Dieser Beitrag untersucht das Phänomen derÜberdüngung aus pflanzenbaulicher und umweltpolitischer Sicht. Aufgrund ihrer Bedeutung für die Pflanzenernährung, die Belastung der Umwelt und eines ewffizienten Ressourceneinsatzes steht dabei die Überdüngung mit Stickstoff und Phosphor im Mittelpunkt. In Abschnitt 2 wird der Frage nachgegangen, aus welchem Gründen er zu Überdüngung kommen kann. Zu nennen sind Probleme bei der Festlegung des Zielertrages und bei der Einschätzung der pflanzenbaulichen Verfügbarkeit von Nährstoffen aus dem Boden und aus organischen Düngemitteln, aber auch die geringe Transportwürdigkeit vieler organischer Düngemittel in Kombination mit regionalen Konzentrationen der Tierhaltung und Biogasproduktion. In Abschnitt 3 werden die rechtlichen Vorgaben zur Vermeidung von Überdüngung vorgestellt. Zunächst werden die umweltrechtlichen, schutzgutbezogenen Vorgaben und Qualitätsziele und anschließend die düngerechtlichen Vorschriften zur landwirtschaftlichen Düngung beschrieben.
In diesem Beitrag soll ein kurzer Überblick über die bevorstehende Reform der Gemeinsamen Agrarpoltik (GAP) und die Umsetzung der Reform in Deutschland gegeben werden. Die Budgetverteilung und die Integration von Umweltzielen werden näher betrachtet und aus Sicht des Autors kommentiert.
Dieser Beitrag befasst sich mit der Rolle von Ökosystemleistungen in der landwirtschaftlichen Flächennutzung und untersucht, welche Rolle eine Bewertung und Inwertsetzung dieser Leistungen spielen. Am Anfang steht eine Einordnung der "Ökosystemleistungen" in die agrarökonomische und agrarumweltpolitische Begriffswelt und das Verhältnis von Landwirtschaft und Ökosystemleistungen. Es folgt eine Analyse und Diskussion von Möglichkeiten, Umweltleistungen der Landwirtschaft zu bewerten und "in Wert zu setzen". Eine Übersicht über die bisherige und aktuelle Praxis in der Agrarumweltpolitik zeigt, dass nicht-marktorientierten Ansätzen eine überragende Bedeutung zukommt. Der Beitrag schließt mit einer Diskussion der Rolle des Ökosystemleistungs-Konzepts in der agrarumweltpolitischen Debatte.
Die Europäische Union hat die Klimarahmenkonvention und die Biodiversitätskonvention unterzeichnet. Zur Einhaltung beider internationaler Konventionen ist die Landnutzung ein zentraler Faktor. Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union kann die Grundlage für eine zukünftige Landnutzungspolitik sein.
Nach den Zielsetzungen der Bundesregierung sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2050 gegenüber dem Jahr 1990 um 80 bis 95 % verringert werden (BMWI und BMU, 2010). Im Projekt "Treibhausgasneutrales Deutschland 2050" des Umweltbundesamtes werden für alle Treibhausgas-(THG)-Quellen in Deutschland Szenarien erarbeitet, mit denen aufgezeigt werden kann, durch welche Maßnahmen im Jahr 2050 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen in der genannten Größenordnung erreicht werden kann. Der vorliegende Bericht, der im Rahmen eines Projekts im Auftrag des Umweltbundesamtes am Johann Heinrich von Thünen-Institut erstellt wurde, beinhaltet die Analysen zur Quellgruppe Landwirtschaft.
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Diese Studie stellt Hintergründe zu Art und Ausmaß der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzfläche durch außerlandwirtschaftliche Nutzungen einschließlich der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dar. Im ersten Teil werden anhand statistischer Daten der letzten zwei Jahrzehnte Aussagen zu Flächenbilanzen der verschiedenen Nutzungsarten abgeleitet. Aufgrund der unsicheren Datenlage kann das Verhältnis zwischen dem Verlust an Landwirtschaftsfläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke und dem korrespondierenden Verlust durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht verlässlich abgeschätzt werden. Im zweiten Teil werden mögliche Optionen eines sparsameren Umgangs mit landwirtschaftlicher Fläche thematisiert. Dazu wird zunächst ein kurzer Überblick über die Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange im Planungs- und Naturschutzrecht gegeben. Abschließend stehen Ansätze zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme im Rahmen der Eingriffsregelung im Mittelpunkt. Sofern ein öffentliches Interesse daran besteht, landwirtschaftliche Nutzflächen als solche zu erhalten, sind verbindlichere Vorgaben zu einer entsprechenden Umsetzung der Eingriffsregelung unverzichtbar. -- Landnutzungsarten ; Flächeninanspruchnahme ; Eingriffsregelung
