Der Personalstaat: Profil einer neuen Staatsform
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 2651
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In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft = Droit = Law 2651
In: Münsterischer Kommentar zum Codex iuris canonici
In: Beihefte 3
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 41, Heft 1, S. 148
ISSN: 0038-884X
In: Beiträge zur Geschichte der Philosophie und Theologie des Mittelalters N.F., 14
In: Adnotationes in ius canonicum 24
Die christliche Ehe ist nicht Liebe auf Probe, sondern ein unauflöslicher Bund, dessen Urheber Gott selbst ist, und daher Abbild der nie endenden Liebe zwischen Christus und der Kirche. Weil eine solche Liebe das Kreuz miteinschließt, kann der schwache Mensch das bedingungslose Versprechen der Liebe und Treue bis zum Tode nur vor Gottes Angesicht und im Vertrauen auf seinen Beistand wagen und halten. - Aufgabe der Vorbereitung auf die Ehe ist es, Einsicht und Fähigkeit zu dieser unauflöslichen Treue zu prüfen und den oft schwachen Glauben zu stärken. Dazu soll auch dieses Buch den Seelsorgern und Laien im kirchlichen Dienst bei der Eheberatung eine Hilfe sein. Vor allem dient es aber dem Studium des Eherechts. (Quelle: Text Verlagseinband / Verlag)
In: Münsterischer Kommentar zum Codex iuris canonici
In: Beiheft 79
Heinrich J.F. Reinhardt (1942-2020) war von 1992 bis 2009 Professor des Kirchenrechts an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Ihn prägte eine tiefe Erfahrung im kirchlichen Verwaltungsrecht, insbesondere aber eine Liebe zu den Menschen auf ihrem Weg als Glieder der Kirche. "Kirchenrecht in Wissenschaft und Praxis". Der Titel dieser Gedenkschrift bringt seine tiefe Überzeugung zum Ausdruck: Das kanonische Recht bedarf der theologischen und rechtlichen Reflexion, stellt aber keinen Selbstzweck dar, sondern hat in der Erfüllung der Sendung der Kirche den Menschen zu dienen. So zeugen seine Publikationen, die hier in Auswahl dargeboten werden, von großer Praxisrelevanz. Sie betreffen die Theologie- und Rechtsgeschichte, das Leben des Volkes Gottes, die kirchliche Ehe und die Pluralität der Lebenswirklichkeiten, die eine Kirche und die getrennten Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften sowie Kirche und Gesellschaft.
In: Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici
In: Beiheft 75
In: Münsterischer Kommentar zum Codex iuris canonici 50
In: Münsterischer Kommentar zum Codex iuris canonici
In: Beiheft 55