Einführung in die Grundbegriffe der Finanzwissenschaft
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In: Meyers Forum 28
Ein relativ spezielles Thema behandelt der Mainzer Finanzwissenschaftler. Dabei geht es nicht um Währungsunion und ECU, sondern um die Entwicklung und Zusammensetzung des Finanzierungssystems, um die zukünftige Finanzierung und die entsprechenden Verträge und Beschlüsse, besonders um die Veränderungen seit Maastricht. Daß Deutschland in fast allen Bereichen die höchsten Zahlungen leistet, wird als Fakt angesehen und nicht weiter kommentiert. Die Reihe "Meyers Forum" ähnelt im Umfang zwar der Stichwortreihe im Heyne-Verlag (z.B. Ch. Proske: "Stichwort EU", BA 1/95), weist aber geschlossenere, meistens anspruchsvollere Texte von bekannten Autoren auf. (2) (Elke Günther)
World Affairs Online
Anfang März hat die Bundesregierung zwei Gesetzentwürfe zur Föderalismusreform in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, die im Wesentlichen auf dem Ende 2004 gescheiterten Reformentwurf der gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung beruhen. Welche Bereiche der Bund-Länder-Beziehungen sollen reformiert werden? Wie sind die geplanten Neuregelungen zu bewerten? Was bleibt noch zu tun?
BASE
Der Föderalismuskommission ist es Ende letzten Jahres nicht gelungen, ein gemeinsames Reformkonzept vorzulegen. Welche Themen waren in der Diskussion? Woran scheiterte die Kommission? Welche Themenfelder sollten bei einer Wiederaufnahme der Gespräche bearbeitet werden?
BASE
In: Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften: ZSE ; der öffentliche Sektor im internationalen Vergleich = Journal for comparative government and European policy, Band 1, Heft 2
ISSN: 1612-7013
In: Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften: ZSE ; der öffentliche Sektor im internationalen Vergleich = Journal for comparative government and european policy, Band 1, Heft 2, S. 220-229
ISSN: 1610-7780
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom November 1999 die Bundesregierung aufgefordert, ein Maßstäbegesetz und ein Finanzausgleichsgesetz zu erlassen. Können diese Teilregelungen voneinander getrennt werden? Ist es möglich, die den Finanzausgleich betreffenden unbestimmten Rechtsbegriffe des Grundgesetzes in einem Maßstäbegesetz zu konkretisieren?
BASE
World Affairs Online
Der bundesstaatliche Finanzausgleich muss bis 2019 reformiert werden. Zwei Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen stellen hier dar, warum der heutige Finanzausgleich zu kompliziert, intransparent und ineffizient ist, und machen einen Reformvorschlag, der zu einem ähnlichen Ergebnis wie das bestehende Verfahren führt, aber einfach, transparent und effizient ist. Wesentliche Regelungen ihres Modells sind eine zentrale Finanzverwaltung, die Verteilung des Länderanteils am Gesamtsteueraufkommen nach der Einwohnerzahl (gewichtet mit dem Pro-Kopf-Einkommen des jeweiligen Landes) und Wegfall des heutigen Finanzausgleichs unter den Ländern. ; Tax revenues are allocated to the "Länder"-budgets in a very complicated process which lacks any transparency and unsurprisingly has been (and is currently) the subject of numerous legal suits at the Federal Constitutional Court. But the most striking feature of the whole system is its final outcome: a nearly equal distribution (per head) of tax revenues among all 16 states. If that is the aim, the process could be achieved much more easily. The authors suggest a central tax administration, a political determination of the stat's tax share and a distribution of that share among the single states according to the population, partly weighted with the states domestic product per head. Such a system is simple and transparent and apt to fulfill distributional as well as allocational purposes.
BASE
Wie ist der von Paul Kirchhof in diesem Jahr vorgelegte Entwurf zur Reform des deutschen Steuerrechts zu beurteilen? Dieter Dziadkowski, Mitglied der Ursprungslandkommission und der Einkommensteuer-(Bareis)-Kommission, betont, dass der Reformentwurf »ein ganzheitliches Werk« sei mit dem Ziel, das Steuerrecht zu vereinfachen und eine gleichmäßige Steuerbelastung für den Bürger zu schaffen. Insbesondere sollten löchrige Bemessungsgrundlagen, die durch zahlreiche Ausnahmetatbestände entstanden seien und zu überhöhten Steuersätzen geführt hätten, sachgerechter gestaltet sowie die Steuerartenvielfalt abgeschafft und auf vier Steuerarten reduziert werden. Seiner Ansicht nach könnte eine Umsetzung des Vorschlags von Paul Kirchhof zu einer wahrhaft »Großen Steuerreform« führen, »sofern sich die derzeitigen Entscheidungsträger trotz Eurokrise zu einer verbesserten Steuerpolitik durchringen könnten«. Franz W. Wagner, Universität Tübingen, ist dagegen skeptischer. Seiner Ansicht nach würde das Kurz-Gesetz das auf »code law« basierende Konstruktionsprinzip des bisherigen Steuerrechts durch ein System des »case law« ersetzen, dessen Beitrag zur Steuervereinfachung zweifelhaft sei. Wegen weiterhin unterschiedlicher Methoden der Einkommensermittlung in Bezug auf die Breite und Periodisierung von Steuerbemessungsgrundlagen würden bislang nicht auftretende, unerwünschte allokative Wirkungen entstehen. Und schließlich würde der geplante Niedrigtarif der Einkommensteuer von 25% vor allem für hohe Einkommen zu günstigen Ergebnissen führen. Rolf Peffekoven, Universität Mainz, sieht bei einer möglichen Umsetzung des Kirchhof-Modells, z.B. bei der Umsatzsteuer, erhebliche Probleme, die sich aufgrund EU-rechtlicher Restriktionen ergeben, und weist ebenfalls darauf hin, dass die angestrebte Reform bei der Einkommensteuer Entlastungen vor allem für die Bezieher höherer Einkommen bringen würde. Dem ständen deutliche Mehrbelastungen bei der Umsatzsteuer gegenüber, die in erster Linie die Bezie
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Durch ein Vorziehen der dritten Entlastungsstufe der Steuerreform 2000 will die Bundesregierung die schwache Konsum und Investitionsnachfrage anregen und ein Zeichen für Reformfähigkeit setzen. Wie müsste die vorgezogene Steuerreform fi nanziert werden? Werden sich die mit ihr verbundenen Erwartungen erfüllen?
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In: Schriften des Vereins für Socialpolitik N.F., 68
Noch in dieser Legislaturperiode plant die Regierungskoalition eine Reform des Mehrwertsteuersystems. Neben anderen Reformfeldern soll es hier auch um die ermäßigten Steuersätze gehen. Ob diese gerechtfertigt sind, kann aus verteilungspolitischer und aus allokativer Sicht beurteilt werden. Dabei kommen die Autoren zu unterschiedlichen Einschätzungen.
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