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In diesem Arbeitspapier untersuchen wir, ob eine Einbeziehung des Agrarsektors in die CO2-Bepreisung möglich und sinnvoll wäre. Die CO2-Bepreisung wird in Europa bereits seit Jahren praktiziert. Im EU-Emissionshandelssystem (ETS) werden Emissionen von ca. 12.000 Großanlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie reguliert, außerdem die Emissionen des innereuropäischen Luftverkehrs. Das ETS umfasst damit fast die Hälfte der Treibhausgasemissionen Europas. Die politisch festgelegten Einsparungsziele werden im ETS-Bereich erreicht (wenngleich unter Mitwirkung verschiedener anderer klimapolitischer Instrumente), während sie im non-ETS-Bereich bisher verfehlt werden. Die deutsche Bundesregierung hat nun im Herbst 2019 ein Klimaschutzgesetz vorgelegt, das ein umfangreiches Maßnahmenbündel vorsieht. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört hierbei die Einbeziehung der fossilen Heiz- und Kraftstoffe in den Emissionshandel. Zwar wird hierfür zunächst nur ein Handelssystem auf nationaler Basis vorgesehen, und in der Startphase sollen die CO2-Preise niedrig gehalten werden. Die langfristige Wirkung dieses Systemwechsels kann jedoch erheblich sein: Demnächst werden ca. 85 Prozent der Treibhausgasemissionen Deutschlands in den Emissionshandel einbezogen sein, so dass hier die Emissionsmengen entlang eines einmal beschlossenen Minderungspfades schrittweise reduziert werden können, ohne dass die Politik hierfür ständig neue Beschlüsse erkämpfen muss. Im Emissionshandel fehlen dann neben bestimmten Emissionen aus Industrieprozessen im Wesentlichen noch die Bereiche Landwirtschaft und Landnutzung. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des vorliegenden Arbeitsberichts, umfassend zu prüfen, ob nicht auch diese Bereiche einbezogen werden könnten. Zunächst zeigen wir auf Basis ökonomischer Theorie und politischer Erfahrung, worin die Vorteile der CO2-Bepreisung im Vergleich zu anderen klimapolitischen Optionen bestehen: (1) Die Emissionsminderungsziele werden entlang des politisch festgelegten Einsparungspfades erreicht. (2) Alle Unternehmen und alle Verbraucher werden über die Preise mit Knappheitssignalen versorgt, so dass auch alle Menschen ständig am 'Minderungs- und Innovationswettbewerb' teilnehmen. (3) Die Emissionsminderungen finden im Endeffekt dort statt, wo sie die geringsten volkswirtschaftlichen Kosten verursachen. (4) Das System basiert auf marktwirtschaftlichen Prinzipien, ist somit besonders gut anschlussfähig für eine weltweit abgestimmte Klimaschutzpolitik. Aus der theoretischen Diskussion lassen sich aber auch zwei große Herausforderungen ableiten, die eine Einbeziehung von Landwirtschaft und Landnutzung in den Emissionshandel erschweren können: (1) Die landwirtschaftlichen Emissionen stammen aus vielen diffusen Quellen. Daher ist es nicht leicht, Ansatzstellen für klimapolitische Maßnahmen zu finden, die sich rechtssicher und mit vertretbarem Aufwand administrieren lassen. (2) Land- und forstwirtschaftliche Produkte werden in großem Umfang international gehandelt. Daher kann eine CO2-Bepreisung in Europa dazu führen, dass emissionsintensive Produktionszweige in Drittstaaten verlagert werden und dort die Treibhausgasbilanz verschlechtern (Leakage-Effekte). Theoretisch bestünde das beste Politikkonzept darin, die 'einzelbetriebliche Treibhausgasbilanz' jedes einzelnen landwirtschaftlichen Betriebs (d. h. das Aggregat all seiner Emissionen abzüglich der langfristigen Kohlenstoffbindung auf seinen Flächen) als Steuerungsparameter zu verwenden. In der Praxis ist es aber nicht möglich, die hierfür benötigten Zahlen für die vielen Emittenten in der Landwirtschaft justiziabel und mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln. Daher untersuchen wir im weiteren Verlauf des Beitrags für die verschiedenen Gruppen von Treibhausgasen (Lachgas, Methan, Kohlendioxid), wie eine Integration in eine CO2-Bepreisung gelingen könnte. [.]
