Flüchtlinge verlassen ihre Herkunftsländer in den meisten Fällen aufgrund von Armut, Bürgerkrieg, politischer Verfolgung, Misshandlung und/oder Folter. In der Bundesrepublik Deutschland wird ihnen Schutz nur für begrenzte Zeit und eher als Ausnahme gewährt. Dieser Schutz ist jedoch ein brüchiger, da Flüchtlinge, selbst wenn sie legalisiert leben, keine volle Sozialhilfe erhalten und von den Grundrechten zu arbeiten, zu reisen oder sich politisch zu engagieren, oftmals ausgeschlossen sind. Im vorliegenden Beitrag werden die Teilungs-, Ausgrenzungs- und Diskriminierungspraktiken gegenüber sogenannten Ausländern und Flüchtlingen einer systematisierenden Sichtung unterworfen. Zunächst wird dargelegt, dass die deutsche Ausländerpolitik von einer grundlegenden Konstruktion des "Fremden" und der Ausgrenzung dieser "Fremden" auf vielfältigen gesellschaftlichen Ebenen geprägt ist. Am Beispiel der Roma aus dem Kosovo, als einer der verletzbarsten Gruppen innerhalb des deutschen Ausländerverwaltungssystems, wird ferner schlaglichtartig versucht, den theoretisierenden Blick auf den institutionellen und strukturellen Rassismus in Deutschland deutlich werden zu lassen. (ICI2)
Europa und mehr noch Deutschland können sich nach wie vor nicht dazu entschließen, sich als Einwanderungsgesellschaft innerhalb globaler Netzwerke zu sehen. Stattdessen werden Grenzen befestigt, Abschiebungen gleich gruppenweise organisiert und die bestehende Einwanderung allen Erfahrungen zum Trotz als "Zuwanderung" deklariert. Dieses "Zuwandern" beinhaltet die Möglichkeit des Weiterwanderns, unterstellt das Wieder-Aus-Wandern als Normalverlauf. Die Staatsbürgerschaft ist ein zentraler Aspekt, an dem deutlich wird, dass in Deutschland nach "Abstammung" (und eben nicht nach Geburtsort, Sprache, Verhalten, etc.) in eine Wir-Gruppe von "Deutschen" und eine "Die-Gruppe" von "Fremden" unterteilt wird. Diese Lokation ist mit vielfältigen Zuweisungen von spezifischen Rechten, Pflichten und Stereotypen verbunden. Trotz langjährigen Lebens und Arbeitens in Deutschland ist eine wirkliche Partizipation für viele Menschen mit "Migrationshintergrund" nicht verwirklicht. Vielmehr sind die Lebenslagen von Migrierten und ihren Nachkommen in Deutschland von Sonderregelungen, Benachteiligungen, Unterstellungen und Assimilationszwängen geprägt. Partizipation wird sowohl sozial als auch politisch hochgradig erschwert durch die in Deutschland immer noch vorherrschende Sicht auf Migranten und Migranten als "Fremde", durch ökonomische und politische Ungleichheit sowie durch das Zusammenwirken von multidimensionalen Diskriminierungen, die im Beitrag in Auszügen näher dargestellt werden. Damit werden auch die Voraussetzungen für die Ermöglichung der Partizipation aller Gesellschaftsmitglieder umschrieben. (ICF2)
Die Verfasserin analysiert demokratietheoretische Ansätze auf ihr Potenzial hin, Menschen unterschiedlicher Erfahrungen und Lebenschancen zu ihren unveräußerlichen Rechten kommen zu lassen. In diesem Kontext werden exemplarisch zwei der zentralen Konfliktlinien hervorgehoben: die Emanzipation von Frauen und Männern sowie die Überwindung rassistischer Ausgrenzung und Ausbeutung. Mit Gendering und Ethnisierung werden zwei zentrale Momente thematisiert, die für nordwestliche Gesellschaften konstitutiv sind und an deren Überwindung jede demokratische Weiterentwicklung und Emanzipation gemessen wird. Einige ausgewählte demokratietheoretische Ansätze werden im Hinblick darauf untersucht, ob sie Überwindungsoptionen gegenüber patriarchalen und rassistischen Ausgrenzungsmustern der Gesellschaft bieten. Die Autorin sieht das Ziel der konfrontativen Schilderung darin, Fragen an die Theorie zu illustrieren und in Form eines Einstieges zu verdeutlichen, dass es sich um einen produktiven Blickwinkel handelt, dessen Weiterführung lohnend ist. (ICG2)
Die Beitrag prüft zwei Klassiker der Staatsrechtsphilosophie aus einer feministischen Perspektive, um auf diese Weise klassische Paradigmen zu hinterfragen, die die Denkmuster in den Internationalen Beziehungen nach wie vor beeinflussen. Die normativen Grundlagen der bürgerlichen Gesellschaft beinhalten nicht nur ein Versprechen auf Gleichheit und Freiheit. Vielmehr zeichnet sich das philosophische und staatsrechtliche Denken von Thomas Hobbes und John Locke durch einen auf Ungleichheit zielenden Vertrag zwischen den Geschlechtern und eine Teilung der Menschen in ein "Wir" und zu dominierende "Andere" aus. Der befreite Mensch in dieser Denktradition ist der männliche, besitzende, europäische Bürger in Abgrenzung von Frauen, Lohnempfängern und sog. anderen, schwächeren Völkern. Die grundsätzliche Gleichheit und Freiheit impliziert die soziale Ungleichheit der Menschen und die Hegemonie des Bürgers als moralisch höherwertigen Menschen mit allen Mitteln. Krieg, Nationalismus und die Unterordnung der Frauen sind für die Autorin keine "Unfälle" der europäischen Geschichte, sondern zutiefst mit den ideengeschichtlichen Grundlagen dieser Gesellschaften verbunden. Die Autorin stellt zunächst kurz den Bezug zum naturrechtlichen Denken her, um dann zu zeigen, dass in den Gesellschaftsvertrag stets nach Vorbild von John Locke ein Geschlechtervertrag eingewoben ist. Weiterhin wird rekonstruiert, dass und warum der Krieg ein integraler Bestandteil der bürgerlichen Gesellschaft ist, wenn sie auf das Denkmodell von Thomas Hobbes rekurriert. (ICA2)
