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Gegenstand der EU-und EG-rechtlichen Untersuchung ist die Verteilung der Zuständigkeiten in der Europäischen Union zwischen den EU-Mitgliedstaaten einerseits und der Europäischen Union sowie der Europäischen Gemeinschaft andererseits für den Abschluss von Abkommen mit den USA über visumfreies Reisen von EU-Bürgern in die USA . Anlaß ist ein Streit zwischen der Kommission und Regierungen der seit 2004 neuen EU-Mitgliedstaaten, die jeweils die Kompetenz für die Europäische Gemeinschaft bzw. für die Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen Der Verfasser führt den Nachweis, dass die Europäische Union und die Europäische Gemeinschaft zum Abschluss eines solchen Abkommens befugt sind, dessen Aushandeln die Kommission dem Rat am 11.März 2008 empfahl, weil sie der Auffassung ist, dass inzwischen von Regierungen der seit 2004 neuen Mitgliedstaaten unternommene Alleingänge zu bilateralen Einzelabkommen das Gemeinschaftsrecht verletzen. Er analysiert den EU-und den EG-Vertrag –jeweils nach den Verhandlungsgegenständen eines Visaabkommens- Visumfreiheit gegen Zusagen, die die Weitergabe von personenenbezogenen Daten an US-Sicherheitsbehörden und gemeinschaftsrechtlich geregelte Dateninformationssysteme der Kontrolle des Personenreiseverkehrs an den EU-Außengrenzen, sowie Reziprozitätsregelungen des EG-Vertrages über Visaangelegenheiten mit Drittstaaten und das im EU-Vertrag verankerte Grundrecht der informellen Selbstbestimmmung betreffen- und bejaht die Zuständigkeit der EU und EG auf der Grundlage ausdrücklicher Ermächtigungsgrundlagen in den Verträgen und stillschweigender Ermächtigungsgrundlagen. Die stillschweigenden vertraglichen Ermächtigungen bejaht er, indem er die Grundsätze heranzieht, die er seinerzeit ( 1980) in seiner Bonner Dissertation über die Auswärtige Gewalt der Gemeinschaft in einer rechtsdogmatischen Grundlegung der These des Europäischen Gerichtshofes entwickelt hatte: der Parallelität der Innen-und Außenkompetenz für die Fälle der durch Sekundärrechtsetzung bereits verwirkllchten und auch erst aufgrund eines internationalen Abkommens zu verwirklichenden Kompetenz zur Annahme einer gemeinschaftsinternen Vorschrift . Er führt den gemeinschaftsrechtlichen Nachweis, dass die Grundsätze der stillschweigenden Vertragsschließungskompetenz auch auf die neuen Herausforderungen anwendbar sind, vor denen die Auswärtige Gewalt der Europäischen Union heute steht: in einer mit dem Wegfall der Grenzkontrollen an den Flughäfen nun auch für neun der seit 2004 neuen EU-Mitgliedstaaten am 30.März 2008 begonnenen neuen Phase der "grenzenlosen Freiheit " im Reise-und Flugverkehr innerhalb der Europäischen Union und außerhalb, vor allem von Bedeutung im transatlantischen Flugverkehr mit der Möglichkeit der erleichterten, visumfreien Einreise in die USA unter bestimmten, neuen verschärften Bedingungen. Auch im ebenfalls seit 30.März mit Inkrafttreten des Open-Skies-Abkommens zwischen der EU und den USA grenzenlosen Transatlantikflugverkehr gilt: Der Reisefreiheit im Innern stehen strenge Kontrollen an den Außengrenzen der EU und eine engere Sicherheitszusammenarbeit der nationalen Behörden sowie eine engere Sicherheitszusammenarbeit auch im Transatlantikflugverkehr ( Einsatz von Airmarshals, Weitergabe von Personendaten an US-Sicherheitsbehörden ) gegenüber.
