Was wäre wenn wir Schweden wären?: ist das schwedische Rentensystem auf Deutschland übertragbar?
In: MEA Discussion papers 21-2014
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In: MEA Discussion papers 21-2014
In: MEA Discussion papers 281-2014
In: MEA Discussion Paper No. 02, 2022
SSRN
In: Sozialer Fortschritt: unabhängige Zeitschrift für Sozialpolitik = German review of social policy, Band 66, Heft 2, S. 97-122
ISSN: 1865-5386
In: MEA Discussion Paper No. 20-2020
SSRN
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In: MEA Discussion Paper No. 11-2020
SSRN
Working paper
In: MEA Discussion Paper No. 03-2020
SSRN
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Durch die Corona-Pandemie werden die Beitragszahler stärker belastet, während das Sicherungsniveau für die Rentner steigen wird. Zudem muss ab 2021 mit höheren Bundesmitteln für die gesetzliche Rentenversicherung gerechnet werden. Zu diesem Ergebnis kommen aktuelle Berechnungen von Axel Börsch-Supan und Johannes Rausch vom Munich Center for the Economics of Aging (MEA) am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik.
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Im Koalitionsvertrag vom 14. März 2018 wird angekündigt, die Leistungen und Beiträge der Gesetzlichen Rentenversicherung durch eine sogenannte »doppelte Haltelinie« festzuschreiben. Konkret soll das Netto-Standardrentenniveau vor Steuern nicht unter 48% absinken und gleichzeitig der Beitragssatz nicht über 20% ansteigen. Diese Haltelinien sollen zunächst bis 2025 gelten. Da in dieser Zeit die Zahl der Rentenempfänger stark steigen wird, wird eine Finanzierungslücke entstehen. Hierzu sagt der Koalitionsvertrag, dass deren Finanzierung »bei Bedarf durch Steuermittel sicher[zu]stellen« ist. Axel Börsch-Supan und Johannes Rausch, Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München, quantifizieren in ihrem Artikel den entsprechenden Finanzierungsbedarf und rechnen ihn in Mehrwertsteuerpunkte um. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass der Finanzierungsbedarf bis 2025 relativ gering ist, sich dann jedoch dramatisch erhöht. Allein in den folgenden fünf Jahren bis 2030 müsste die Mehrwertsteuer über den normalen Bundeszuschuss hinaus um ca. 3 Prozentpunkte angehoben werden, langfristig sogar um zwischen 6 und 7 Prozentpunkte. Auch Alternativen sind teuer. Würde man die Fixierung von Rentenniveau und Beitragssatz durch eine Erhöhung des Regelrenteneintrittsalters kompensieren, müsste dieses bis 2030 auf 69 und bis 2045 auf 71 Jahre angehoben werden. Verzichtet man auf die Haltelinie beim Beitragssatz, bedeutet die Einhaltung der anderen Haltelinie einen Beitragssatzanstieg um das Doppelte der jetzt avisierten Erhöhung. Deshalb kann nur ein intelligenter Mix der in der umlagefinanzierten Rentenversicherung zur Verfügung stehenden Stellschrauben den dramatischen Anstieg einzelner Parameter der Gesetzlichen Rentenversicherung verhindern.
BASE
In: MEA Discussion Paper No. 01-2021
SSRN
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In: MEA Discussion Paper No. 03-2018
SSRN
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In: NBER Working Paper No. w27518
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In: MEA Discussion Paper No. 09-2019
SSRN
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In: Max Planck Institute for Social Law and Social Policy Discussion Paper No. 03-2012
SSRN
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In: MEA discussion papers 2016, 03