative approach to the European Court of Human Rights
In: Schriftenreihe Bd. 1107
In einer zusammenwachsenden Welt steigt die Bedeutung des Völkerrechts. Militärische Konflikte zwischen Staaten, die gemeinsame Abwehr von Terror, der Schutz der Umwelt, humanitäre Interventionen und der internationale Menschenrechtsschutz verlangen nach klaren, verbindlichen Regeln. Angelika Nußberger erläutert zunächst die Geschichte und die Konzepte des Völkerrechts. Ausführlich geht sie auf die Rolle der Staaten und internationalen Organisationen ein, die im Spannungsfeld von Recht und Politik oft widerstreitende Interessen vertreten: Fast alle Nationen, so zitiert sie den amerikanischen Völkerrechtler Louis Henkin, halten fast alle Prinzipien des Völkerrechts und fast alle Verpflichtungen fast immer ein. Damit sind Bedeutung und Problematik des Völkerrechts pointiert bezeichnet.
In: Schriftenreihe der Kölner Juristischen Gesellschaft 031
Der russische Staat versteht sich selbst nach der Verfassung von 1993 als "Rechtsstaat". Die Außenwahrnehmung Russlands entspricht dem aber nicht. Nachrichten über Gesetze, die das Erbe der sowjetischen Vergangenheit spiegeln, haben ebenso wie Gerichtsentscheidungen, die politisch motiviert zu sein scheinen, in der westlichen Öffentlichkeit den Eindruck vermittelt, dass die Systemreform im Zeichen des Rechtsstaats nur eine kurze, bereits wieder der Vergangenheit angehörende Episode in der Entwicklung Russlands war. Die vorliegende Studie versucht der Frage nach der Nachhaltigkeit rechtsstaatlicher Reformen in Russland mit Blick auf die Rechtsprechung des russischen Verfassungsgerichts einerseits und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte andererseits nachzugehen. Dabei zeigt sich, dass das russische Verfassungsgericht zu Beginn der 90er Jahre als Motor der Rechtsstaatlichkeit hervortrat, gegenwärtig aber im politischen Prozess nur mehr die Rolle eines untergeordneten Nebendarstellers spielt und gerade bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen nicht in befriedigender Weise Abhilfe zu schaffen vermag. So ist nunmehr der Straßburger Gerichtshof Anlaufstelle für russische Bürger, die ihre Rechte als vom Staat verletzt ansehen. Angelika Nußberger, geb. 1963 in München, Studium der Rechtswissenschaft und Slawistik, Magister Artium 1987 und Erstes Staatsexamen 1989 in München, Zweites Staatsexamen 1993 in Heidelberg. Promotion 1993 in Würzburg, Habilitation 2002 an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Seit 2002 Professorin für Öffentliches Recht und Ostrecht an der Universität zu Köln und Direktorin des Instituts für Ostrecht
World Affairs Online
In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 71, Heft 1, S. 521
ISSN: 2569-4103
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 61, Heft 4, S. 539-578
ISSN: 1865-5203
In: Internationale Politik. Special, Heft 4, S. 4-9
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In: Osteuropa, Band 72, Heft 1/3, S. 51-64
ISSN: 2509-3444
World Affairs Online
In: Osteuropa, Band 72, Heft 1-3, S. 51
ISSN: 2509-3444
In: JuristenZeitung, Band 76, Heft 20, S. 965
In: JuristenZeitung, Band 74, Heft 9, S. 421