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Der Verfasser befasst sich mit neuen Perspektiven des europäischen Klimaschutzrechts. Anlaß ist ein in Kürze zu erwartender neuer Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Reform des geltenden EU-Richtlinienrechts über europäischen Emissionsrechtehandel. Untersucht wird, ob das auf Verbesserung des Handelssystems zielende Vorhaben Chancen hat, das Ziel eines wirksamen Klimaschutzes zu erreichen. Der Verfasser beschreibt den aus völkerrechtlichen Regeln des Kyoto-Protokolls, EU-Richtlinienrechts und deutschen Rechts des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Gesetzes über die Zuteilung (Allokation) von Emissionsrechten bestehenden Ordnungsrahmen für die bisherige Entwicklung eines europäischen Emisssionsrechtehandels, als Instrument im Dienst eines gewollt kosteneffizienten Klimaschutzes. Dieser geltende Ordnungsrahmen wird analysiert, ob seine tatsächliche Nutzung Marktentscheidungen betroffener Unternehmen erlaubt, sich kostenbewusst zu entscheiden im Spannungsfeld zwischen kurzfristigen wirtschaftlichen, überwiegend betriebswirtschaftlichen Unternehmensinteressen und langfristigen Interessen an nachhaltigem, wirksamen Klimaschutz. Der Verfasser erinnert an die grundlegende Philosophie des Kyoto-Protokolls, dass seine gesetzgeberische Umsetzung zu kostenbewussten Marktentscheidungen motivieren muss. Kostenbewusste Marktentscheidungen auf dem Gebiet des Emissionsrechtehandels sind Unternehmensentscheidungen über die Frage, ob sie ihre Pflichten zur Verringerung von CO2 –Ausstoß erreichen wollen durch die Wahl betriebsinterner Modernisierungsinvestitionen mit der Vermeidung von Kosten, die andernfalls durch den Erwerb von Emissionsrechten entstehen würden, soweit der Erwerbspreis für Emissionsrechte höher sein würde als der zu zahlende Preis für betriebsinterne Unternehmensinvestitionen. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Defizite in der bisherigen Entwicklung eines Marktes für Emissionsrechte befürwortet der Verfasser die Absicht des Reformvorhabens der EU-Kommission, die Lehre aus der Vergangenheit zu ziehen, durch eine Verknappung der Zahl von Emissionsrechten und durch eine entgeltliche Vergabe ab 2013 die Voraussetzungen für einen stabilen und im Sinne des Klimaschutzes wirksamen Emissionshandelsmarkt zu schaffen. Dies bedeutet, eine Entwicklung einzuleiten, die zu einem Preisanstieg von Emissionsrechten über die bisherigen Durchschnittspreise zwischen 15 – 35 Euro pro CO2-Tonnen Äquivalent hinaus führt und damit indirekt zu einem weiteren Anstieg der Kosten für Energieerzeugung beizutragen. Der Verfasser anerkennt auch die Absicht der EU-Kommission, das System umfassend entgeltlichen Erwerbs von Emissionsrechten erst im Zuge eines weltweit wirksamen Handelsmarktes für CO2-Emissionsrechte greifen zu lassen. Dies vermeidet Produktionsverlagerungen in Gebiete ausserhalb der EU mit geringeren Anforderungen an Unternehmen. Für den Verfasser auf der Hand liegt der komplexe Zusammenhang der Problematik, eine Verschärfung des geltenden Rechts des europäischen Emissionshandels an die Entwicklung eines funktionierenden weitgehend universalen Marktes für Emissionsrechte zu knüpfen, wie dies der Vorschlag der EU-Kommission aus seiner Sicht zu Recht beabsichtigt. Der Verfasser erinnert an die noch immer ausstehende universale Beteiligung am Kyoto-Protokoll, gemeint ist vor allem die ausstehende Beteiligung der USA und Chinas, welche einem funktionierenden universalen Markt nicht förderlich ist. Der Verfasser bejaht, dass es gilt, das Risiko zu minimieren, dass vom europäischen Klimaschutzrecht betroffene Unternehmen Schlupflöcher außerhalb der EU suchen, um dort ohne Kosten für den Klimaschutz zu produzieren. Die Hemmschwelle hierfür darf nach Auffassung des Autors allerdings nicht dadurch gesenkt werden, dass der EU-Gesetzgeber- Parlament und Rat- im anstehenden Gesetzgebungsprozeß unangemessenen Forderungen der Stromwirtschaft nachgeben: Die EU würde sonst weltweit ein