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6 Ergebnisse
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In: Texte 2002,42
In: Position Juni 2018
Für eine zukunftsorientierte Umweltpolitik ist eine ausgewogene und wissenschaftlich fundierte Information zu den Folgen eines Gesetzes erforderlich, bevor der Gesetzgeber darüber entscheidet. In Deutschland stehen bei der Folgenabschätzung aber die wirtschaftlichen Folgen von Gesetzen und die entstehenden Kosten im Vordergrund. Die gesamtgesellschaftlichen Folgen und die Nutzen der Gesetze treten in den Hintergrund. Das UBA empfiehlt daher die Umweltfolgen umfassender darzustellen, die "One in one out" – Regel abzuschaffen und die wissenschaftliche Basis für die Folgenabschätzung zu verbessern. Wissenschaftliche Folgenabschätzung und politische Schwerpunktsetzung sollten klar getrennt sein.
In: Climate change 2020, 28
In: Ressortforschungsplan des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Gegenstand dieses Forschungsvorhabens ist die Berücksichtigung von Naturereignissen, wie z.B. Hochwasser, Starkregen, Dürreperioden oder der Anstieg des Meeresspiegels, als Folgen des Klimawandels im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVPG) enthält ausdrückliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Anfälligkeit von Vorhaben für die Folgen des Klimawandels. Es hat jedoch nur klarstellenden Charakter und stellt keine neuen und zusätzlichen Anforderungen. Maßgeblich ist nach wie vor das Fachrecht. Für das Fachrecht ergibt sich daraus ein Prüfauftrag, ob dessen Anforderungen auch unter den Bedingungen des Klimawandels erfüllt sind. Im Hochwasserschutzrecht und als allgemeiner Grundsatz des Wasserrechts ist die Anforderung, die Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen, bereits ausdrücklich formuliert. Auch im Störfallrecht werden Vorkehrungen zur Verhinderung von Störfällen gegenüber "umgebungsbedingten Gefahrenquellen, wie Erdbeben oder Hochwasser", nach dem Stand der Sicherheitstechnik gefordert. Die Konkretisierung dieser allgemeinen Anforderung erfolgt in untergesetzlichen Regelwerken. Teilweise berücksichtigen auch diese die Folgen des Klimawandels ausdrücklich. In vielen Fällen sind sie jedoch zu überarbeiten, um klarzustellen, ob und in welcher Weise Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen sind. Um die Wirkungen von Naturgefahren, die durch den Klimawandel beeinflusst werden, auf UVPpflichtige Vorhaben mit den sich hieraus ergebenden Folgen auf die Schutzgüter näher zu identifizieren, wurden abgeschlossene Umweltverträglichkeitsuntersuchungen für Industrieanlagen, wasserwirtschaftliche Vorhaben sowie Bundesverkehrswege Straße und Schiene untersucht (ex-post Betrachtung). Darüber hinaus wurde eine methodische Vorgehensweise zur Berücksichtigung der Klimawandelfolgen in der UVP entwickelt.
In: Position Juni 2016
In: Für Mensch & Umwelt
In: Position Juni 2016
In: Für Mensch & Umwelt