In der aktuellen Debatte zur Reform des Stiftungsrechts steht vor allem die Rolle des Staates als Hüter der Stifterinteressen auf dem Prüfstand. Der Autor geht den historischen Wurzeln des staatlichen Einflusses im Stiftungswesen auf den Grund und entwickelt zahlreiche Reformvorschläge.Zunächst untersucht Andreas Richter die Entstehung eines neuen, bis heute prägenden Stiftungsmodells, das Friedrich Carl von Savigny im 19. Jahrhundert maßgeblich formte. Demgegenüber wird im zweiten Kapitel die amerikanische Entwicklung dargestellt, die sich dadurch auszeichnet, daß Staat und Gesellschaft die Gemeinwohlverantwortung teilen. Im folgenden Kapitel werden das deutsche und amerikanische Modell in ihrer geschichtlichen Dimension gegenübergestellt. Dieser Vergleich zeigt, daß das Stiftungswesen keiner staatlichen Koordinierung bedarf, wenn es sich am Leitbild der treuhänderischen Wahrnehmung öffentlicher Zwecke durch Private orientiert. Abschließend macht der Autor die Erkenntnisse der historisch-rechtsvergleichenden Untersuchung für die gegenwärtige rechtspolitische Diskussion nutzbar. Zusätzlich zur Kommentierung der vorliegenden Reformvorschläge wird gezeigt, wie trotz weichenden staatlichen Einflusses auf das Stiftungswesen eine gemeinwohlorientierte und effektive Verwaltung der Stiftungen sichergestellt werden kann.
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Diese Studie beschäftigt sich mit dem Themenkomplex der Unternehmensteuerreform 2008 und dem hierdurch verwirklichten Unternehmensteuerreformgesetz 2008. Im Mittelpunkt der Betrachtungen steht die Einführung einer Abgeltungsteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das Ziel ist es, das System der Abgeltungsteuer in Deutschland innerhalb des Einkommensteuergesetzes kritisch kompakt darzustellen, die Auswirkungen auf einzelne Kapitalerträge darzulegen und Lösungsansätze zur steuerlichen Optimierung im Blick auf die kommenden Veränderungen zu erarbeiten.Das Buch ist in fünf Kapitel untergliedert. Der Einleitung folgt im zweiten Kapitel zunächst die Schaffung der theoretischen und begrifflichen Grundlagen, wobei systematisch an das Kernthema herangeführt wird. Ausgangspunkt bilden dabei das allgemeine Einkommensteuerrecht sowie im speziellen der steuerliche Umfang und die steuerliche Behandlung von Erträgen aus Kapitalvermögen. Mit der Verabschiedung des Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde implizit die Umsetzung einer Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 auf Kapitaleinkünfte begründet. Nach Darstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ab diesem Zeitpunkt und einer eingehend kritischen Wertung zur Einführung der Abgeltungsteuer, beschäftigt sich Kapitel drei mit den sich daraus ergebenden steuerlichen Konsequenzen für ausgewählte Kapitalerträge. Daraufhin werden im vierten Kapitel konkrete Lösungsansätze, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorangestellten Abschnitte, zur steuerlichen Vorbereitung und steuerlichen Optimierung, unter dem Gesichtspunkt der Abgeltungsteuer, erarbeitet. Kapitel fünf schließt die Arbeit mit einer kritisch würdigenden Zusammenfassung und einem weiterführenden Ausblick ab. Ein dem Anhang folgendes Glossar erläutert zusätzlich Fachbegriffe aus dem Finanzdienstleistungsbereich (Anlageprodukte), um das Sachverständnis über den Steuersektor hinaus zu erhöhen.