schlechtes Vorbild abgeben, wenn Rat und Parlament den Zeitplan für die Einführung des Systems des entgeltlichen Erwerbs von Emissionsrechten weit nach hinten, nämlich erst in das Jahr 2020 verschieben würden, obwohl ein System entgeltlichen Erwerbs von CO2-Emissionsrechten bereits für die verbindliche Phase des europäischen Emissionshandels 2008 – 2012 notwendig gewesen wäre, nachdem die stromerzeugenden Unternehmen bereits in der Probephase 2005 – 2007 mit dem System des kostenlosen Erwerb Zeit für ihre Anpassung hatten. Der Verfasser hält daher zügige und nachhaltige Verbesserung des bisherigen Systems für dringlich. Die Forderung stromerzeugender Unternehmen sei nicht glaubhaft, ihnen müsse noch mehr Zeit für ihre Anpassung an die Einführung eines entgeltlichen Erwerbs von CO2-Rechten eingeräumt werden. Die "windfall profits", die sie bisher erzielen, weil sie höhere Stromerzeugungskosten mit Kosten für den Erwerb von CO2-Emissionsrechten begründen, die ihnen wegen des bisher kostenlosen Erwerbs in Wahrheit nicht entstanden sind, beweisen in Verbindung mit den öffentlichen Diskussionen seit 2002/2003 über die Vorbereitungen der einschlägigen Gesetzgebung, dass die stromerzeugenden Unternehmen nicht erst mit der Vorlage des jetzigen Reformvorschlags der Kommission im Januar 2008 Gelegenheit haben, sich auf die Reformen vorzubereiten.
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The study offers solutions to the crucial European Union´s crisis issue of how to overcome the present deadlock of the Treaty establishing a Constitution for Europe,giving priority to a short, concise Treaty merging the existing Founding Treaties on European Union and European Community along the traditional line of the dynamic, gradual evolvement of the European integration and cooperation. The author uses the method of applying the lesson taken from the process of dynamically gradual stages in European integration history to current challenges and to the prospects of further reforming the enlarged European Union. The author describes the dynamic stages showing that the Monnet integration method had its successes in European integration,but also experienced its limits, facing a dilemma of how to continue the successful integration process without giving a clear final design of the European Union. The more the EU enlarged with now twentyseven members, the more the doubts about the Union´s identity,namely its decisiveness, increased ,and thus the Union´s need of legitimacy increased requiring broad democratic approval by the European citizens. Establishing a constitution can be taken as political signal giving an European identity building political impulse. But establishing a Constitution can also be taken as an act of political intervention, it can be misunderstood, in the view of the citizens, as a final design of the European Union. The author is giving no priority to any political intervention by establishing a new Treaty text labelled "Constitution" and, by doing so,would again further damage the European Union´s legitimacy and risk misunderstandings to invest a new order, a static order similar to the static nature of nation state´s Constitution. Whatever label a new Treaty text will actually turn out, the enlarged European Union´s identity and legitimacy is the crucial issue: how to further develop the Union´s constitutional essentials – democracy, transparency and decisiveness- , essentials to be incorporated in a new Treaty text. The study´s method of applying the lesson taken from European integration history is exemplified in chapter IX also, applying the findings to the issue of the Union´s decisiveness, to the Union´s role played in the field of the Common Foreign and Security Policy focussing on the Union´s experience made in the years 2001-2003 after the September 11 attacks and on the current crucial issue of international security and cooperation politics of how to overcome the deadlock in Iraq and the serious prospect of another deadlock in Afghanistan.
