In: Das Gesundheitswesen: Sozialmedizin, Gesundheits-System-Forschung, public health, öffentlicher Gesundheitsdienst, medizinischer Dienst, Band 85, Heft 12, S. 1200-1204
ZusammenfassungDer Tod eines Menschen und die Todesumstände werden in Deutschland auf der Todesbescheinigung dokumentiert. Der Weg des Leichnams zur Bestattung sowie die Qualität der Todesursachenstatistik werden maßgeblich durch die Angaben in der amtlichen Todesbescheinigung beeinflusst. Die Qualität der Angaben in den Todesbescheinigungen wird immer wieder bemängelt. Ziel der vorliegenden Studie war es, typische Fehlerquellen in Todesbescheinigungen zu identifizieren und Hinweise zu erhalten, ob qualitative Unterschiede zwischen den im ambulanten und stationären Bereich ausgefüllten Todesbescheinigungen bestehen. Es erfolgte eine retrospektive Auswertung von 218 Todesbescheinigungen von Todesfällen, die im Rahmen einer zweiten Leichenschau vor der Feuerbestattung von der Rechtsmedizin untersucht wurden. Davon wurden 118 Todesbescheinigungen im Krankenhaus (hospitale Leichenschau) und 100 Todesbescheinigungen ambulant durch den zuständigen Hausarzt/die zuständige Hausärztin oder eine(n) im ambulanten Sektor diensthabende(n) Arzt/Ärztin ausgestellt. Bis auf eine ambulant ausgestellte Todesbescheinigung waren alle Dokumente lesbar. Die Angaben zur Grunderkrankung waren plausibel. Über ein Drittel der Epikrisen waren ohne nennenswerten Erkenntnisgewinn oder gar nicht ausgefüllt. Die Eintragung zu den unmittelbaren Todesursachen in dem dafür vorgesehenen Feld auf der Todesbescheinigung (Ia in der Kausalkette) waren in gut einem Drittel der Fälle unzureichend. Die Fehlerrate bei den Eintragungen war im ambulanten Bereich höher als bei hospitalen Sterbefällen. Es gilt deshalb für die Zukunft, durch Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen auf die besondere Situation einer Leichenschau vorzubereiten und die Bedeutung der dabei festgelegten Diagnosen zu vermitteln, um diese vermeidbaren Fehlerquellen abzustellen.
Rifles are often involved in violent deaths such as homicide and suicide. Consequently, expert knowledge and experimental forensic investigations are important to clarify the nature of ballistic trauma when applied to the human head and neurocranium. This study investigated differences in entrance wound morphology with Synbone® spheres which are described as being comparable to human flat bones. A series of ballistic experiments were conducted using two different rifle calibers (5.56 × 45 mm and 7.62 × 39 mm Full Metal Jacket (FMJ)). Synbone® spheres were used for close-range 0.3 m simulated executions as well as at 25 m and 35 m to simulate urban and military engagements. Results were compared with previously published experimental studies using similar military ammunition. In our study, entry wound morphology closely resembles real forensic cases compared to exit wound and overall shape morphology independently of the distance and the caliber. Circumferential delamination was clearly visible with full metal jacket (FMJ) rounds, yielding similar damage pattern morphology to the human crania. This study documented the presence of hydraulic burst or shock in all ten rounds from all three distances. Krönlein shots were also observed in some cases. Synbone® spheres constitute an acceptable synthetic surrogate for ballistic experiments. The present study offers new initial data on the behavior of Synbone® proxies in ballistic testing of military ammunitions; FMJ gunshot injuries to the human head, for distances that have not previously been published, suggesting that efficient tests can take place under these conditions. Further research on experimental ballistics with a larger number of controlled factors and multiple repetitions is recommended to verify the results of this pilot study before applied in forensic simulations.
In: Das Gesundheitswesen: Sozialmedizin, Gesundheits-System-Forschung, public health, öffentlicher Gesundheitsdienst, medizinischer Dienst, Band 84, Heft 4, S. 285-292
Zusammenfassung Hintergrund Uneinheitliche Regelungen und Gesetze bzgl. medizinischer Untersuchungen und Prozesse können zu Missverständnissen und fehlerhaften, vermeidbaren Abläufen führen. Mit dieser Studie möchten wir die Heterogenität der einzelnen Prozesse bei der vorläufigen und endgültigen Leichenschau und Todesbescheinigung im deutschen Rettungsdienst evaluieren. Methoden An 212 Ärztliche Leiter Rettungsdienst in Deutschland wurde eine E-Mail mit einem Umfragelink versendet. Die Fragen konnten online beantwortet werden. Ergebnisse Die Rücklaufquote betrug 47%. Die Existenz geregelter Verfahrensanweisungen bejahen 58% der Teilnehmer. Eine vorläufige Todesbescheinigung ist bei 64% zulässig, eine vorläufige Leichenschau in 45% der Fälle. 19,4% der Notärztinnen und Notärzte werden regelmäßig zur Durchführung der endgültigen Leichenschau verpflichtet. 41% der Teilnehmer empfinden das Notarzt-Einsatzprotokoll als ausreichende Dokumentationsform. 45% der Teilnehmer bewerten die für ihr Bundesland geltende gesetzliche Bestimmung als ausreichend detailliert. Rückfragen und Beschwerden treten auf, insbesondere wenn ÄLRD der Meinung sind, dass die landesspezifischen Bestimmungen nicht ausreichend sind (p<0,001). Schlussfolgerung Die Ergebnisse zeigen heterogene Prozessabläufe in Deutschland im Rahmen der obligaten ärztlichen Tätigkeit Leichenschau. Mehr als die Hälfte der Teilnehmer bewerten die vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen als unzureichend. In der Folge kommt es nicht selten zu Rückfragen und Beschwerden, v. a. aber zu Unsicherheiten im Praxisalltag. Eine einheitliche Gesetzgebung und klare Prozessabläufe sind aufgrund unserer Ergebnisse wünschenswert.