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Inhaltsangabe: Einleitung: Eine der stärksten Volkswirtschaften der Europäischen Union steht vor großen Herausforderungen. Seit längerem ist bekannt, dass in steuerlicher Hinsicht der Wirtschaftsstandort Deutschland nicht mehr den internationalen Wettbewerbsstandards entspricht. Gründe hierfür liegen in einer, im internationalen Vergleich, zu hohen nominalen bzw. effektiven Steuerbelastung und in einem unübersichtlichen Steuersystem. Nationale als auch internationale Investoren orientieren sich bei ihrer Standort- und Finanzplatzwahl nicht zuletzt an den Gegebenheiten des jeweiligen Besteuerungssystems. Für Deutschland ergeben sich hieraus, trotz ansonsten guter Standortvoraussetzungen, wie etwa Infrastruktur, Qualifikationsniveau der Arbeitnehmer oder Rechtssicherheit, erhebliche Wettbewerbsnachteile. Folge der hohen Steuerbelastung und Vielschichtigkeit des Besteuerungssystems: Unternehmen sorgen durch wirtschaftliche und rechtliche Gestaltung dafür, dass ein erheblicher Teil der in Deutschland erwirtschafteten Gewinne in Ländern mit niedrigeren Steuersätzen versteuert werden. Sie nutzen die gegebenen Standortvorteile, entziehen sich aber durch Gewinnverlagerungen der Besteuerung. Die Herausforderungen der heutigen Zeit bestehen des Weiteren in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, der Schaffung von Ausbildungsplätzen, dem Abbau der Staatsverschuldung, der Bewältigung des demografischen Wandels und einer vernunftgeprägten Reaktion auf den Veränderungsdruck der Globalisierung. Diese Gegebenheiten begründen unter anderem eine tiefgreifende Veränderung des Besteuerungssystems, zugleich aber auch unseres Gemeinwesens, um die wirtschaftliche Anziehungskraft des Standortes Deutschland zu sichern. Es geht sowohl um die Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Staates für notwendige Zukunftsinvestitionen, als auch um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und Beschäftigung. Zur nachhaltigen Sicherung der deutschen Steuerbasis muss der Abwanderung von Unternehmen und des damit verbundenen Kapitals ins Ausland langfristig konsequent entgegengewirkt werden. Nicht allein durch die Verlagerung von Unternehmensgewinnen verliert Deutschland seine Steuergrundlagen, sondern auch durch die Übertragung von Kapitalvermögen der privaten Haushalte in Länder mit einer günstigeren Besteuerungsmodalität. Das deutsche Abgabensystem wird von vielen Bundesbürgern, sowie von in- und ausländischen Investoren, als undurchsichtig, investitionsfeindlich und kompliziert bewertet. Diese Empfindungen spiegeln sich wieder in hohen Tarifsätzen, einer Vielzahl von Gestaltungsvarianten und komplexen Rechtsnormen, wobei verschiedene Steuerarten in vielfältiger Weise miteinander verknüpft werden. Die zahlreichen Sonder- und Ausnahmeregelungen führen dabei nicht zuletzt zu Hemmnissen bei wirtschaftlichen Entscheidungen. Auch die ausufernde Bürokratie wird, in Bezug auf Wachstum und Flexibilität, nicht nur aus Sicht der Wirtschaft, als einengender Faktor erlebt. Selbst nach Ansicht des Bundesrechnungshofes ist eine generelle Vereinfachung des Steuerrechts unerlässlich, da die Steuerverwaltung längst nicht mehr in der Lage ist, die Vielfalt der verflochtenen Regeln entsprechend dem Willen des Gesetzgebers umzusetzen. Deutschland braucht neue Attraktivität im internationalen Wettbewerb um Investoren. Die Steuerbelastung von Unternehmen und privaten Haushalten ist dabei ein nicht zu vernachlässigender Parameter. Eine Neuordnung u. a. im Bereich der Besteuerung von Unternehmen und im Bereich privater Kapitaleinkünfte erscheint dringend geboten. Zur Ingangsetzung der notwendigen Modernisierung wurde bereits im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vom 11.11.2005 die Ausarbeitung einer weitgehend rechtsform- und finanzneutralen