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The authors article is a contribution to 50 years´ anniversary of signing the Rome Treaty establishing the European Economic Community, to better understanding the European Union, the relationship of the Union and the Member States. The issue of the European Union´s Constitution deadlock including the special issue of the weighting of votes as well as the issue of Poland´s and the Czech Republic´s position on the US offer to install a US led anti-missile system in the two EU Member States : these issues are demonstrating the one crucial identity issue of the relationship of the European Union and its Member States, the relationship of the whole and the parts. Viewing at transdisciplinary comparative reflections on the relationship of the whole and the parts in philosophy, philosophy of economics and in natural science as well as in the law and policy making system of the European Union: the author concludes that the parts do not constitute the whole as an end in itself, they are subject, however, to a functional dialectical role to achieve common objectives, they are bound by the rationalism´s principle of effectiveness which is one of the constitutional essentials of the Treaty establishing the European Union as the legal incorporation of the functional dialectical approach of combining integrative, cooperative and competitive interactions between the Member States. The author has a deeper look at the biology/cytology system of the cell as a complex network of intracellular and extracellular structures the individual components of which are highly interconnected and practice the dynamics of the dialectical relationship of the cell and its structural components of interconnected cooperative and competitive levels of the complex network: ensuring the vitality of the cell and preventing the cell´s intracellular components from losing their independent identity and getting mixed in the cytoplasm. What prevents the smaller Member States of an enlarged European Union from losing identity, from mixing in the "cytoplasm" of the larger European Union: it is the Union´s complex multileveled network system of the functional approach of the dialectical dynamic cooperative and competitive relationship of the Union and the Member States, the whole and the parts, and that dialectical functional relation prevents the enlarged European Union from being dismantled, as well. Part of that system the Membership of which Poland´s Government had signed is the legal and political commitment to respect Treaty obligations: to consult each other within the EU´s Council before undertaking bilateral actions having direct impact on the Common Foreign and Security Policy, to consult within the EU´s Council a common position before consulting the matter within NATO and,actually, before accepting the US offer to install a anti-missile shield in Central Europe.
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Beschreibung der Ergebnisse der Klimaschutzkonferenz von Nairobi(6.-17.November 2006)und Kommentierung:sie bereitete den Weg vor für noch rechtzeitige Entscheidung der Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls für nach 2012 neue verbindliche Reduktionsziele,damit die Emission klimaschädlicher Treibhausgase bis 2050 um mindestens die Hälfte des gegenwärtigen Umfanges gesenkt werden kann,um eine Klimakatastrophe mit immensen finanziellen Folgelasten zu vermeiden. Nachweis,dass die nach Konferenzende breite öffentliche Kritik an den Ergebnissen unter dem Eindruck des kurz zuvor veröffentlichten "Stern Review on the economics of climate change" zwar publikumswirksam verständlich erscheint, in der Sache aber ungerechtfertigt ist. Die Studie gelangt zu dem Ergebnis,dass die Kyoto-Vertragsstaaten-Konferenz ihrem vertragsgemäßen Mandat nach geltendem Kyoto-Protokoll,Artikel 9,entsprechend beschlossen hat,wozu sie verpflichtet und was ihr möglich war: als jährliche Überprüfungskonferenz einen Zeitplan mit Aufträgen an die Mitgliedstaaten zu beschliessen,damit bis 2008 die Entscheidung über die nach 2012 individuellen Reduktionsziele sorgfältig vorbereitet werden kann. Die Studie verweist auf die Komplexität des inzwischen durch die Umsetzung des Kyoto-Protokolls geschaffenen Regelwerks.Deshalb bezeichnet sie es als begrüßenswerte Aufgabe des G8-Gipfels und der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, dass die Staats-und Regierungschefs den Kyoto-Vertragsstaaten(Industrieländer)politische Leitlinien der Glaubwürdigkeit geben müssen.Ziel sei es,so die Studie, dass die Kyoto-Vertragsstaaten 2007 und 2008 anhand von "Chefsachen"-Leitlinien ihre unterschiedlichen nationalen Lagen und Interesen im Klimaschutz offen verhandeln und in ein Konzept gemeinsamen Interesses einbringen. Die Studie befasst sich auch mit dem Verhältnis zwischen Industrieländern und Entwicklungsländern im Klimaschutz und mit der Rolle der in Nairobi beschlossenen Ausgestaltung des Anpassungsfonds und eines notwendig stärkeren und regional gleichgewichtigeren Einsatzes des Clean Development Mechanism vor allem in Afrika: um mit Hilfe technischer Innovationsprojekte der wirtschaftlichen Entwicklung auch den Klimaschutz zu einem integrierten Bestandteil einer umfassenden Sicherheits-und Stabilitätspartnerschaft zwischen dcr Europäischen Union und Afrika zu machen-Afrika,der Kontinent,der von den Klimafolgen am spürbarsten betroffen ist.
