The United Nations' Legal Obligations in Terms of Rule of Law in Peacebuilding Operations
In: International peacekeeping, Band 11, S. 203-228
ISSN: 1380-748X
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In: International peacekeeping, Band 11, S. 203-228
ISSN: 1380-748X
In: International peacekeeping, Band 10, S. 185-194
ISSN: 1380-748X
In: Post-conflict reconstruction: nation- and/or state-building, S. 9-20
In: Friedens- und Konfliktforschung in Deutschland: eine Bestandsaufnahme, S. 235-251
Kein Friedensforscher kann - so die Ausgangsthese des Autors - die Meinung vertreten, er/sie habe die einzige und umfassende Formel für die friedliche Streitbeilegung aller Konflikte gefunden. Nur die gemeinsame Arbeit von Friedensforschern aller Fachrichtungen kann zu einem friedlichen Zusammenleben der Menschen führen. Der Autor erörtert vor dem Hintergrund dieser Prämisse, welchen Beitrag die angelsächsische Friedensforschung zu diesem allgemeinen Projekt und welchen Beitrag sie zur deutschen Friedensforschung zu leisten vermag. Vor allem die angelsächsische Friedensforschung unterstreicht den Gedanken, dass die Friedensforschung auch das Völkerrecht in ihre Untersuchungen einbeziehen muss. Ziel ist es daher darzustellen, dass und wie eine weitergehende Berücksichtigung des Völkerrechts der Friedensforschung dient. Ihre besondere Aufmerksamkeit sollte die Friedensforschung der Schaffung von Tribunalen und gleichartigen Organen in Staaten widmen, deren Bevölkerung unter großflächigen Menschenrechtsverletzungen leidet, sei es ein Krieg oder eine Apartheidsituation. Die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, das Völkerrecht weiterzuentwickeln und somit Verletzungen der Menschenrechtstandards und des humanitären Völkerrechts einzuschränken, führten zur Schaffung eines Weltstrafgerichtshofes, was insgesamt einen "Quantensprung" zur Zivilisierung der Welt bedeutete. (ICA2)
In: Perceptions: journal of international affairs, Band 7, Heft 4, S. 196-224
ISSN: 1300-8641