Das Forschungsprojekt untersucht den Zusammenhang zwischen individuellen Erwerbseinkommen und den verfügbaren Haushaltseinkommen von Erwerbstätigen daraufhin, in welchem Umfang trotz Erwerbstätigkeit ein nur unzureichender Lebensstandard realisiert bzw. die Armutsrisikogrenze unterschritten wird. Dabei werden das Ausmaß und die Intensität des Armutsrisikos bei Erwerbstätigkeit unter detaillierter Berücksichtigung der Charakteristika der betroffenen Bevölkerung untersucht. Ferner werden die individuellen Verläufe von Armut und eigener Erwerbsbeteiligung bzw. Erwerbsbeteiligung von Mitgliedern des gleichen Haushalts betrachtet sowie soziale Ausgrenzung in Abhängigkeit von Erwerbsbeteiligung und Armutsrisiko analysiert.
Für die Fachkräftesicherung stellen bisher nicht am Arbeitsmarkt aktive Personen (sog. Nichterwerbspersonen) ein wichtiges Potenzial dar. Die vorliegende Studie untersucht die Eigenschaften dieser Personengruppe und schätzt auf dieser Grundlage ihr Aktivierungspotenzial ein. Betrachtet werden Aspekte wie sozio-demographische Merkmale von Nichterwerbspersonen, Übergänge in und aus Nichterwerbstätigkeit, Faktoren, die einen Austritt aus Nichterwerbstätigkeit fördern oder hemmen sowie Erwerbspläne von Nichterwerbspersonen. Mit Hilfe von Clusteranalysen werden Typen von Nichterwerbstätigen identifiziert, die die Grundlage für die Abschätzung von Wahrscheinlichkeiten zur Aktivierung bilden. Abschließend werden Aktivierungsmaßnahmen diskutiert.
"Das Forschungsprojekt hat zum Ziel, den aktuellen Stand der Forschung zur Messung von Schwarzarbeit zu ermitteln, Forschungslücken zu identifizieren und die Möglichkeiten zu klären, im Rahmen weiterer Forschungsvorhaben neue Erkenntnisse über die Schwarzarbeit zu gewinnen. Dabei zeigt sich, dass das beste Vorgehen in hohem Maße von der Fragestellung abhängig ist. Je nachdem ob das Ziel Aussagen über das gesamtwirtschaftliche Volumen der Schwarzarbeit, ihre Struktur oder ihre Bestimmungsgründe sind, sollten unterschiedliche Verfahren (Modellschätzungen, ein branchenbezogenes Vorgehen oder Befragungen) gewählt werden." (Autorenreferat)
Die Bundesregierung prüft den Erlass einer Bundesverordnung aus Gründen des Gemeinwohls, um telefonische und elektronische Dienstleistungen in bisher geregeltem Umfang weiterhin zu ermöglichen. Eine solche Gemeinwohlverordnung kann gerechtfertigt sein, wenn Arbeitsplatzverluste in größerem Umfang zu erwarten sind und das Gemeinwohl gefährden. Aussagen zu möglichen Arbeitsplatzverlusten können aber aktuell nicht fundiert getroffen werden, da sich Callcenter und deren Beschäftigte in den bestehenden Datensätzen nur teilweise identifizieren lassen. Daher lassen sich auch keinerlei Aussagen über mögliche Arbeitsplatzverluste treffen. Eine umfangreiche Betriebsbefragung erscheint die einzig erfolgsversprechende Option solche Informationen zu gewinnen, anhand derer Arbeitsplatzeffekte analysiert werden können. Dies kann zum einen über eine Erweiterung des IAB-Betriebspanels und zum anderen über eine gesonderte Betriebsbefragung erfolgen. Anhand der Ergebnisse einer solchen Befragung sollte es möglich sein, die Zahl der Beschäftigten sowie ihr Arbeitsvolumen in Callcentern zu bestimmen. Des Weiteren zeigt diese Machbarkeitsstudie, dass kein einzelnes Analyseinstrument verspricht eigenständig präzise Vorhersagen zu liefern. Aus diesem Grund sollte ein Methodenmix verschiedener Herangehensweisen erfolgen, der aber auch die Gefahr birgt, dass aufgrund einer großen Spannbreite an Ergebnissen keine konsistenten Aussagen abgeleitet werden können.
"Mit den Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e SGB II ('Beschäftigungszuschuss') wurde dem Maßnahmekatalog des SGB II zum 01. Oktober 2007 ein zusätzliches Instrument für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit mehreren Vermittlungshemmnissen hinzugefügt. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat das Forschungskonsortium aus Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG), Köln, Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (RWI), Essen und Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg, die gesetzlich vorgesehene Evaluation des § 16e Abs. 10 SGB II durchgeführt, in deren Rahmen die Auswirkungen auf die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, den Arbeitsmarkt und die öffentlichen Haushalte in den Jahren 2008 bis 2010 untersucht wurden." (Autorenreferat)
Der vorliegende Projektbericht bietet eine umfassende Analyse zur Arbeitszufriedenheit und Arbeitsqualität in der Zeitarbeit, sowie potenzieller Einflussfaktoren und damit Anforderungen an das Personalmanagement auf dem betrachteten Teilarbeitsmarkt. Von besonderem Interesse sind hierbei die betrieblichen Strukturmerkmale und Vorgehensweisen bei der Gestaltung des Verleihprozesses und des Personalmanagements in der Zeitarbeit sowie mögliche betriebliche Ansatzpunkte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie der Arbeitszufriedenheit und Arbeitsqualität. Die empirische Grundlage der Untersuchung bildete die kombinierte Auswertung qualitativer Fallstudien, eigener repräsentativer Befragungen unter Zeitarbeitsbetrieben und Zeitarbeitnehmern/-innen sowie zentraler Ergebnisse zweier weiterer Erhebungen, die ebenfalls im Auftrag des BMAS zu verschiedenen Aspekten der Arbeitsqualität durchgeführt wurden.