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Verantwortliche Anlagenbetreiber haben für jede Tätigkeit im Sinne des TEHG einen Rechtsanspruch auf Zuteilung von Berechtigungen. Unter welchen Voraussetzungen? Welchen Rechtsschutz haben Unternehmen? Die Abhandlung analysiert die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen behördlicher Entscheidungen über die Zuteilung von Berechtigungen zur Emission von Kohlendioxid ( C02 ) an Verantwortliche für Anlagen im Sinne des Anhangs 1 des TEHG. Ausgehend von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 7 C 26.04 vom 30.Juni 2005 zur Verfassungsmäßigkeit des TEHG unterzieht die Abhandlung die deutschen Gesetze des TEHG und des Zuteilungsgesetzes 2007 einer ordnungsrechtlichen Bewertung der Umsetzung der völkerrechtlichen und EU-rechtlichen Normen über die Schaffung des internationalen und insbesondere europäischen Emissionshandels. Sie setzt sich mit der Grundidee des Emissionshandels und seinen Marktchancen und Zukunftsperspektiven auseinander. Haben Unternehmen nicht nur Rechtsschutz, sondern auch Planungssicherheit? Können sie mit Emissionsrechten auf einem Weltmarkt mit stabilen Preisen der Berechtigungen handeln? Die tatsächlichen Umstände der Marktperspektiven im internationalen Emissionshandel müssen auch bei der Beurteilung von verfassungsrechtlichen Fragen Beachtung finden, ob die neuen Rechte und Pflichten des TEHG, des gesetzlichen Rahmens für den Emissionshandel in Deutschland, mit dem grundrechtlichen Eigentumsschutz von Betreibern von Anlagen vereinbar sind, die immissionsschutzrechtlich bereits vor dem Inkrafttreten des TEHG genehmigt worden waren.
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Title: Torture, terrorism and the rule of law in International security and cooperation Part I covers the vulnerability of the rule of law in the fight against international terrorism: demonstrated by the Al Masri / CIA case and equivocal US administration´s positions on the use of torture:International security and the rule of law in turmoil ? Part II discusses the World security situation , global World order after the Sept. 11 attacks and after the US-led wars against Afghanistan and the Iraq and the impact on the United Nations´, NATO´s and the European Union´s role in international security and cooperation: The torture issue in the fight against AL Qaeda generated terrorism does increase global risks and new risks to Europe´s security situation. Dilemma problems of collective international security policy if credibility of western values is at stake by violations of human rights in the fight against terrorism ; revival of the nation state in strategic doctrine and foreign policy and the impact on NATO and the European Union´s role in the Afghanistan and Iraqi war theatre. Part III, Conclusion : launching a new design of international security and cooperation in USA- EU transatlantic relationship under the rule of law and human rights : The transatlantic relationship , the USA, the European Union and NATO, are challenged to practice an unconditional commitment to the rule of law, to human rights thus contributing to strengthening cooperative multilateralism in international security and cooperation through restoring credibility of common universal values.
