Höhere Frauenpensionen durch Einführung eines Gender-Pay_Gap-Faktors!
In: WISO: Wirtschafts- und sozialpolitische Zeitschrift, Volume 38, Issue 3, p. 95-101
ISSN: 1012-3059
"Die Erwartungen des Verfassungsgesetzgebers im Jahre 1992 mögen - als er das Pensionsalter der Frauen an das der Männer im Zeitraum von 2024-2033 anglich - derart gewesen sein, dass die Benachteiligung der Frauen sich rasch werde auflösen lassen und damit auch die Benachteiligung der Frauen in der Pension durch beschämend niedrige Leistungen behoben sein würde. Eine Vielzahl von 'Pensionsreformen', die insbesondere eine Verlängerung des Bemessungs-(Durchrechnungs-)Zeitraumes für die Bildung der Bemessungsgrundlage für die Pensionsberechnung bedeuten, haben diese Erwartungen konterkariert.; Mit der Anwendung eines Gender-Pay-Gap-Faktor im Pensionskonto bzw. auch bei laufenden Pensionen könnte man Frauen vor einem Leben an der Armutsgrenze bewahren bzw. viele Frauen, die derzeit faktisch in Armut leben, aus dieser Situation herausholen." (Textauszug, IAB-Doku)