Unternehmensteuerreform vereinbart. Ein transparentes, wettbewerbsfähiges Unternehmensteuerrecht auf einer rechtsformneutralen Basis und ein modernes Besteuerungssystem, unter anderem im Bereich der Kapitalerträge, kann die notwendigen Impulse für Investoren und somit für Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum geben. Eine wichtige Voraussetzung ist ein international attraktiver und leistungsfähiger 'Finanzplatz Deutschland'. Angesichts der europäischen und weltumspannende Vernetzung sämtlicher Märkte und des immer schärfer werdenden globalen Wettbewerbs müssen alle Kräfte zusammengeführt werden, die zur Förderung des Standorts Deutschland beitragen können. Nach langer und kontroverser Diskussion wurde mit Beschluss des Bundestags vom 25. Mai 2007 und der Zustimmung des Bundesrats am 6. Juli 2007 das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRefG 2008) auf den Weg gebracht. Die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten erfolgte am 14.08.2007. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 17. August 2007 trat das Gesetz rechtsverbindlich in Kraft (Artikel 14 UntStRefG 2008). Das Thema Unternehmensteuerreform 2008 (UntStRef. 2008) ist derzeit nicht nur in der Fachpresse allgegenwärtig. Bislang lag der Schwerpunkt in der öffentlichen Diskussion hinsichtlich der UntStRef. 2008 vor allem auf den Änderungen der Unternehmens-besteuerung, insbesondere der Absenkung der Unternehmensteuersätze. Es sei kritisch darauf verwiesen, dass sich hingegen erheblich größere Auswirkungen für die Mehrzahl der Steuerpflichtigen ab dem 1.1.2009 aus der Einführung einer Abgeltungsteuer (AbgSt) auf Kapitalerträge ergeben. Die steuerberatenden Berufe, aber auch Berater im Finanzdienstleistungssektor, werden zunehmend mit Fragen rund um das UntStRefG 2008 konfrontiert. Neben Problemstellungen zu Gestaltungsfragen der Gewinnbesteuerung bei Unternehmen, treten vor allem und aktuell verstärkt Nachfragen in Bezug auf die AbgSt in den Vordergrund. Hierbei reicht das Informationsbedürfnis von der Wirksamkeit der neuen Regelungen, dem Umfang der Besteuerung, dem Steuersatz bis hin zu steueroptimierenden Lösungen. Mit Umsetzung der AbgSt ist für Anleger, deren steuerliche Berater und Finanzdienstleister ein aktuell umfassendes Wissen über den bevorstehenden Systemwechsel im Steuerrecht und den sich daraus ergebenden Konsequenzen unentbehrlich. Gang der Untersuchung: Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit dem Themenkomplex der UntStRef. 2008 und dem hierdurch verwirklichten UntStRefG 2008. Im Mittelpunkt der Betrachtungen steht die Einführung einer AbgSt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das Ziel ist es, das System der AbgSt in Deutschland innerhalb des Einkommensteuergesetzes (EStG) kritisch kompakt darzustellen, die Auswirkungen auf einzelne Kapitalerträge darzulegen und Lösungsansätze zur steuerlichen Optimierung im Blick auf die kommenden Veränderungen zu erarbeiten. Die Arbeit ist in fünf Kapitel untergliedert. Der Einleitung folgt im zweiten Kapitel zunächst die Schaffung der theoretischen und begrifflichen Grundlagen, wobei systematisch an das Kernthema herangeführt wird. Ausgangspunkt bilden dabei das allgemeine Einkommensteuerrecht sowie im speziellen der steuerliche Umfang und die steuerliche Behandlung von Erträgen aus Kapitalvermögen. Mit der Verabschiedung des UntStRefG 2008 wurde implizit die Umsetzung einer AbgSt zum 1.1.2009 auf Kapitaleinkünfte begründet. Nach Darstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ab diesem Zeitpunkt und einer eingehend kritischen Wertung zur Einführung der