Il lessico del potere: l'arte di governo dall'antichità alla globalizzazione
In: Biblioteca di testi e studi 1378
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In: Biblioteca di testi e studi 1378
In: Filosofia. Testi e studi 8
In: Sagittari Laterza 201
In: Passato prossimo 20
In: Lessico della politica 2
In: Le vie della civiltà
In: L'identità europea
In: Le vie della civiltà
In: Das Staatsdenken der Renaissance: vom gedachten zum erlebten Staat, p. 69-90
Die politische Theorie des Marsilius von Padua fällt wegen ihrer Prägnanz auf: in der Apologie der kaiserlichen Macht verbirgt sich auch die Legitimation der Städte-Autonomie einerseits und eine erste Begründung staatlicher Souveränität andererseits. Seine politische Theorie stützt eine These, die immer mehr zur Grundüberzeugung der Historiker wird, und zwar dass die in der Vergangenheit oft postulierte Zäsur zwischen Spätmittelalter und Frühneuzeit erheblich relativiert werden muss. Die vorliegenden Ausführungen werden von der Annahme geleitet, dass die politische Theorie des Marsilius eine Brücke zur Neuzeit darstellt, die sich noch immer zu untersuchen lohnt. Inhaltlich, im Hinblick auf die Beziehung von kirchlicher und weltlicher Macht, aber auch methodologisch (für seine Stringenz, argumentative Kohärenz und strukturelle Logik) lässt sich sein Werk - eher als viele andere aus der Zeitspanne zwischen dem 14. und 17. Jahrhundert - mit dem Werk von Hobbes in Verbindung bringen und auch sinnvollerweise mit Hobbes' Zeitgenossen und dem anti-absolutistischen Gegenpart Althusius vergleichen. Um diese These, dass Marsilius eine Brücke zur Neuzeit ist, zu erörtern, wird ausschließlich dessen Hauptwerk, der "Defensor pacis" betrachtet. Dieser Traktat wurde anfangs der 20er Jahre des 14. Jahrhunderts geschrieben und war im Juni 1324, also drei Jahre nach dem Tode Dante Alighieris, abgeschlossen. (ICI2)
In: Demokratie und Transzendenz: die Begründung politischer Ordnungen, p. 81-104
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den politischen Kategorien von Macht und Autorität aus dem Blickwinkel des Problems der Unverfügbarkeit. Nach einleitenden Anmerkungen zu den Begriffen Autorität und Macht, insbesondere unter Rückgriff auf die Machtkonzeption Max Webers, widmet sich der Autor in seinem Beitrag der Konstruktion uneingeschränkter Verfügungsmacht. Hier betrachtet der Beitrag unter anderem Stabilität und Souveränität von Macht und Herrschaft und nimmt dabei verschiedene theoretische Traditionen in den Blick. Der nachfolgende Abschnitt des Beitrags thematisiert dann die Einschränkung der Macht durch Unverfügbarkeit. Schließlich fragt der Beitrag in seinen abschließenden Überlegungen nach der Unverfügbarkeit des demokratischen Prinzips. (ICA2)
In: Wilhelm Hennis' Politische Wissenschaft: Fragestellungen und Diagnosen, p. 89-107
Der Beitrag setzt sich mit dem Politikwissenschaftler Wilhelm Hennis auseinander und legt dabei den Fokus auf seine Betrachtungen des Regierens und der Staatslehre. Eine Grundthese, an der Hennis stets festgehalten hat, lautet, dass es die Politikwissenschaft mit dem Regieren und Regiertwerden zu tun hat, nicht notwendigerweise mit der Demokratie, die historisch eher den Ausnahmefall darstellt. Zentral für Hennis Sicht ist seine Weber-Interpretation des Schlüsselbegriffs der Lebensführung. Sein ganzes Werk ist von dem Willen beherrscht, gegen die rechtspositivistische Reduktion des politischen Lebens mit seinem "Land" und seinen "Leuten", Regierenden und Regierten, auf die Dürre der Definition des Staates als "juristische Person" mit dem Attribut der Souveränität Stellung zu nehmen. In seinem Werk kämpft Hennis folglich an zwei Fronten: gegen die Ausblendung der Problematik des Regierens und gegen ihre Verkürzung auf seine technisch-konstruktivistische Dimension, d. h. gegen die Scheidung von Staatslehre und Staatskunst. Das Auseinandergehen von ars gubernandi und ratio gubernandi scheint bei Hennis eine typische Pathologie der Moderne zu sein. Wenn Politik als "Ordnungsgestaltung" und nicht als einfacher "Zielkampf", als ein Handeln und nicht nur als ein Machen, das über Menschen verfügt, verstanden werden soll, ist eine verstehende Soziologie des Regierens als eines an menschlichen Zielen (und nicht bloß an sachlichen Mitteln) orientierten Handelns erforderlich. (ICB2)