Unter der von G. H. Meads Identitatstheorie abgeleiteten Annahme, dass Identitatsbildung und soziale Integration ein Zusammenwirken von Anpassung und Selbstbehauptung voraussetzt, untersucht Christa Paul in dieser Studie ein lebensgeschichtliches Interview mit einer Frau, die in den Jahren 1936 bis 1956 fursorgerischer Kontrolle unterstand. Dabei interpretiert die Autorin die Nicht-Anerkennung dieser Frau als Opfer des Nationalsozialismus als Endpunkt eines ? sich in deren Lebenslauf verstetigenden ? subjektiv erfahrenen Scheiterns von Selbstbehauptung. Die Kontextualisierung des untersuchten
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Unter der von G. H. Meads Identitätstheorie abgeleiteten Annahme, dass Identitätsbildung und soziale Integration ein Zusammenwirken von Anpassung und Selbstbehauptung voraussetzt, untersucht Christa Paul in dieser Studie ein lebensgeschichtliches Interview mit einer Frau, die in den Jahren 1936 bis 1956 fürsorgerischer Kontrolle unterstand. Dabei interpretiert die Autorin die Nicht-Anerkennung dieser Frau als Opfer des Nationalsozialismus als Endpunkt eines - sich in deren Lebenslauf verstetigenden - subjektiv erfahrenen Scheiterns von Selbstbehauptung. Die Kontextualisierung des untersuchten Einzelfalls in den Rahmen von Heimerziehung der 50er und 60er Jahre des 20. Jh. führt dazu, staatliche Anerkennung eines in Verantwortungsbereichen des Staates ausgeübten Unrechts als Bedingung zu betrachten, die Identitätsbildung und soziale Integration befördern kann. Der Inhalt Fürsorgeerziehung, Bewahrung und Entmündigung im Nationalsozialismus und der frühen BRD und Entschädigungspraxis Zum Zusammenwirken von Anpassung und Selbstbehauptung im Zuge von Identitätsbildung als Voraussetzung für soziale Integration Auswertung eines lebensgeschichtlichen Interviews Anerkennung als Voraussetzung für soziale Integration Die Zielgruppen Dozierende und Studierende der Sozialen Arbeit und der Erziehungs-, Sozial- und Geschichtswissenschaften Fachkräfte aus der Sozialen Arbeit und der Pädagogik Die Autorin Christa Paul promovierte an der Fakultät für Erziehungswissenschaften der Universität Hamburg
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In den letzten Jahren wurde in der historischen Forschung die Thematik Sex-Zwangsarbeit in Konzentrationslagern verstärkt aufgegriffen. Damit wurden die Lagerbordelle, welche der SS-Reichsführer Heinrich Himmler seit 1942 in den größten nationalsozialistischen KZs einrichten ließ, zum Forschungsgegenstand. Der Beitrag ist das Ergebnis einer kollegialen Zusammenarbeit, in dem sich Autorin und Autor aufgrund divergierender Forschungsfelder auf die Themenbereiche konzentrieren, die ihren derzeitigen Arbeitsthemen entsprechen. Der Fokus der Verfasserin liegt auf der Hinterfragung des Berichts von Frau D. anband personenbezogener Akten der Hamburger Gesundheits- und Sozialbehörde und des Hamburger Amtsgerichts. Der Verfasser geht der Frage der Existenz von Bordellen für SS-Männer in Buchenwald und anderen Konzentrationslagern anhand neuer Quellen nach. Die Forschungsergebnisse zeigen, dass die Richtigkeit dieser Aussagen angezweifelt werden muss. Im Beitrag sind diese Ergebnisse dargestellt und darüber hinaus lebens- und verfolgungsgeschichtliche Hintergründe dargelegt. Darüber hinaus wird in diesem Beitrag der Frage nachgegangen, inwieweit die Existenz von speziellen Bordellen für die SS anhand von neuen Quellen belegt oder widerlegt werden kann. (ICG)