AbgSt, beschäftigt sich Kapitel drei mit den sich daraus ergebenden steuerlichen Konsequenzen für ausgewählte Kapitalerträge. Daraufhin werden im vierten Kapitel konkrete Lösungsansätze, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorangestellten Abschnitte, zur steuerlichen Vorbereitung und steuerlichen Optimierung, unter dem Gesichtspunkt der AbgSt, erarbeitet. Kapitel fünf schließt die Arbeit mit einer kritisch würdigenden Zusammenfassung und einem weiterführenden Ausblick ab. Ein dem Anhang folgendes Glossar erläutert zusätzlich Fachbegriffe aus dem Finanzdienstleistungsbereich (Anlageprodukte), um das Sachverständnis über den Steuersektor hinaus zu erhöhen.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: AbkürzungsverzeichnisVI TabellenverzeichnisIX AbbildungsverzeichnisX Verzeichnis des AnhangsXI 1.Rechtfertigung der Themenwahl1 1.Aktuelle Problemstellung1 1.2Ziel der Arbeit und Gang der Umsetzung4 2.Theoretische und begriffliche Grundlagen5 2.1Einkommensteuer5 2.1.1Bedeutung und Grundlagen der Einkommensteuer5 2.1.2Ermittlung der Einkommensteuer6 2.2Einkünfte aus Kapitalvermögen8 2.2.1Grundsätze und Umfang der Besteuerung8 2.2.2Verhältnis zu anderen einkommensteuerlichen Normen9 2.2.3Kapitalertragsteuer und Zinsabschlag10 2.2.4Investmentsteuergesetz (InvStG)11 2.3Wesentliche Änderungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz 200812 2.3.1Ziele der Unternehmensteuerreform 200812 2.3.2Kernpunkte des Unternehmensteuerreformgesetzes 200813 2.3.2.1Gewinnsteuersätze der Einkommen- und Körperschaftsteuer13 2.3.2.2Gewerbesteuer14 2.3.2.3Dividendeneinkünfte im Einkommensteuerrecht15 2.3.2.4Abgabenordnung16 2.3.2.5Überblick weiterer Änderungen16 2.4Die Abgeltungsteuer nach dem Unternehmensteuerreformgesetz 200818 2.4.1Ziel der Einführung und Eckpunkte der Abgeltungsteuer18 2.4.2Abgeltung durch gesonderten Steuersatz19 2.4.3Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich21 2.4.4Ausnahmetatbestände zur Abgeltungsteuer22 2.4.5Einkunftsermittlung im Rahmen der Abgeltungsteuer26 2.4.6Abgeltungsteuer - Kritische Wertung zur Einführung29 3.Steuerliche Behandlung ausgewählter Kapitalerträge32 3.1Besteuerung von Kapitalerträgen im Privatvermögen32 3.1.1Dividendenerträge im Privatvermögen32 3.1.1.1Besteuerung von Dividenden im Veranlagungszeitraum 200832 3.1.1.2Besteuerung von Dividenden ab Veranlagungszeitraum 200933 3.1.1.3Steuerbelastung im Vergleich34 3.1.2Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften35 3.1.2.1Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 200835 3.1.2.2Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 200936 3.1.2.3Steuerbelastung im Vergleich37 3.1.3Zinsbesteuerung37 3.1.3.1Besteuerung von Zinsen im Veranlagungszeitraum 200837 3.1.3.2Besteuerung von Zinsen ab Veranlagungszeitraum 200938 3.1.3.3Steuerbelastung im Vergleich38 3.1.4Besteuerung von Investmentfondsanteilen39 3.1.4.1Besteuerung von Investmentfondsanteilen 200839 3.1.4.2Besteuerung von Investmentfondsanteilen 200941 3.1.4.3Einschätzung steuerlicher Auswirkungen42 3.1.5Besteuerung von Lebens- und Rentenversicherungen 2008/200943 3.1.5.1Besteuerung von Altverträgen (Abschluss vor 1.1.2005)43 3.15.2Besteuerung von Neuverträgen (Abschluss nach 31.12.2004)44 3.1.5.3Veräußerung von Versicherungsansprüchen45 3.2Besteuerung von Kapitalerträgen außerhalb des Privatvermögens46 3.2.1Dividendenerträge im Betriebsvermögen (Personenunternehmen)46 3.2.1.1Besteuerung von Dividenden im Veranlagungszeitraum 200846 3.2.1.2Besteuerung von Dividenden ab Veranlagungszeitraum 200946 3.2.1.3Steuerbelastung im Vergleich47 3.2.2Besteuerung von