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Die völkerrechtliche Vorlesung " Internationaler Emissionshandel nach den Regeln des Kyoto- Protokolls" - begleitet von einer Power Point Präsentation -stellt die These auf und führt den Nachweis, dass für den ab 01.Januar 2005 vorgesehenen Europäischen Emissionshandel sich ein faktisches völkerrechtlich verbindliches Normengefüge des Kyoto Protokolls von 1997 entwickelt hat, obwohl das Protokoll selbst im Januar 2004 noch nicht in Kraft getreten ist. Die Vorlesung fand auf Einladung im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit am 22. Januar 2004 in Berlin statt, vor dem Deutsch-Bulgarischen Kooperationsrat, Arbeitsgruppe " Energie". Der Verfasser führt zur Sach-und Rechtslage aus: Insbesondere die sich häufenden und in ihrer Intensität weltweit zunehmenden Flutkatastrophen und wiederkehrenden tropischen Wirbelstürme hatten in der Europäischen Union und auf der Ebene ihrer Mitgliedstaaten die gesetzgeberischen Bemühungen um geeignete Vorsorgemaßnahmen im Klimaschutz weiter vorangetrieben, auch wenn das am 11. Dezember 1997 von der EU und ihren Mitgliedstaaten unterzeichnete Protokoll von Kyoto bislang noch nicht in Kraft getreten war -wegen der unentschlossenen Haltung des russischen Parlaments, der Ratifizierung des Protokolls zuzustimmen oder nicht. Vorgestellt werden die zentralen völkerrechtlich verbindlichen Rahmenvorschriften des Kyoto-Protokolls für die Schaffung und Funktion des internationalen Emissionshandels vor.Die Bedeutung, welche die völkerrechtli- chen Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll als rechtlich verbindlicher Rahmen für unternehmerische Entscheidungen in Rechtssicherheit und Planungssicherheit haben.Unschädlich für die Rechtssicherheit unternehmerischer Entscheidungen im Rahmen des kommenden europäischen Emissionshandelssystems sei, dass das Protokoll im Januar 2004 noch nicht in Kraft ist und es auch noch offen bleiben müsse, ob und wann das russische Parlament das Protokoll ratifizieren werde. Denn das EU-Richtlinienrecht habe sich der Regeln des Kyoto-Protokolls angenommen, indem das EU-Richtlinienrecht für den Raum der Europäischen Union ein Emissionshandelssystem nach Maßgabe des Kyoto-Protokolls verbindlich regele. Dargestellt werden die Funktionsweise des internationalen Emissionshandels sowie offene praktische Fragen von Bedeutung für einen funktionierenden internationalen Markt für den Handel mit Emissionsrechten. Beleuchtet wird die preispolitische Auswirkung, welche die im Januar 2004 noch ausstehende strategische Entscheidung Russlands auf den Weltmarkt der Emissionsrechte haben kann, wie Russland seine Emissionsrechte auf dem Markt einzusetzen gedenkt. Das Referat würdigt auch die bereits im Januar 2004 sich abzeichnende internationale Kritik am Kyoto-Protokoll und begrüsst, dass das Kyoto-Protokoll grundsätzlich nicht verworfen, sondern weiterhin für notwendig gehalten wird im Kampf gegen eine weitere Verschärfung des Klimawandels: das Protokoll bleibe zu ergänzen durch zusätzliche technische Vorsorgemaßnahmen auf nationaler Ebene in Weltregionen mit besonderem Gefährdungspotential exponierter Lagen von Küstenregionen wie z.B. in Bangladesh oder im gesamten karibischen Raum ,im Golf von Mexiko, an der Südküste der Vereinigten Staaten. Die Vorlesung erläutert schliesslich die flexiblen Instrumente des Kyoto-Protokolls, die für Unternehmen aus westlichen Industrieländern Bedeutung haben, die ihre Marktchancen mithilfe dieser Instrumente nutzen können: Sie können mithilfe sog. Joint Implementation Projekte Modernisierungsinvestitionen vornehmen. Gemeinsam mit Unternehmen der Energiewirtschaft in Ländern des Übergangs zur Marktwirtschaft in Mittel-, Ost-und Südosteuropa können Unternehmen aus Industrieländern Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz in Produktion, Verteilung und Verbrauch verwirklichen. Für die erzielte Verringerung von Emissionen erwerben investierende Unternehmen entsprechend anrechenbare Mengen von Gutschriften für Emissionsrechte. Diese aus Joint Implementation Projekten erzielten Gutschriften können investierende Unternehmen entweder für ihre eigene jährliche Emissionsbilanz verwenden oder aber mit dem Verkauf von überschüssigen Emissionsrechten die finanzielle Liquidität ihres Unternehmens verbessern . In der Praxis maßgebliche Investitionsbereiche werden angeführt.
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