Preliminary; Transnationale Prozesse der Exklusion und Inklusion aus feministischer Perspektive; Globalisierung und FrauenEine Bestandsaufnahme in Industrie- und Transformationsländern; Part 2 / Geschlechterverhältnisse, Globalisierung, Sicherheit und internationale Ökonomie; Feministische Kritik an makroökonomischen Ansätzen; Ethnizität und Geschlecht in der internationalen Arbeitsteilung; Annäherungen und WiderständeÜber das Verhältnis von feministischen und postkolonial-feministischen Überlegungen zur Globalisierung
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Bei einem internationalen Vergleich der geschlechtsspezifischen Verteilung bei den akademischen Berufen fällt auf, dass Männer- und Frauenberuf, Männer- und Frauenstudienfächer entgegen den traditionellen Männlichkeits- und Weiblichkeitsvorstellungen relativ stark variieren. So wurde zum Beispiel der Richterberuf bis 1945 als Inkarnation der Männlichkeit betrachtet; heute gilt er mit einem Anteil von über 50 Prozent als 'feminisiert'. Der Beitrag geht folgenden Fragen nach: Wie kommt es zu diesen Veränderungen und Wandlungen bei den geschlechtsspezifischen Zuschreibungen? Welche Faktoren, sozialen Prozesse und kulturellen Diskurse führen zu Widersprüchen zwischen den Konstruktionen der geschlechtlichen Normierungen und den gesellschaftlichen Praktiken? Diese Fragestellungen werden im Längsschnitt am Beispiel der Entwicklung in Deutschland seit der Zulassung der Frauen zum Studium Anfang des 20. Jahrhunderts bis 1945 diskutiert. ; Common wisdom holds that from the beginning women entered some academic fields such as the humanities and avoided others for example physics or mathematics. Developments in Germany up to the 1930s contradict this assumption: In the natural sciences and mathematics, the percentage of female students was higher than the average percentage of female students in all other academic fields. What contributed to, what caused this unexpected distribution? How can we explain the discontinuities in the long-term developments of female students' relative frequencies in specific academic subjects? Some answers to these questions are discussed in this study, containing results of a current research project financed by the Deutsche Forschungsgemeinschaft. The basic assumptions refer to the theory of doing gender: This theory claims that what is characterized as typically male or female is historically variable and constructed according to specific cultural and social contexts. Thus essentialism is negated. The main data base of this project are educational statistics of German universities. Our statistical analyses (e.g. loglinear analysis) and data from other sources show interrelated effects of the development of girls' secondary schools, their preparations for university studies, chances on the labour market and social status on the subjects of study as well as an professional careers. New academic fields like social sciences and economics became gendered very quickly, resulting in segregation of careers by sex. The cultural and educational system and even official recommendaeions constructed gender stereotypes of professions. These stereotypes increasingly influenced female pupils in their career patterns during the 1930s. At that time employment chances in some professions were drastically reduced and administrative restrictions against women were introduced. This occured even before the Nazis seized power.
Bei einem internationalen Vergleich der geschlechtsspezifischen Verteilung bei den akademischen Berufen fällt auf, dass Männer- und Frauenberuf, Männer- und Frauenstudienfächer entgegen den traditionellen Männlichkeits- und Weiblichkeitsvorstellungen relativ stark variieren. So wurde zum Beispiel der Richterberuf bis 1945 als Inkarnation der Männlichkeit betrachtet; heute gilt er mit einem Anteil von über 50 Prozent als 'feminisiert'. Der Beitrag geht folgenden Fragen nach: Wie kommt es zu diesen Veränderungen und Wandlungen bei den geschlechtsspezifischen Zuschreibungen? Welche Faktoren, sozialen Prozesse und kulturellen Diskurse führen zu Widersprüchen zwischen den Konstruktionen der geschlechtlichen Normierungen und den gesellschaftlichen Praktiken? Diese Fragestellungen werden im Längsschnitt am Beispiel der Entwicklung in Deutschland seit der Zulassung der Frauen zum Studium Anfang des 20. Jahrhunderts bis 1945 diskutiert. (ICA)