Kapitalanteilsveräußerungen und Zinserträgen 2008/2009 im Betriebsvermögen (Personenunternehmen)48 4.Steueroptimierende Lösungsansätze zur Abgeltungsteuer49 4.1Grundsätzliche Überlegungen49 4.2Steueroptimierende Lösungsansätze vor dem 1.1.200950 4.2.1Bestandsschutz – Kauf von Aktien und Fondsanteilen50 4.2.2Steuerstundung – kurzfristige Verlagerung von Zinserträgen51 4.2.3Steuerstundung – Abschluss vermögensbildender Versicherung52 4.2.4Werbungskostenabzug – Umqualifizierung von Erträge54 4.2.5Weitere Empfehlungen vor dem 1.1.200955 4.3Steueroptimierende Lösungsansätze ab dem 1.1.200956 4.3.1Steueroptimierung mit Hilfe eines Freistellungsauftrages56 4.3.2Vermögenstransfer auf Kinder58 4.3.3Veränderung des Beteiligungsumfangs an Kapitalgesellschaften60 4.3.4Steueroptimierende Immobilieninvestitionen63 4.3.5Weitere Empfehlungen ab dem 1.1.200964 5.Zusammenfassung und Ausblick66 Anhang71 Glossar (Anlageprodukte)103 LiteraturverzeichnisXIIITextprobe:Textprobe: Kapitel 3.1.2, Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften: Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 2008: Grundsätzlich sieht das EStG 2008 eine Belastung von Erträgen aus der Veräußerung u. a. von Wertpapieren aus dem Privatvermögen nicht vor. Eine Ausnahme erfährt dieser Grundsatz durch den Katalog privater Veräußerungsgeschäfte des § 23 EStG (siehe 2.2.2). Der Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Wertpapiere) wird hier explizit aufgeführt. Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft innerhalb eines Zeitraumes von nicht mehr als einem Jahr zwischen Anschaffung und Veräußerung verkauft, so sind diese steuerpflichtig. Unerheblich hierbei ist, in welcher Höhe der Verkäufer an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist und in welchem Umfang der Verkauf erfolgt. Ein so entstandener Veräußerungsgewinn unterliegt dem HEV und ist somit nur hälftig steuerpflichtig. Tatsächliche Werbungskosten können gesetzeskonform zur Hälfte in der Einkunftsermittlung Berücksichtigung finden. Der steuerpflichtige Gewinn unterliegt dem persönlichen ESt-Satz, eine KapESt-Abzug erfolgt nicht. Etwaige Verluste können bis zur Höhe der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften des gleichen Kalenderjahres ausgeglichen werden. Ein Verlustausgleich gemäß § 10d EStG ist nicht möglich. Eine Verrechnung von Verlustrück- bzw. Verlust-vorträgen ist ausschließlich innerhalb der privaten Veräußerungsgeschäfte zulässig. Erfolgt der Verkauf nach einer einjährigen Behaltefrist (Spekulationsfrist), bleiben Gewinne steuerfrei. Gleiches gilt bei einem Veräußerungsgewinn im Kalenderjahr unter 512,00 EUR innerhalb der Einjahresfrist (§ 23 Abs. 3 S. 6 EStG). Diese Freigrenze wird erst nach Gewährung der hälftigen Steuerbefreiung berücksichtigt, so dass sich diese Grenze faktisch verdoppelt. Anzumerken sei noch, dass auf die Vorrangigkeit des § 23 EStG vor den Regelungen des§17EStGzuachtenist(siehe 2.2.2). Liegt eine wesentliche Beteiligung i. S .d. § 17 EStG vor und erfolgt ein Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist, greift die Besteuerung nach dem Grundsatz des § 23 EStG. Werden Anteile außerhalb dieser Frist verkauft unterliegen sie, im Falle der gewerblichen Zuordnung, dem HEV im Rahmen der Veranlagung zum persönlichen ESt-Satz. Gewinne sind unter der Maßgabe des Freibetrags nach § 17 Abs. 3 EStG zur Besteuerung heranzuziehen. Veräußerungsverluste bleiben hierbei unter Beachtung der Missbrauchsregelung des § 17 Abs. 2 S. 6 EStG unbeschränkt ausgleichs- und abzugsfähig. Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 2009: Durch das UntStRefG 2008 erfolgt eine Überführung der privaten Wertpapierveräußerungsgeschäfte in den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 2S. 1 Nr. 1 EStG F. 09) ab 2009. Diese Norm korrespondiert mit § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG F. 09, der die laufenden Erträge aus Kapitalbeteiligungen erfasst. Zukünftig unterliegt der Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen, bei einer nicht wesentlichen Beteiligung, unabhängig einer Haltefrist, grundsätzlich dem Steuerabzug mit Abgeltungswirkung. Das HEV wird ersatzlos gestrichen. Diese Neuerungen gelten allerdings erst für nach dem 31.12.2008 angeschaffte Beteiligungen (§ 52a Abs. 10 EStG). Als BMG gilt der Unterschiedsbetrag zwischen Einnahmen der Veräußerung, nach Abzug der im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Verkauf stehenden Aufwendungen und den Anschaffungskosten (§ 20 Abs. 4 EStG F. 09). Des Weiteren sind massive Einschränkungen in Bezug auf die Verlustverrechnung zu verzeichnen (siehe 2.4.5). Unter bestimmten Voraussetzungen haben Steuerpflichtige aber die Möglichkeit, sich vom System der AbgSt befreien zu lassen (§ 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG F. 09). Dies gilt allerdings nicht für Verkaufsgewinne, sondern nur für Erträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2. Eine Freigrenze wie die des § 23 EStG F. 09 kennt § 20 EStG F. 09 nicht. Anwendung indessen findet der neue Sparer-Pauschbetrag. Bei einer wesentlichen Beteiligung i. S. d. § 17 EStG werden gewerbliche Einkünfte begründet, die dem neuen TEV unterliegen. Vorteilhaft erscheint, dass eine Gewinn- bzw. Verlustverrechnung, im Gegensatz zu § 20 EStG F. 09, mit anderen Einkunftsarten statthaft ist. Die Freibetragsregelung des § 17 Abs. 3 EStG besteht unverändert fort. Steuerbelastung im Vergleich: Für das Kalenderjahr 2008 ergibt sich durch den Verkauf einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft eine Steuerbelastung von 23,74 %, wohlgemerkt innerhalb der Ein-Jahres-Frist und unabhängig der Beteiligungshöhe, bei einem Steuersatz von 45 % zzgl. SolZ. Außerhalb der Haltefrist sind Gewinne bei einer Beteiligung unter 1 % steuerfrei. Bei einer Mindestbeteiligung von 1 % (§ 17 EStG) entsteht dagegen ebenfalls eine steuerliche Belastung von 23,74 % (Steuersatz 45 %). Diese Last vermindert sich, sofern§ 17 Abs. 3 EStG zu einer Verringerung des steuerpflichtigen Gewinns führt. Mit Wegfall der Spekulationsfrist und Aufhebung des HEV im Jahr 2009 unterliegt der Verkauf von Beteiligungen unter 1 % an einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen, unabhängig vom Zeitpunkt, grundsätzlich der AbgSt. Durch eine Steuerlast von26,38 % wird das Anlagerisiko von Privatanlegern in diese Form von Kapitalanlagen nicht mehr belohnt. Auch die Besteuerungslast von Beteiligungen im Privatvermögen von mindesten 1 % wird zukünftig steigen. Durch Einführung des TEV wächst die Steuerbelastung 2009 auf 28,49 % (Steuersatz 45 %) an. (Anh. XVI) Hieraus ableitend ergeben sich ab dem Jahr 2009 deutliche Verschlechterungen in diesem Bereich, wobei der schmerzlichste Eingriff in die privaten Vermögensanlagen und -planungen zweifelsohne der Verlust der Spekulationsfrist darstellen dürfte. Dieser Fakt ist gerade auch im Hinblick auf Maßnahmen der privaten Altersvorsorge nicht unerheblich. Profiteure sind dagegen 'Kurzfristspekulanten' (Verkauf < 1 Jahr), deren Steuerbelastung sich ab 2009 auf maximal 25 % beschränkt.
In: Veröffentlichungen des Seminars für Versicherungswissenschaft der Universität Hamburg und des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft in Hamburg e.V.