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World Affairs Online
In: Forum Wissenschaft, Band 20, Heft 3, S. 23-26
ISSN: 0178-6563
"Es ist keine neue Erkenntnis, dass der 'Rechtsstaat' Grenzen hat, insbesondere durch politische Einflüsse, gesellschaftliche Normvorstellungen und vieles andere mehr. Nur selten wurde bisher nach den 'weichen' Faktoren der Rechtsstaatlichkeit gefragt, den speziellen Dynamiken zwischen den professionellen RechtsanwenderInnen und KlientInnen, die die Rechtsprechung erheblich beeinflussen. Andreas Ploeger belegt, dass das Rechtssystem nahezu zwangsläufig die Persönlichkeiten der in ihm Tätigen in einer Art und Weise beeinflusst, die den Rechtsuchenden nicht zum Vorteil gereicht." (Autorenreferat)
In: De Gruyter eBook-Paket Geschichte
In: Soziologische Analysen: Referate aus den Veranstaltungen der Sektionen der Deutschen Gesellschaft für Soziologie und der ad-hoc-Gruppen beim 19. Deutschen Soziologentag (Berlin, 17.-20. April 1979), S. 251-268
Durch Beobachtungen angeregt wird die Vermutung geprüft, daß hysterische Syndrome bei konsiliarisch-psychiatrisch untersuchten stationären Patienten nichtpsychiatrischer Kliniken häufiger sind als bei Patienten der psychiatrischen Poliklinik. Dies wird sowohl für hysterische Neurosen als auch für hysterische Persönlichkeitsstrukturen bestätigt, während phobische Neurosen und depressive sowie infantile Persönlichkeitsstrukturen bei den Konsilpatienten unterrepräsentiert waren. Aufgrund der Ergebnisse wird auf eine Selektion bei der Indikation zum psychiatrischen Konsil geschlossen: Die Umwelt reagiert auf hysterische Syndrome vermehrt ablehnend, auf infantile komplementär-protektiv zuwendend und abschirmend, auf phobische Syndrome und depressive Persönlichkeiten vermindert. Es wird angenommen, daß es die Reaktionsbildungen im engen Sozialgefüge der Krankenstation sind, die zur Selektion führen. Als ärztliche Reaktion von Nichtpsychiatern wird folgendes herausgearbeitet: Die Befolgung des Therapievorschlages durch die behandelnden Ärzte weicht nur bei den psychogenen Psychosyndromen von den differentialtherapeutisch präzisierten Therapievorschlägen des Psychiaters ab, indem nur bei diesen Syndromen die Therapie trotz der differenzierten Vorschläge gleichförmig gehandhabt wird. Offenbar rückt der Nichtpsychiater psychogene Psychosyndrome nicht in die objektivierende Distanz einer Krankheit. Zusammengefaßt werden die psychogenen Psychosyndrome als diejenigen bezeichnet, die den neutralen Bezug des Arztes zum Patienten stören. Als Folge wird genannt, daß dies die Indikations- und die Therapie-Effizienz der Einrichtung psychiatrischer Konsiliartätigkeit beeinträchtigt, zumal da die meisten psychopathologischen Syndrome psychogen entstehen. (RW)