In diesem Arbeitspapier untersuchen wir, ob eine Einbeziehung des Agrarsektors in die CO2-Bepreisung möglich und sinnvoll wäre. Die CO2-Bepreisung wird in Europa bereits seit Jahren praktiziert. Im EU-Emissionshandelssystem (ETS) werden Emissionen von ca. 12.000 Großanlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie reguliert, außerdem die Emissionen des innereuropäischen Luftverkehrs. Das ETS umfasst damit fast die Hälfte der Treibhausgasemissionen Europas. Die politisch festgelegten Einsparungsziele werden im ETS-Bereich erreicht (wenngleich unter Mitwirkung verschiedener anderer klimapolitischer Instrumente), während sie im non-ETS-Bereich bisher verfehlt werden. Die deutsche Bundesregierung hat nun im Herbst 2019 ein Klimaschutzgesetz vorgelegt, das ein umfangreiches Maßnahmenbündel vorsieht. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört hierbei die Einbeziehung der fossilen Heiz- und Kraftstoffe in den Emissionshandel. Zwar wird hierfür zunächst nur ein Handelssystem auf nationaler Basis vorgesehen, und in der Startphase sollen die CO2-Preise niedrig gehalten werden. Die langfristige Wirkung dieses Systemwechsels kann jedoch erheblich sein: Demnächst werden ca. 85 Prozent der Treibhausgasemissionen Deutschlands in den Emissionshandel einbezogen sein, so dass hier die Emissionsmengen entlang eines einmal beschlossenen Minderungspfades schrittweise reduziert werden können, ohne dass die Politik hierfür ständig neue Beschlüsse erkämpfen muss. Im Emissionshandel fehlen dann neben bestimmten Emissionen aus Industrieprozessen im Wesentlichen noch die Bereiche Landwirtschaft und Landnutzung. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des vorliegenden Arbeitsberichts, umfassend zu prüfen, ob nicht auch diese Bereiche einbezogen werden könnten. Zunächst zeigen wir auf Basis ökonomischer Theorie und politischer Erfahrung, worin die Vorteile der CO2-Bepreisung im Vergleich zu anderen klimapolitischen Optionen bestehen: (1) Die Emissionsminderungsziele werden entlang des politisch festgelegten Einsparungspfades erreicht. (2) Alle Unternehmen und alle Verbraucher werden über die Preise mit Knappheitssignalen versorgt, so dass auch alle Menschen ständig am "Minderungs- und Innovationswettbewerb" teilnehmen. (3) Die Emissionsminderungen finden im Endeffekt dort statt, wo sie die geringsten volkswirtschaftlichen Kosten verursachen. (4) Das System basiert auf marktwirtschaftlichen Prin-zipien, ist somit besonders gut anschlussfähig für eine weltweit abgestimmte Klimaschutzpolitik.
In this working paper we examine whether it would be possible and reasonable to integrate the agricultural sector into CO2 pricing. CO2 pricing has been practiced in Europe for years. The EU Emissions Trading System (ETS) regulates emissions from approximately 12,000 large-scale plants in the energy and energy-intensive industries, as well as emissions from intra-European aviation. The ETS thus comprises almost half of Europe's greenhouse gas emissions. The politically defined mitigation targets are achieved in the ETS area (albeit with the participation of various other climate policy instruments), whereas they have so far been missed in the non-ETS area. In Autumn 2019, the German federal government presented a climate protection law that provides a comprehensive set of measures. One of the most important measures here is the inclusion of fossil heating and fuel in emissions trading. Initially, only a nationally-based trading system is planned for these sectors, and CO2 prices are to be kept low in the initial phase. The long-term effect of this system change can, however, be considerable: approximately 85 percent of Germany's greenhouse gas emissions will soon be included in emission trading. This means that emissions can be gradually reduced along an initially agreed upon reduction path without the policymakers constantly having to fight for new decisions. Besides certain emissions from industrial processes, emission trading then only misses the areas of agriculture and land use. Against this background, it is the aim of this working paper to comprehensively examine whether these areas could also be integrated.
[Hintergrund, Problemstellung und Zielsetzung .] Das vorliegende Papier soll die Erarbeitung der geplanten Bund-Länder-Zielvereinbarung unterstützen. Dazu werden verschiedene Handlungsoptionen analysiert, die zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Schutz von Moorböden in Deutschland beitragen können. Für die rechtlichen, politischen und organisatorischen Aspekte des Moorbodenschutzes und der nachhaltigen Moorbodennutzung werden in knapper Form Gestaltungsmöglichkeiten, bestehende Probleme und Lösungsansätze aufgezeigt und die verantwortliche politische Ebene (EU, Bund, Länder) benannt. Dabei werden soweit möglich die bisherigen Erfahrungen mit Moorschutzprojekten in Deutschland bezüglich ihrer Finanzierung und Umsetzung berücksichtigt. Im Mittelpunkt stehen Handlungsoptionen, die vor dem Jahr 2020 umgesetzt werden und Wirkungen entfalten können. Zu berücksichtigen ist bei der Beschreibung der Handlungsoptionen die Frage, welche Flächenkulisse adressiert werden soll, insbesondere im Hinblick auf die derzeitigen Nutzungen und Funktionen sowie den naturschutz- und wasserrechtlichen Schutzstatus.
Nach den Zielsetzungen der Bundesregierung sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2050 gegenüber dem Jahr 1990 um 80 bis 95 % verringert werden (BMWI und BMU, 2010). Im Projekt Treibhausgasneutrales Deutschland 2050 des Umweltbundesamtes werden für alle Treibhausgas-(THG)-Quellen in Deutschland Szenarien erarbeitet, mit denen aufgezeigt werden kann, durch welche Maßnahmen im Jahr 2050 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen in der genannten Größenordnung erreicht werden kann. Der vorliegende Bericht, der im Rahmen eines Projekts im Auftrag des Umweltbundesamtes am Johann Heinrich von Thünen-Institut erstellt wurde, beinhaltet die Analysen zur Quellgruppe Landwirtschaft.